Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Neufassung der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2022 dem Änderungsantrag Nr. ÄA-0056/2022 der Kreistagsfraktionen von SPD, CDU/Bauern/LWN, DIE LINKE/Die PARTEI, B90/Grüne, FDP und BVB/Freie Wähler zur Haushaltssatzung 2023 mehrheitlich zugestimmt. Der Haushaltsplanentwurf 2023 wurde dahingehend geändert, dass der Ergebnishaushalt im Produkt 24101 um 70.000,00 Euro auf 4.990.600,00 Euro erhöht wurde.
Der Landrat wurde beauftragt, die gültige Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten dahingehend zu ändern, dass die monatlichen Elternbeiträge bei maximal 20,00 Euro pro Schülerin/Schüler zu deckeln und die Elternbeiträge für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (SEK II) auf das Niveau der Elternbeiträge für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (SEK I) abzusenken sind. Die notwendige Satzungsänderung soll dem Kreistag bis zum 2. Quartal 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die mit dem Änderungsantrag erfolgte Erhöhung des Haushaltsansatzes (70.000,00 Euro) basierte auf der Höhe des ermittelten Mehraufwands, für den Fall, dass der nach aktueller Satzung jeweils bestehende monatliche Eigenanteil für alle Schülerinnen und Schüler bei gleichbleibender prozentualer Bezuschussung nicht höher als 20,00 Euro wäre. Die zudem beschlossene Angleichung der Zuschüsse der SEK II an das Niveau der Zuschüsse der SEK I ist mit den 70.000,00 Euro nicht zu decken.
Die Umsetzung des o. g. Beschlusses, also die Deckelung der monatlichen Eigenanteile auf 20,00 Euro pro Monat je Schülerin/Schüler und die Senkung der Eigenanteile der SEK II auf das Niveau der Eigenanteile für die SEK I, hat, ausgehend von den aktuell im Schuljahr 2022/23 ca. 7.500 Fahrkarteninhabern unter Berücksichtigung der ab 01. April 2023 geltenden Tarife des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) einen Mehraufwand in Höhe von ca. 190.100,00 Euro pro Schuljahr zur Folge.
Unter Berücksichtigung der einmaligen Zahlweise für Jahreskarten im August bzw. September und der monatlichen Zahlweise für Abonnements-/ Monatskarten wird für das Haushaltsjahr 2023 ein Mehraufwand in Höhe von ca. 127.000,00 Euro prognostiziert.
Eine Erhöhung der Inanspruchnahme von eigenanteilsreduzierten Zuschüssen zu den Schülerbeförderungskosten durch die insgesamt mehr als 16.000 Schülerinnen und Schüler im Landkreis Havelland bleibt hierbei unberücksichtigt.
Lösung:
Aufgrund der maßgeblichen und umfangreichen notwendigen Änderungen der bestehenden Satzung schlägt die Verwaltung, nicht zuletzt aus Gründen der Übersichtlichkeit, dem Kreistag keine Änderung, sondern eine Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten gemäß Anlage 1 vor.
Neben allen notwendigen Regelungen zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 5. Dezember 2022 werden maßgebliche redaktionelle und sich aus der bisherigen Praxis als erforderlich gezeigte Änderungen/ Ergänzungen vorgeschlagen, welche teilweise auch mit dem aktuellen Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes Nr. 10/2022 angeregt worden sind. Alle Änderungen sind in der als Anlage 2 beigefügten Synopse im Detail dargestellt.
Durch die Reduzierung der Eigenanteile kann nicht ausgeschlossen werden, dass es eine zunehmende Inanspruchnahme der Schülertickets bei den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II gibt. Dadurch könnte ein Haushaltsrisiko für 2023 und auch für die Folgejahre entstehen. Auch kann eine Auswirkung durch die mögliche höhere Inanspruchnahme auf die Beförderungskapazitäten und das Fahrpersonal / den Fahrzeugbestand nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die Beteiligung des Kreisschulbeirates erfolgt auf der Grundlage des § 137 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) parallel zur Beratungsfolge in den Fachausschüssen des Kreistages. Gemäß Absatz 3 Ziffer 5 ist dieser zu Angelegenheiten, die Grundsätze der Schülerbeförderung betreffend, anzuhören.
Zur Beteiligung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Kinder und Jugendlichen gemäß § 18a der Brandenburgischen Kommunalverfassung i. V. m. der Satzung des Landkreises Havelland zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Havelland (Beteiligungssatzung Kinder und Jugendliche – BetSKiJu) wird ebenso parallel zur Beratungsfolge die Neufassung der Satzung diesen über die Kinder- und Jugendbeauftragte des Landkreises Havelland gemäß § 4 Abs. 2 BetSKiJu die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Alternativen:
Die derzeit gültige Satzung behält ihre Gültigkeit und die Eigenbeteiligung wird in gleicher Weise erhoben.
Zuständigkeit für die Entscheidung:
Kreistag gem. § 131 Abs. 1 i. V. mit §§ 3 Abs. 1, 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BbgKVerf.
Bereits vorliegende Entscheidungen:
Änderungsantrag zur Haushaltssatzung 2023 Nr. ÄA-0056/22
Anlagen:
Anlage 1 - Neufassung Schülerbeförderungssatzung
Anlage 2 - Synopse Schülerbeförderungssatzung
Rathenow, 2023-02-
,
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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