Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Der Aufnahme einer Vormerkung für 5 weitere Kita-Plätze in der Stadt Rathenow in den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Der örtliche Träger der Jugendhilfe stellt gemäß § 12 Absatz 3 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den Gemeinden einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung auf und schreibt ihn rechtzeitig fort. Der Bedarfsplan weist die Einrichtungen aus, die im Zuständigkeitsbereich zur Erfüllung des Rechtsanspruches gemäß § 1 KitaG als erforderlich erachtet werden.
Am 20.02.2019 hat der Jugendhilfeausschuss der Fortschreibung des Kita-Bedarfsplanes zugestimmt. Dieser wird seitdem regelmäßig aktualisiert.
Nunmehr liegt ein Antrag des freien Trägers P.E.B.-Pflegen, Erziehen, Bilden gUG(hb) auf Aufnahme von zusätzlich 5 Betreuungsplätzen in den Bedarfsplan vor. Die Plätze sollen in der bereits vorhandenen Kindertageseinrichtung "Nordlichter", Hasenweg 40, 14712 Rathenow, entstehen.
Der Ergänzung im Kita-Bedarfsplan steht aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen. Der Landkreis Havelland ist an dem Ausbau der Betreuungslandschaft sehr interessiert. Im Kreisgebiet fehlen aktuell noch rund 1.000 Betreuungsplätze.
Weiterhin sprechen folgende Argumente für die Realisierung des Vorhabens:
- Der Betreuungsschlüssel wird sich weiter verbessern. Damit werden Gruppen reduziert und zusätzliche Räumlichkeiten erforderlich.
- Die Belegung in den Einrichtungen ist sehr hoch. Sollte die Nachfrage zurückgehen, kann die Auslastung in den Kitas zu Gunsten dort betreuter Kinder reduziert werden.
- Die Prognose für die Einwohnerentwicklung ist nicht sicher. Momentan sind vermehrt Zuzüge zu verzeichnen, weitere Baugebiete entstehen und die Zahl der Familien mit mehr als 2 Kindern steigt. Bereits jetzt übersteigen die Einwohnerzahlen die Prognosen.
- Die Befreiung von Elternbeiträgen verstärkt den Wunsch der nicht berufstätigen Eltern, ihr Kind in der Kita betreuen zu lassen.
- Sanierungsbedürftige und unwirtschaftliche Kindertageseinrichtungen in Rathenow könnten bei abnehmender Nachfrage ggf. in der Zukunft geschlossen werden.
- Die Kita-Plätze in Rathenow als Mittelzentrum werden auch von Familien aus den umliegenden Kommunen in Anspruch genommen.
Die Bedarfsplanung sieht gemäß § 80 Absatz 3 SGB VIII und § 17 Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (AG KJHG) vor, die betroffenen Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen und anzuhören. Den in der Kindertagesbetreuung tätigen Trägern wurde daher bis zum 31.12.2022 Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme an den Landkreis Havelland gegeben. Eine positive Rückmeldung der Standortgemeinde liegt bereits vor.
Anlagen:
keine
Rathenow, 2023-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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