Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit wird bestätigt.
Sachverhalt:
In diesem Jahr läuft die gegenwärtige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Potsdam und dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ab.
Mit Schreiben vom 6. Januar 2023 wandte sich der Präsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg an den Landrat und bat um Unterstützung bei der Suche nach mindestens 11 geeigneten Personen der Kreisbevölkerung für die Wahl zum ehrenamtlichen Richteramt für die kommende fünfjährige Wahlperiode. Es geht hier um die ehrenamtlichen Richter, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten des Eingliederungsrechts für Menschen mit Behinderungen und des Asylbewerberleistungsgesetzes mitwirken.
In der Zwischenzeit wurden die in der Anlage aufgelisteten Personen als Interessenten zusammengetragen. Alle erfüllen die Voraussetzungen der §§ 16 Abs. 1, 17 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG). Bei § 16 Abs. 5 SGG, wonach die Vorgeschlagenen aus dem Kreisbereich kommen müssen, handelt es sich um eine Soll-Vorschrift. Der Vorschlag mit Wohnsitz in Schwerin ist derzeit amtierender ehrenamtlicher Richter, dessen Wiederberufung möglich ist.
Zuständigkeit für die Entscheidung:
Gemäß § 14 Abs. 4 SGG ist der Kreistag zuständig. Die Bestätigung der Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Kreistages. Ein qualifiziertes Votum, wie etwa bei der Aufstellung der Vorschlagslisten für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Anlagen:
Vorschlagsliste für die Sozialgerichtsbarkeit
Rathenow, 2023-03-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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