Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
1. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen.
2. Dem Beschwerdeführer wird das als Anlage 3 beigefügte Schreiben übersandt.
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 20.12.2022 reichte Herr P. eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, weil er bis dahin keine Antwort auf seine E-Mail vom 12.02.2022 erhalten hatte, mit der er im Zusammenhang mit Müllgebühren wissen wollte, wie viele von den 7.500 Restmülltonnen des Landkreises Havelland zu einem Garten / Wochenendgrundstücken oder zu einem ungenutzten Grundstück gehören.
Diese E-Mail wurde vom Büro des Landrats am 14.02.2022 an das Dezernat III weitergeleitet, das deren Bearbeitung zusagte. Die damalige Amtsleiterin des Umweltamtes befand sich seinerzeit in laufender Korrespondenz mit dem Beschwerdeführer. Er hatte gegen einen Verwaltungsakt des Umweltamtes, in dem es um die sog. Zwangsmüllmenge ging, mehrere Widersprüche und auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die damalige Leiterin des Umweltamtes eingelegt. Der Dienstaufsichtsbeschwerde wurde nicht abgeholfen. Seine Widersprüche wurden beschieden. Im Zuge dessen ist die Beantwortung der E-Mail des Beschwerdeführers vom 12.02.2022 untergegangen.
Der Landrat beantwortete die vom Beschwerdeführer gestellte Anfrage mit seinem Schreiben vom 23.01.2023, in dem er ihm auch sein Bedauern ausdrückte und ihn um Mitteilung bat, ob er die Dienstaufsichtsbeschwerde aufrechterhält. Der Beschwerdeführer teilte am 22.02.2023 per E-Mail mit, dass er an seiner Dienstaufsichtsbeschwerde festhält. Sie wird daher dem Kreistag vorgelegt.
Zuständigkeit für die Entscheidung:
Gemäß § 61 Abs. 2 i. V. m. § 131 BgbKVerfG entscheidet der Kreistag als Dienstvorgesetzter des Landrates.
Anlagen:
1. Dienstaufsichtsbeschwerde
2. Antwortschreiben des Landrates
3. Entwurf des Antwortschreibens der Kreistagsvorsitzenden
Rathenow, 2023-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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