Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird bestätigt.
Sachverhalt:
Am 18. August 2023 läuft die gegenwärtige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ab.
Mit Schreiben vom 6. September 2022 wandte sich der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg an den Landrat und bat um Unterstützung bei der Suche nach mindestens sieben geeigneten Personen der Kreisbevölkerung für die Wahl zum ehrenamtlichen Richteramt für die kommende fünfjährige Wahlperiode.
In der Zwischenzeit wurden die in der Anlage aufgelisteten Personen als Interessenten zusammengetragen. Alle erfüllen die Voraussetzungen der §§ 20 – 22 VwGO (Verwaltungs-gerichtsordnung) für die Berufung als ehrenamtliche Richterin oder Richter.
Zuständigkeit für die Entscheidung:
Gemäß § 28 VwGO ist der Kreistag zuständig. Die Bestätigung der Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (28).
Anlagen:
Vorschlagsliste für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Rathenow, 2023-03-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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