Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst 2023.
Sachverhalt:
Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt durch die Erhebung von Benutzungsgebühren. Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren ist eine mit den Verbänden der Krankenkassen abgestimmte, an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Das erwartete Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten decken. Kostenüberdeckungen müssen, Kostenunterdeckungen können spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Vor Erlass von Satzungen sind die Kostenträger anzuhören.
Die Gesamtkosten des Rettungsdienstes 2023 steigen gegenüber der KLR 2022 um 1.109.156,00 Euro.
Entgegen geplanter Kostensteigerungen in der Notfallrettung durch die Vorhalteerweiterung in der Rettungswache in Rathenow (zusätzlicher Tages-Rettungswagen (RTW)) sowie tariflicher Anpassungen bei den Personalkosten im Haushaltsjahr 2021 verlief das Einsatzaufkommen im Vergleich zum Vorjahr relativ stabil. Die daraus resultierende – leichte - Kostenüberdeckung in Höhe von 19.228,34 Euro wird im Kostenansatz für die Gebührenberechnung 2023 wirksam und verringert unter anderem in der Gesamtverrechnung die Benutzungsgebühren. Im Vergleich zwischen den KLR-Jahren 2022 und 2023 ist eine deutliche Steigerung auf der Erlösseite (Tabelle „Kostenentwicklung“ Position A 2) erkennbar. Diese resultiert aus dem Verhandlungsergebnis mit den Kostenträgern unter Berücksichtigung der gutachterlichen Begleitung.
Das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren wurde mit den Kostenträgern bereits im letzten Jahr in mündlicher sowie schriftlicher Form begonnen. In Abstimmung mit dem Verband der Ersatzkrankenkassen wurde zudem am 19.01.2023 eine mündliche Anhörung in Verbindung mit der Präsentation der Ergebnisse der beauftragten Organisationsuntersuchung im Rettungsdienst durchgeführt. Bislang (Stand: 14.02.2023) ist das Verfahren noch nicht final abgeschlossen. Lösung:
Eine Satzung mit neuen Gebührensätzen (Anlage 1) ist zu erlassen. Grundlage hierfür ist die für 2023 erarbeitete KLR (Gesamtnachweis - Anlage 2).
Kostenentwicklung
Im Rahmen der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der durchgeführten Organisationsuntersuchung im Rettungsdienst ist im Leistungsjahr 2023 die Vorhalteerweiterung des Tages-RTW an der Rettungswache Falkensee I auf einen 24-Stunden-Dienst vorgesehen. Zudem werden im Planjahr 2023 erhöhte tarifliche Anpassungen bei den Vergütungen kalkuliert. Diese Erkenntnisse lassen eine Steigerung der Personalkosten (Position A 3.1) in 2023 im Vergleich zu den Vorjahren erwarten.
Die Ist-Sachkosten (Position A 3.2) haben sich insgesamt gegenüber dem ursprünglichen Plankostenansatz deutlich erhöht. Ursächlich hierfür sind unter anderem die massiv gestiegenen Reparatur- und Instandhaltungskosten an den kreiseigenen Gebäuden und Außenanlagen der Rettungswachen sowie der technischen Ausstattung zu benennen. Bei der Bewirtschaftung der Gebäude und Anlagen ist eine kontinuierliche jährliche Steigerung zu verzeichnen. Deutliche Steigerungen sind bei den allgemeinen Betriebskosten wie Strom, Gas, Wasser und Kraftstoff zu verzeichnen. Seitens der gebundenen Regionalleitstelle Nordwest wurde eine Kostensteigerung in Höhe von über 50 Prozent im Vergleich zum Vergleichszeitraum 2021 angezeigt. Diese resultiert aus der Notwendigkeit der Anpassung / Erhöhung des Personalbestandes, der Instandhaltung / Wartung der technischen Infrastruktur sowie der Verrechnung von Unterdeckungen aus den Vorjahren. Die Kostensenkung bei den sonstigen Kosten (Position A 3.3) ist insbesondere auf die Reduzierung der angesetzten Managementkosten der Havelland Kliniken GmbH zurückzuführen.
Die kalkulatorischen Kosten (Position A 3.4) sinken durch das Herabsetzen von Investitionen bei den Beschaffungen von Zusatzausrüstung (Digitalfunk, mobile Datenerfassung, Alarm-Navigation etc.) und Rettungsfahrzeugen sowie bei der Ausstattung von Rettungswachen. Bei vakanten Ersatz – bzw. Neubeschaffungen von Rettungsfahrzeugen ist – bedingt durch die verzerrte Marktlage - perspektivisch von massiven Preissteigerungen und verlängerten Lieferfristen auszugehen.
Die Steigerung des Kostenvolumens/Gesamtaufwandes der KLR 2023 in Höhe von 1.109.156,00 Euro war in den Aufwandsansätzen in der Haushaltsplanung 2023 ebenfalls berücksichtigt und durch die aufgezeigte Entwicklung nicht tangiert.
Insgesamt ist festzustellen, dass sich die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren mit den Krankenkassen als zuständige Kostenträger in den Verhandlungen stetig schwieriger im Verlauf gestalten. Landesweit ist der Landkreis Havelland derzeit in der glücklichen Situation, als einziger Träger des Rettungsdienstes noch mit den Kassenverbänden eine konstruktive Arbeitsebene im Rahmen der durchzuführenden Anhörungen zu pflegen. Der Großteil der anderen Rettungsdienstbereiche befindet sich zu den unterschiedlichsten Tatbestandsmerkmalen (Kostenansätzen) in diversen Normkontrollverfahren. Zur fachlichen Unterstützung und Begleitung bei der Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung wurde seitens des zuständigen Fachreferates ein geeignetes Gutachterbüro gebunden.
Entwicklung gebührenrelevanter Einsatzzahlen
Gebührenentwicklung
Alternativen:
Die am 6. Dezember 2021 durch den Kreistag beschlossene Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland bleibt weiterhin in Kraft. Bei Anwendung dieser Verfahrensweise würde im Falle einer etwaigen finanziellen Unterdeckung der Kreishaushalt durch Mindererträge zusätzlich belastet werden.
Finanzierung:
Die Ausgaben für den Rettungsdienst werden zu 100 % aus Gebühreneinnahmen finanziert.
Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen:
KT-Sitzung vom 06.12.2021, BV 0190/21, Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland
Anlagen:
Anlage 1: Gebührensatzung
Anlage 2: KLR-Gesamtnachweis
Rathenow, 2023-02-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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