Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, den Zuschlag in dem Vergabeverfahren über das Upgrade von Loga3 auf LogaHR für das Haupt- und Personalamt, speziell für den Organisations- und Personalbereich des Landkreises Havelland an folgenden Vertragspartner zu erteilen:
P&I Personal & Informatik AG Kreuzberger Ring 56 65205 Wiesbaden
Sachverhalt:
Der Landkreis Havelland benötigt aufgrund des Wegfalls der Wartung der bisherigen Personalsoftware Loga3 eine andere Möglichkeit der Aufrechterhaltung der bisherigen Personalarbeit. Eine Weiterführung der bisherigen Personalsoftware ist dementsprechend nicht mehr möglich. P&I bietet eine cloudbasierte HR-Plattform an, mittels derer das Personalmanagement effizient, schlank und skalierbar abgebildet werden kann. Die Zusammenarbeit zwischen P&I und dem Landkreis Havelland besteht bereits seit 1998.
Folgende Möglichkeiten sind über die Software möglich:
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann - dies kommt insbesondere bei der Beschaffung von IT-Leistungen zur Anwendung. Erfüllt nur eine spezifische Software die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers und kann diese nur von einem spezifischen Unternehmen beschafft werden, so ist § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV einschlägig.
Da die bisher genutzte Personalmanagement-Software P&I Loga in der jetzigen Form zum Ende des Jahres 2023 ausläuft, ergeben sich für ein Nachfolgeprodukt daher folgende Anforderungen:
- kein Datenverlust und Erhalt der vollständigen Historie inkl. Rückrechnungsfähigkeit - Erhalt der Benutzereinstellungen - Erhalt sämtlicher Schnittstellenprogramme und Schnittstelleneinrichtungen - Beibehaltung aller Administrationsrechte am System.
Diese Anforderungen können nur durch das Folgeprodukt bzw. Upgrade der bisherigen Software auf die cloudbasierte Plattform P&I LogaHR erfüllt werden. Schlussfolgernd kommt für die Leistungserbringung (Software-Upgrade) nur die Herstellerfirma - in diesem Fall P&I Personal & Informatik AG - in Betracht.
Da mit der gewählten Verfahrensart - Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb und damit ohne EU-Bekanntmachung - aber auch die Abschottung eines Auftrags gegenüber anderen Unternehmen und somit ebenso die Gefahr eines nachträglichen Antrags auf Feststellung der Unwirksamkeit des erteilten Zuschlags einhergeht, soll durch eine sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung verifiziert werden, dass der Auftrag wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann und § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV greift. In einem solchen Verfahren wird die beabsichtigte Zuschlagserteilung vorab freiwillig im EU-Amtsblatt angekündigt und der Zuschlag nicht vor Ablauf von zehn Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im EU-Amtsblatt erteilt.
Anlagen:
Rathenow, 2023-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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