Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0352/23  

 
 
Betreff: Gebührensatzung Rettungsdienst 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III, Referat 38 - Brand-/Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst Bearbeiter/-in: Tietz, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Vorberatung
01.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
13.03.2023 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
27.03.2023 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung Rettungsdienst
Gesamtnachweis_KLR_2023

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst 2023.

         

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt durch die Erhebung von Benutzungsgebühren. Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren ist eine mit den Verbänden der Krankenkassen abgestimmte, an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Das erwartete Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten decken. Kostenüberdeckungen müssen, Kostenunterdeckungen können spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Vor Erlass von Satzungen sind die Kostenträger anzuhören.

 

Die Gesamtkosten des Rettungsdienstes 2023 steigen gegenüber der KLR 2022 um 1.109.156,00 Euro.

 

Entgegen geplanter Kostensteigerungen in der Notfallrettung durch die Vorhalteerweiterung in der Rettungswache in Rathenow (zusätzlicher Tages-Rettungswagen (RTW)) sowie tariflicher Anpassungen bei den Personalkosten im Haushaltsjahr 2021 verlief das Einsatzaufkommen im Vergleich zum Vorjahr relativ stabil. Die daraus resultierende – leichte - Kostenüberdeckung in Höhe von 19.228,34 Euro wird im Kostenansatz für die Gebührenberechnung 2023 wirksam und verringert unter anderem in der Gesamtverrechnung die Benutzungsgebühren. Im Vergleich zwischen den KLR-Jahren 2022 und 2023 ist eine deutliche Steigerung auf der Erlösseite (Tabelle „Kostenentwicklung“ Position A 2) erkennbar. Diese resultiert aus dem Verhandlungsergebnis mit den Kostenträgern unter Berücksichtigung der gutachterlichen Begleitung. 

 

Das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren wurde mit den Kostenträgern bereits im letzten Jahr in mündlicher sowie schriftlicher Form begonnen. In Abstimmung mit dem Verband der Ersatzkrankenkassen wurde zudem am 19.01.2023 eine mündliche Anhörung in Verbindung mit der Präsentation der Ergebnisse der beauftragten Organisationsuntersuchung im Rettungsdienst durchgeführt. Bislang (Stand: 14.02.2023) ist das Verfahren noch nicht final abgeschlossen.

Lösung:

 

Eine Satzung mit neuen Gebührensätzen (Anlage 1) ist zu erlassen. Grundlage hierfür ist die für 2023 erarbeitete KLR (Gesamtnachweis - Anlage 2).

 

Kostenentwicklung

 

 

Position in der KLR

 

2021

 

2022

 

2023

Veränderung 2022 zu 2023

A 3. 1 Personalkosten

12.771.882 €

14.000.305 €

15.372.464 €

     + 1.372.159 €

A 3.2 Sachkosten

  2.313.209 €

2.462.461 €

3.071.716 €

   + 609.255 €

A 3.3 Sonstige Kosten

     915.939 €

961.730 €

849.863 €

- 111.867 €

A 3.4 Kalkulator. Kosten

 1.112.890 €

938.698 €

682.559

- 233.832

A 2

abzügl. Einnahmen aus Verwaltung, Betrieb, sonst. Finanzeinnahmen

87.608 €

64.364

590.923

   526.559 €

A G    Gesamtkosten

17.026.312 €

18.298.830 €

19.385.679

+ 1.109.156

 

Im Rahmen der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der durchgeführten Organisationsuntersuchung im Rettungsdienst ist im Leistungsjahr 2023 die Vorhalteerweiterung des Tages-RTW an der Rettungswache Falkensee I auf einen 24-Stunden-Dienst vorgesehen. Zudem werden im Planjahr 2023 erhöhte tarifliche Anpassungen bei den Vergütungen kalkuliert. Diese Erkenntnisse lassen eine Steigerung der Personalkosten (Position A 3.1) in 2023 im Vergleich zu den Vorjahren erwarten.

