Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0346/23  

 
 
Betreff: Gründung einer inhousefähigen bio-abh GmbH zur Errichtung und Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern für die Bioabfallvergärung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III, Amt 66 - Umweltamt Bearbeiter/-in: Wilke, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Vorberatung
01.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Ausschuss Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung Vorberatung
07.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
13.03.2023 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
27.03.2023 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt,

 

  • im Rahmen der zukünftigen interkommunalen Zusammenarbeit der Landkreise Havelland, Ostprignitz-Ruppin und Stendal sowie der kreisfreien Städte Landeshauptstadt Potsdam und Brandenburg an der Havel mit dem Ziel der gemeinsamen hochwertigen Verwertung von Bioabfällen in einer Vergärungsanlage am Standort Schwanebeck eine inhousefähige bio-abh GmbH (Arbeitsname) zu gründen;

 

  • dass der Landkreis Havelland unter den Gesellschaftern eine Führungsrolle in der neu zu gründenden Gesellschaft einnimmt und die exklusive Einflussnahme auf die sachenrechtlichen Aspekte der Bioabfallvergärungsanlage wahrt;

 

  • dass die notwendigen investiven Einlagen für die zu gründende Gesellschaft in der Haushaltsplanung 2024 einzustellen sind.

                     

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Sachverhalt:

 

Auf Grundlage des § 20 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) führt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) eine getrennte Sammlung für Bioabfälle bei privaten Haushaltungen durch. Das definierte Ziel ist die Schaffung bzw. vertragliche Bindung der erforderlichen Behandlungskapazitäten zur Vergärung der über die Biotonne getrennt erfassten Bioabfälle. Für eine hochwertige und gleichfalls wirtschaftliche Verwertung der Bioabfälle sind Mindestanlagengrößen und entsprechende Abfallmengen nötig. Durch interkommunale Zusammenarbeit und Sammelmanagement können diese nötigen Bioabfallmengen bereitgestellt werden. Durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg wurde unter Mitwirkung eines externen Dienstleisters – GAVIA (Planungsbüro, welches ausschließlich für die kommunale Abfallwirtschaft tätig ist) – drei große Planungsregionen ausgemacht. Eine dieser Regionen ist der Bereich West, in dem sich die zukünftigen Kooperationspartner Landkreis Havelland, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, die Stadt Brandenburg an der Havel sowie die Landeshauptstadt Potsdam zusammengefunden haben, um eine ernsthafte Zusammenarbeit abzustimmen. Während des Arbeitsprozesses hat sich zusätzlich die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit dem Landkreis Stendal ergeben.

Die Landkreisverwaltung wurde beauftragt (BV-0212/21 vom 20. September 2021), in Verhandlungen über die Gründung eines Zweckverbandes zur gemeinsamen Errichtung und Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort in Schwanebeck mit den oben genannten Landkreisen und kreisfreien Städten zu treten bzw. diese fortzuführen. Die Gremienbeschlüsse der Kooperationspartner zur gemeinsamen Zusammenarbeit wurden gefasst.

 

Lösung:

 

Als Ergebnis des internen Arbeitsprozesses in der Landkreisverwaltung wurde präferiert, eine bio-abh GmbH neu zu gründen, die die Inhousefähigkeit der abh GmbH gegenüber dem Landkreis sicherstellt. Diese neue Gesellschaft wird vom zu gründenden Zweckverband mit der Verwertung und Beseitigung aller an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) überlassungspflichtigen Bioabfälle beauftragt. Ebenfalls wurde erarbeitet, dass die neue bio-abh GmbH für ihren Geschäftszweck die Bioabfallbehandlungsanlage umbauen und errichten soll.

 

Hierbei besteht die Besonderheit, dass der abh GmbH zwar das wirtschaftliche (steuerrechtliche) Eigentum an dem Anlagevermögen zugeordnet wurde, jedoch der Landkreis Havelland sachenrechtlicher Eigentümer der mechanisch biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) ist. Auf die bio-abh GmbH soll das wirtschaftliche Eigentum von Anlagenteilen der MBA übertragen und zu einer Bioabfallvergärungsanlage umgebaut und kapazitiv erweitert werden. Der Landkreis Havelland stellt die Grundstücke zur Verfügung, bleibt sachenrechtlicher Eigentümer der wirtschaftlich übertragenen Anlagenteile der MBA und wird sachenrechtlicher Eigentümer der Bioabfallvergärungsanlage.

 

Der rechtssichere Übergang der notwendigen Anlagenteile wird geprüft. Ein Wertgutachten wird durch einen externen Gutachter erstellt. Eine realistische Bewertung ist somit gewährleistet und schließt eine Über- oder Unterbewertung aus.

 

Zur Gewährleistung der Inhousefähigkeit gegenüber dem Zweckverband müssen sich an der neuen bio-abh GmbH die zukünftig kooperierenden Gebietskörperschaften beteiligen.

