Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Die Liste der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahl beim Amtsgericht Nauen wird bestätigt.
Sachverhalt:
In diesem Jahr läuft die gegenwärtige Schöffenperiode in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab.
Daher werden bei den Amtsgerichten in der Zeit vom 16. August bis 8. Oktober die neuen Schöffen gewählt und zwar in einem Ausschuss, dem sog. „Schöffenwahlausschuß“. Diesem gehören u. a. sieben Vertrauenspersonen an, die gemäß § 40 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom Kreistag zu bestimmen sind.
Die Vertrauensperson muss ihren Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk Nauen haben und die Voraussetzungen der §§ 32, 33 GVG erfüllen. Das ist bei den sieben Benannten (Anlage) der Fall.
Zuständigkeit für die Entscheidung:
Gemäß § 40 Abs. 3 GVG ist der Kreistag zuständig. Die Bestätigung der Vertrauensleute bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (28).
Anlagen:
Liste der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss
Rathenow, 2023-03-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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