 

Die Ist-Sachkosten (Position A 3.2) haben sich insgesamt gegenüber dem ursprünglichen Plankostenansatz deutlich erhöht. Ursächlich hierfür sind unter anderem die massiv gestiegenen Reparatur- und Instandhaltungskosten an den kreiseigenen Gebäuden und Außenanlagen der Rettungswachen sowie der technischen Ausstattung zu benennen. Bei der Bewirtschaftung der Gebäude und Anlagen ist eine kontinuierliche jährliche Steigerung zu verzeichnen. Deutliche Steigerungen sind bei den allgemeinen Betriebskosten wie Strom, Gas, Wasser und Kraftstoff zu verzeichnen. Seitens der gebundenen Regionalleitstelle Nordwest wurde eine Kostensteigerung in Höhe von über 50 Prozent im Vergleich zum Vergleichszeitraum 2021 angezeigt. Diese resultiert aus der Notwendigkeit der Anpassung / Erhöhung des Personalbestandes, der Instandhaltung / Wartung der technischen Infrastruktur sowie der Verrechnung von Unterdeckungen aus den Vorjahren. Die Kostensenkung bei den sonstigen Kosten (Position A 3.3) ist insbesondere auf die Reduzierung der angesetzten Managementkosten der Havelland Kliniken GmbH zurückzuführen.

 

Die kalkulatorischen Kosten (Position A 3.4) sinken durch das Herabsetzen von Investitionen bei den Beschaffungen von Zusatzausrüstung (Digitalfunk, mobile Datenerfassung, Alarm-Navigation etc.) und Rettungsfahrzeugen sowie bei der Ausstattung von Rettungswachen. Bei vakanten Ersatz – bzw. Neubeschaffungen von Rettungsfahrzeugen ist – bedingt durch die verzerrte Marktlage - perspektivisch von massiven Preissteigerungen und verlängerten Lieferfristen auszugehen. 

 

Die Steigerung des Kostenvolumens/Gesamtaufwandes der KLR 2023 in Höhe von 1.109.156,00 Euro war in den Aufwandsansätzen in der Haushaltsplanung 2023 ebenfalls berücksichtigt und durch die aufgezeigte Entwicklung nicht tangiert.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass sich die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren mit den Krankenkassen als zuständige Kostenträger in den Verhandlungen stetig schwieriger im Verlauf gestalten. Landesweit ist der Landkreis Havelland derzeit in der glücklichen Situation, als einziger Träger des Rettungsdienstes noch mit den Kassenverbänden eine konstruktive Arbeitsebene im Rahmen der durchzuführenden Anhörungen zu pflegen. Der Großteil der anderen Rettungsdienstbereiche befindet sich zu den unterschiedlichsten Tatbestandsmerkmalen (Kostenansätzen) in diversen Normkontrollverfahren. Zur fachlichen Unterstützung und Begleitung bei der Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung wurde seitens des zuständigen Fachreferates ein geeignetes Gutachterbüro gebunden.

 

Entwicklung gebührenrelevanter Einsatzzahlen

 

Rettungsmittel            

Ist-  Einsatzzahlen

2021

geplante Einsatzzahlen KLR 2022

geplante Einsatzzahlen KLR 2023

RTW

16.816

16.067

19.129

KTW

1.740

1.592

1.954

NEF

5.699

5.551

5.389

Notarzt

5.806

5.551

5.389

 

Gebührenentwicklung

 

Rettungsmittel

 

Gebühren 2021

 

Gebühren 2022

 

Gebühren 2023

RTW

852,60

787,70

724,50

KTW

334,70

323,50

286,10

NEF

295,00

307,40

320,30

Notarzt

314,00

314,00

381,00

Kilometer

0,54

0,51

0,63

 

Alternativen:

 

Die am 6. Dezember 2021 durch den Kreistag beschlossene Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland bleibt weiterhin in Kraft. Bei Anwendung dieser Verfahrensweise würde im Falle einer etwaigen finanziellen Unterdeckung der Kreishaushalt durch Mindererträge zusätzlich belastet werden. 

 

Finanzierung:

 

Die Ausgaben für den Rettungsdienst werden zu 100 % aus Gebühreneinnahmen finanziert.

 

Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen:

 

KT-Sitzung vom 06.12.2021, BV 0190/21, Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland

         

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Ja  

x

 

Nein  

 

 

Kosten
1.229.987,00 Euro

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger
432105 / 32211 / 1270101

Erläuterung/Deckungsvorschlag
Erläuterung:

Im Zuge der Verhandlungen zur Refinanzierung der ansatzfähigen Kosten für die Durchführung des Rettungsdienstes im Jahr 2023 wurde seitens der Kostenträger die Höhe der Kosten für die Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten, interne Leistungsbeziehungen) bemängelt. Hierbei werden die angesetzten Ist-Kosten 2021 sowie die Plan-Kosten 2023 betrachtet. Die stattgefundenen Kosten aus dem Leistungsjahr 2021 bilden hierbei zum Teil die Grundlage für die Ermittlung der Gebührensätze im Jahr 2023. 

