Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt: In den Aufsichtsrat der Havelland Kliniken GmbH werden zusätzlich entsandt:
Wolfgang Gall, Beigeordneter und Dezernent des Landkreises Havelland
Elke Nermerich, Erste Beigeordnete und Dezernentin des Landkreises Havelland
Die Entsendung gilt für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages. Sollte durch den jeweiligen Gesellschaftsvertrag eine bestimmte Amtszeit vorgeschrieben sein und bei Ablauf dieses Zeitraumes keine abweichende Entscheidung durch den Kreistag getroffen werden, gilt die Entsendung auch für die folgende Amtszeit. Das Recht zur jederzeitigen Abberufung bleibt unberührt.
Sachverhalt:
Die Anzahl der Mitarbeiter der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe ist auf eine Anzahl von mehr als 2.000 angestiegen. Dieser Anstieg erforderte hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages, da die Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitBestG) Anwendung finden. Diese Änderung des Gesellschaftsvertrages erfolgte mittels Zustimmung des Kreistages am 04.07.2022 auf der Grundlage des Beschlusses BV-0273/22.
§ 7 Abs. 1 Nr. 1 MitBestG sieht vor, dass sich der Aufsichtsrat des Unternehmens aus - je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und - je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammensetzt.
Dem Aufsichtsrat gehören demnach zukünftig an: - der Landrat des Landkreises Havelland, der kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrats ist, oder eine vom Landrat an seiner Stelle benannte Person, der er seine Mitgliedschaft übertragen hat
- drei Aufsichtsratsmitglieder, die durch den Landkreis Havelland auf der Grundlage eines Beschlusses des Kreistages entsandt werden - und zwei weitere Aufsichtsratsmitglieder, die durch den Landkreis Havelland entsandt werden und - sechs Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer.
Auf Grund der Regelung nach dem dritten Spiegelstrich sind zwei weitere Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden. Diese Regelung wurde in dem Gesellschaftsvertrag vom 8. April 2022 aufgenommen, weil die Anwendbarkeit des Mitbestimmungsrechts bevorstand: Entsendeorgan des Landkreises Havelland ist der Kreistag. Gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 KVerfG können bei den weiteren Vertretern auch sachkundige Dritte und Beschäftigte des Kreises für den Aufsichtsrat bestimmt werden.
Zur Information: Durch den Kreistag wurden am 30.09.2019 (BV 0037/19) und 21.06.2021 (BV-0200/21)
- Stefan Schneider (SPD) - Diana Golze (DIE LINKE/Die PARTEI) - Jörg Vahl (CDU/Bauern/LWN)
bestätigt. Ihre Entsendung gilt für die Dauer der Wahlperiode.
Anlagen:
keine
Rathenow, 2023-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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