 

Um die Inhousefähigkeit der neuen bio-abh GmbH möglichst rechtssicher zu gestalten, müssten die Gesellschaftsanteile der zukünftig kooperierenden Gebietskörperschaften relativ bedeutend sein. Auch könnte sich aus dem derzeit laufenden Prüfungsprozess zusätzlich die Beteiligung des Zweckverbandes an der bio-abh GmbH ergeben.

 

Bei ausschließlicher Tätigkeit der bio-abh GmbH für den Zweckverband (ausschließlicher Gesellschaftszweck: Errichtung und Betrieb der Bioabfallbehandlungsanlage) werden alle Kooperationspartner an den Leitungsorganen (Gesellschafterversammlung, ggf. Aufsichtsrat) beteiligt. Somit wird die gemeinsame Steuerung der Gesellschaft entsprechend des Gesellschaftszwecks gewährleistet. Darüber hinaus ist die exklusive Einflussnahme des zukünftigen Mitgesellschafters Landkreis Havelland als sachenrechtlicher Eigentümer der Bioabfallvergärungsanlage auf die anderen Mitgesellschafter in Bezug auf die Anlage durch gesellschaftsvertragliche und satzungsrechtliche Regelungen abzusichern.

 

Die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter erfolgt unter dem Aspekt der gemeinsamen Verantwortung. Die Höhe der Eigenkapitalausstattung hat direkten Einfluss auf die notwendigen Einlagen der Kooperationspartner.

 

In Vorbereitung auf die Zweckverbandsgründung wurde zwischen den beteiligten Kooperationspartnern eine Kostenbeteiligungsvereinbarung zur Vorbereitung einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Ziel der gemeinsamen hochwertigen Verwertung von Bioabfällen in einer Vergärungsanlage am Standort Schwanebeck geschlossen. Wegen der anstehenden erheblichen Investitionen der zukünftigen Gesellschaft in die Bioabfallvergärungsanlage und wegen des Gründungsaufwands von Zweckverband und Gesellschaft wurden u. a. auch Regelungen für den Fall des Scheiterns oder des Projektaustritts einzelner Kooperationspartner getroffen.

 

Des Weiteren einigten sich die Kooperationspartner in der Kostenbeteiligungsvereinbarung auf die externe rechtliche Beratung und Begleitung des anspruchsvollen Gründungsprojekts mit den Prüfungsschwerpunkten: interkommunale Zusammenarbeit in Form eines Zweckverbandes, vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit – Vergabe der Leistungen und Entsorgung des Bioabfalls durch den Zweckverband und Erhebung von Umlagen bzw. Gebühren. Die Kosten tragen die Kooperationspartner zu gleichen Teilen. Im Detail sind inhaltliche Fragen zur Ausgestaltung der Verbandssatzung, des Gesellschaftsvertrages der inhousefähigen bio-abh GmbH sowie des Dienstleistungsvertrages zwischen dem Zweckverband und der bio-abh GmbH durch externe Begleitung rechtssicher zu klären. Eine Leistungsbeschreibung für die Vergabe der Rechtsberatungsleistungen befindet sich im Abstimmungsprozess mit den beteiligten Kooperationspartnern.

 

Für den Zweckverband ist eine schlanke Struktur gewünscht. Signifikante Personalkosten sind nicht vorgesehen.

 

Die bio-abh GmbH wird die Errichtungskosten für die Anlage und die Behandlungskosten für den Bioabfall dem Zweckverband mittels Kosten-Leistungsrechnung nachweisen und in Rechnung stellen. Der Zweckverband wird diese durch eine Umlage bei den Verbandsmitgliedern beitreiben. Die Umlageverteilung wird vorab durch die Verbandssatzung und den Dienstleistungsvertrag zur Beauftragung des Zweckverbandes an die bio-abh GmbH festgelegt.

Jeder Kooperationspartner trägt die individuelle finanzielle Verantwortung für seine verbindlich angemeldeten Abfallmengen – Zweckverbandsumlage und erzieltes Gebührenaufkommen der jeweiligen zukünftigen Kooperationspartner sind entkoppelt. Die Umlage bestimmt sich über die angelieferten Mengen sowie die mengenunabhängigen Fixkosten.

 

Die Refinanzierung der Umlage erfolgt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten über deren Gebührenerhebung. Diese Aufgabe obliegt nicht dem Zweckverband.

 

Die derzeit absehbaren inflationären Kostensteigerungen sind transparent durch die Projektpartner in den Planungen zu berücksichtigen und gegenüber den Entscheidungsgremien zu kommunizieren. Die Dauer des Zweckverbandes wird in der Verbandssatzung festgeschrieben und mit der Abschreibungsdauer der Bioabfallvergärungsanlage korrelieren.

