Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0296/12  

 
 
Betreff: Zustimmung des Kreistages zum Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Friesack im Landkreis Havelland und der Gemeinde Dreetz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zur Aufhebung einer Exklave
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:15.1.6
Federführend:Büro des Landrates, Amt 15 - Kommunalaufsicht, Rechnungs- und Gemeindeprüfung Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Euen, Gerlinde   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
27.08.2012 
Sitzung des Kreisausschusses geändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
10.09.2012 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zur BV-Gebietsänderungsvertrag Friesack-Dreetz

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Havelland stimmt dem Gebietsänderungsvertrag vom 14.12.2011 zwischen der Stadt Friesack im Landkreis Havelland und der Gemeinde Dreetz im Landkreis Ost-prignitz-Ruppin zur freiwilligen Grenzänderung durch Eingliederung des Gebietes der Stadt Friesack, Gemarkung Friesack, Flur 5, Flurstücke 55/8 und 58 bis 71, 101.166 m² in das Gebiet der Gemeinde Dreetz sowie Eingliederung des Gebietes der Gemeinde Dreetz, Gemarkung Michaelisbruch, Flur 11, Flurstücke 88/2, 88/3, 88/4, 89 und 90, 137.700 m² in das Gebiet der Stadt Friesack und der damit verbundenen Aufhebung dieser Exklave zu.

Der mit der kreisübergreifenden Grenzänderung zwischen den Gemeinden verbundenen Veränderung der Grenze des Landkreises Havelland zum Landkreis Ostprignitz-Ruppin wird damit ebenfalls  zugestimmt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

I. Sachverhalt

Durch das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Havelland wurde bei einer Flächenüberprüfung eine Exklave der Gemeinde Dreetz (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) im Gebiet der Stadt Friesack festgestellt, die durch Abtrennung der Fläche der Gemarkung Michaelisbruch, Flur 1, Flurstücke 88/2, 88/3, 88/4, 89 und 90 vom Gemeindegebiet der Gemeinde Dreetz durch ein Teilstück des trockengelegten Alten Mühlenrhins entstanden ist und vom Gemeindegebiet der Stadt Friesack umschlossen ist. Zur Aufhebung dieser Exklave haben die betroffenen Gemeinden den vorliegenden Gebietsänderungsvertrag vom 14.12.2011 abgeschlossen (s. Anlage 1). Bei dem von der freiwilligen Grenzänderung betroffenen Gebiet handelt es sich um unbewohnte und unbebaute land- und forstwirtschaftliche Flächen und Wasserflächen. Die Exklave wird durch die freiwillige Gebietsänderung beseitigt. Eine Vermögensauseinandersetzung zwischen den beteiligten Gemeinden findet nicht statt. Der Inhalt des Vertrages entspricht dem vom Ministerium des Innern empfohlenen Mustervertrag für die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen. Die in § 2 Abs. 2 des Vertrages erfolgte Berichtigung der Angabe des hier anzuwendenden § 3 Abs. 1 VwVfG ist zutreffend.

An der Aufhebung von Exklaven besteht ein besonderes öffentliches Interesse, da Exklaven die  ordnungsgemäße Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gemeinden und  Gemeindeverbände in ihrem Gemeinde- bzw. Verbandsgebiet behindern bzw. erschweren. Durch die Aufhebung aller noch bestehenden Exklaven sollen Zersplitterungen und Insellagen von Gemeindeflächen beseitigt und zusammenhängende Gemeindegebiete hergestellt werden.

Die im Gebietsänderungsvertrag vereinbarte freiwillige Änderung der Gemeindegrenze zwischen den beteiligten Gemeinden berührt die Grenzen der Landkreise Havelland und Ostprignitz-Ruppin und bedarf daher gemäß § 124 Abs. 2 Satz 3 BbgKVerf der Zustimmung der Kreistage der betroffenen Landkreise. Zuständige Genehmigungsbehörde ist in diesem Fall das Ministerium des Innern, § 124  Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf.

II. Lösung

Zustimmung zum Gebietsänderungsvertrag durch den Kreistag des Landkreises Havelland entsprechend Beschlusstext.

III. Alternativen

keine

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem. §124 Abs. 2 BbgKVerf

V. bereits dazu vorliegende Entscheidungen

keine

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

keine

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Gebietsänderungsvertrag vom 14.12.2011

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV-Gebietsänderungsvertrag Friesack-Dreetz (2257 KB)