Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0355/23  

 
 
Betreff: Vergabe: upgrade Personalsoftware
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat I, Amt 10 - Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Tebling, Berit
Beratungsfolge:
Ausschuss Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung Vorberatung
07.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
13.03.2023 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
27.03.2023 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, den Zuschlag in dem Vergabeverfahren über das Upgrade von Loga3 auf LogaHR für das Haupt- und Personalamt, speziell für den Organisations- und Personalbereich des Landkreises Havelland an folgenden Vertragspartner zu erteilen:

 

P&I Personal & Informatik AG

Kreuzberger Ring 56

65205 Wiesbaden

           

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Havelland benötigt aufgrund des Wegfalls der Wartung der bisherigen Personalsoftware Loga3 eine andere Möglichkeit der Aufrechterhaltung der bisherigen Personalarbeit. Eine Weiterführung der bisherigen Personalsoftware ist dementsprechend nicht mehr möglich. P&I bietet eine cloudbasierte HR-Plattform an, mittels derer das Personalmanagement effizient, schlank und skalierbar abgebildet werden kann. Die Zusammenarbeit zwischen P&I und dem Landkreis Havelland besteht bereits seit 1998.

 

Folgende Möglichkeiten sind über die Software möglich:

 

  • Loga Cloud (Ablage von Dokumenten für einen speziellen Personenkreis)
  • Reportings
  • manuelle und automatische Wiedervorlagen
  • Stellenplan
  • Zeiterfassung
  • Schnittstellen und Zugriff auf die Bestandsdaten Enaio/ZeusX möglich
  • Talentmanagement (Seminare/Qualifizierungen etc.)
  • Bewerbermanagement
  • Stellenschaltung (keine zusätzlichen Veröffentlichungen auf anderen Plattformen nötig, da diese in der ersten ausgewählt werden können)
  • Workflows/eigene Arbeitsabläufe
  • Befragungstool (keine zusätzliche Softwareanschaffung nötig)
  • Terminbuchungstool (Buchung interner Seminare, keine zusätzliche Softwareanschaffung nötig)
  • Raumplanungstool (keine zusätzliche Softwareanschaffung nötig).

 

 

Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann - dies kommt insbesondere bei der Beschaffung von IT-Leistungen zur Anwendung. Erfüllt nur eine spezifische Software die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers und kann diese nur von einem spezifischen Unternehmen beschafft werden, so ist § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV einschlägig.

 

Da die bisher genutzte Personalmanagement-Software P&I Loga in der jetzigen Form zum Ende des Jahres 2023 ausläuft, ergeben sich für ein Nachfolgeprodukt daher folgende Anforderungen:

 

-          kein Datenverlust und Erhalt der vollständigen Historie inkl. Rückrechnungsfähigkeit

-          Erhalt der Benutzereinstellungen

-          Erhalt sämtlicher Schnittstellenprogramme und Schnittstelleneinrichtungen

-          Beibehaltung aller Administrationsrechte am System.

 

Diese Anforderungen können nur durch das Folgeprodukt bzw. Upgrade der bisherigen Software auf die cloudbasierte Plattform P&I LogaHR erfüllt werden. Schlussfolgernd kommt für die Leistungserbringung (Software-Upgrade) nur die Herstellerfirma - in diesem Fall P&I Personal & Informatik AG - in Betracht.

 

Da mit der gewählten Verfahrensart - Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb und damit ohne EU-Bekanntmachung - aber auch die Abschottung eines Auftrags gegenüber anderen Unternehmen und somit ebenso die Gefahr eines nachträglichen Antrags auf Feststellung der Unwirksamkeit des erteilten Zuschlags einhergeht, soll durch eine sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung verifiziert werden, dass der Auftrag wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann und § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV greift. In einem solchen Verfahren wird die beabsichtigte Zuschlagserteilung vorab freiwillig im EU-Amtsblatt angekündigt und der Zuschlag nicht vor Ablauf von zehn Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im EU-Amtsblatt erteilt.

 


       

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Ja  

X

 

Nein  

 

 

Kosten
737.800,00 EUR

 

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger
522201/10000/1110404

Erläuterung/Deckungsvorschlag
Der Gesamtpreis ist unter Beachtung von § 3 Abs. 11 Nr. 2 Vergabeverordnung zu ermitteln, wonach für Auf- bzw. Verträge mit unbestimmter Laufzeit der 48-fache Monatswert als Berechnungsgrundlage zu verwenden ist. Er beläuft sich hier auf 737.800,00 EUR brutto und setzt sich wie folgt zusammen:
- monatliche Kosten (über 4 Jahre) für die Bereitstellung der Plattform von 14.875,00 EUR
- Kosten für die Aktivierung des P&I LogaHR Produktionssystems von 11.900,00  EUR
- Kosten für die initiale Schulung von 5.950,00 EUR
- Kosten für ein P&I LogaHR Coaching von 5.950,00 EUR

         

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

 

 

Rathenow, 2023-

 

 

 

 

 

Landrat

 

Beigeordneter/Dezernent                         

 

Amts-/Referatsleiter

 

 

Der Inhalt ist

  

X

zu veröffentlichen.

  

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

  

 

zu veröffentlichen.

  

 

nicht zu veröffentlichen.

           


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   12.04.2023 09:43:03   Milla Schwaß