Ein Teilabschnitt des Umbaus der MBA ist unabhängig von den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten umzusetzen und wurde in der Gesellschafterversammlung der abh GmbH bereits freigegeben. Diese Erweiterung der Kompostierung beinhaltet bereits eine Kapazitätszunahme auf 27.000 Mg/a, die über die eigenen Bedürfnisse des Landkreises Havelland hinausgehen. Mit dieser Kapazitätsreserve stellt der Landkreis Havelland den Kooperationspartnern bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Bioabfallvergärungsanlage einen sicheren Entsorgungsweg und bindet die Bioabfallmengen für den Erweiterungsbau.

 

Für die gewählte Organisationsform eines Zweckverbandes der gemeinschaftlichen Bioabfallverwertung erfolgt die Baufinanzierung der Anlage über die beauftragte bio-abh GmbH. Diese finanziert den Bau auf eigenes Risiko vor und stellt die vollständigen Errichtungs- und Abfallbehandlungskosten dem Zweckverband sukzessive in Jahresscheiben in Rechnung. Der Zweckverband verteilt die Umlage durch den zuvor vereinbarten Schlüssel auf die Zweckverbandsmitglieder. Der Umgang mit Mehr- oder Mindermengen ist vertraglich verabredet. Die Refinanzierung der Umlage erfolgt über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch die Abfallgebührenerhebung im Anlagenabschreibungszeitraum.

 

Für das laufende Haushaltsjahr 2023 sind Haushaltsmittel zur Gründung einer potentiellen bio-abh GmbH eingestellt. Vorsorglich wurde im Planungsverfahren zum Haushaltsjahr 2023 die Stammeinlage i. H. v. 25.000,00 EUR zur Gründung einer GmbH eingestellt (20.AVU.001). Weiterhin sieht der Haushalt 2023 keine weiteren finanziellen Mittel zur Investfinanzierung oder zur finanziellen Ausstattung einer bio-abh GmbH vor. Gleichwohl besteht zum jetzigen Umsetzungsstand noch keine eindeutige Datengrundlage, die eine konkrete Bezifferung oder qualifizierte Schätzung und somit eine Veranschlagung der notwendigen Mittel im Finanzhaushalt ermöglichen. Dazu bedarf es des bereits beschriebenen Gutachtens zum Wert des Anlagevermögens, das durch die bio-abh GmbH zu erwerben ist. Gleichwohl sind die Regelungen basierend auf § 16 Kommunale Haushalt- und Kassenverordnung (KomHKV) bezüglich der Veranschlagung von Investitionen im Haushaltsplan zwingend umzusetzen. Daraus resultiert, dass zur erfolgreichen Aufnahme der Haushaltsansätze das Verfahren zum Investitionscontrolling durchlaufen wird.

 

Gleichzeitig ist die finanzielle Ausstattung der bio-abh GmbH, um eine Fremdfinanzierung beim Bau einer Biovergärungsanlage zu ermöglichen, im Haushaltsplan abzubilden. Bislang wird durch die GAVIA mit Stand 17.03.2022 von einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 12,8 Mio. EUR ausgegangen. Eine Beteiligung der Partner, gemessen an den jeweiligen Unternehmensanteilen, ist vorgesehen. Die Aufnahme der investiven Einlagen ist für den Haushalt 2024 vorzusehen.

 

Die derzeit noch unbekannte Höhe der Einlage wird dem Kreistag zusammen mit dem notwendigen Gesellschaftervertrag, sowie der Beauftragung der zu gründenden Gesellschaft mit der Errichtung der Bioabfallvergärungsanlage zu einem späteren Zeitpunkt zum Beschluss vorgelegt.

 

 

 

 

Alternativen:

 

Eine Alternative wäre die Errichtung und der Betrieb der Bioabfallvergärungsanlage durch die abh GmbH allein für den Landkreis Havelland. Für die hochwertige und gleichfalls wirtschaftliche Verwertung der Bioabfälle sind jedoch Mindestanlagengrößen und entsprechende Abfallmengen nötig, die beim Landkreis Havelland allein nicht anfallen. Nur durch interkommunale Zusammenarbeit und Sammelmanagement können diese nötigen Bioabfallmengen bereitgestellt werden.

                     

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja  

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Nein  

 

 

Kosten
25.000,00 EUR (20.AVU.001)

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger
784400/20000/1110801

Erläuterung/Deckungsvorschlag
bereits in der Haushaltsplanung für 2023 eingestellt

                     

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Anlagen:

 

Keine

 

Rathenow, 2023-02-

 

 

 

Landrat

 

Beigeordneter

 

Amtsleiter 20

 

 

Der Inhalt ist

  

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zu veröffentlichen.

  

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

  

 

zu veröffentlichen.

  

 

nicht zu veröffentlichen.

                     


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   10.02.2023 08:59:57   Milla Schwaß