 

Aus der gutachterlichen Bewertung des Verwaltungskostenansatzes auf Grundlage des seitens der Krankenkassen vorgegebenen „Niedersächsischen Verwaltungsansatzes“ (findet im gesamten Land Brandenburg Anwendung) resultiert ein Defizit in Höhe von insgesamt 1.229.987,00 Euro. Diese strittigen Kosten ergeben sich in Summe aus nicht akzeptierten Verwaltungskosten in Höhe von 729.815,00 Euro für das Jahr 2021 (Ist-Kosten) und 500.172,00 Euro für das Jahr 2023 (Plan-Kosten). Bei der Ermittlung des Verwaltungsaufwandes sind bereits zusätzliche Kostenansätze wie Querschnittsamtskosten grundlegend in dem ermittelten Budgetumfang inkludiert. Strittig sind somit die angezeigten Kostenansätze der Rettungsdienst Havelland GmbH (2021: 729.815,00 Euro, 2023: 500.172,00 Euro) für sogenannte Querschnittsamtskosten (interne Klinikleistungen als Konzernumlage). Auf Grundlage des geschlossenen Dienstleistungsvertrages zur Durchführung des Rettungsdienstes im Landkreis Havelland gemäß Beschluss des Kreistages vom 20.06.2011 werden alle angefallenen notwendigen Selbstkosten nach Maßgabe dieses Vertrages durch den Landkreis an die RHG erstattet.

 

Zur Abwehr einer möglichen Einleitung eines Normkontrollverfahrens seitens der Kostenträger und damit zur vorsorglichen Vermeidung einer etwaigen Gefährdung des Gesamthaushaltes des Landkreises Havelland kam der Landkreis der Forderung der Kostenträger zur Korrektur der nicht akzeptierten Kosten – somit zu Lasten des Landkreises – nach, um die Fortführung der Verhandlungen zu ermöglichen. Nach fachlicher Einschätzung des zuständigen Referates sowie des begleitenden Gutachterbüros hätte ein Normkontrollverfahren für den Landkreis keine Aussicht auf Erfolg.  

 

Im Hinblick auf die gesicherte Fortführung des Anhörungsverfahrens mit den Kostenträgern war es nunmehr unabdingbar (Forderung der Krankenkassen), die nachfolgend aufgeführten Korrekturen in der KLR-Vorlage vorzunehmen. Die bemängelten Querschnittsamtskosten der RHG in Höhe von 729.815,00 Euro bei den Ist-Kosten 2021 wurden als fiktive positive Einnahme unter dem Einzelnachweis „Verwaltung Landkreis Havelland“ Sachkonto 15100 „Sonstige Erlöse“ in der Buchhaltung Ist 2021 berücksichtigt. Die nicht akzeptierten Verwaltungskosten in Höhe von 500.172,00 Euro für das KLR-Jahr 2023 wurden unter der vorgenannten Kontierung bei den Änderungen zu den ansatzfähigen Kosten ergänzt.

Die strittigen Verwaltungskosten in Höhe von 1.229.987,00 Euro wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt und in voller Höhe im Ansatz abgebildet.

 

Deckungsvorschlag:

Die Deckung der entstehenden Mindererträge erfolgt über die Bewirtschaftung im laufenden Haushaltsjahr innerhalb des zahlungswirksamen Budgets Rettungsdienst (E-BUDG0017).

         

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

Anlage 1:  Gebührensatzung

 

Anlage 2:  KLR-Gesamtnachweis

 

Rathenow, 2023-02-

 

 

 

        

Landrat

 

Beigeordneter/Dezernent                         

 

Amts-/Referatsleiter

 

Der Inhalt ist

 

x

zu veröffentlichen.

  

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

x

zu veröffentlichen.

  

 

nicht zu veröffentlichen.

         

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Rettungsdienst (474 KB)    
Anlage 2 2 Gesamtnachweis_KLR_2023 (260 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   28.03.2023 09:49:25   Milla Schwaß