Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Die in § 5 Absatz 4 unter a) und b) genannten Wertgrenzen werden wie folgt geändert: 2,5 % wird durch 1,5 % ersetzt, so dass Absatz 4 wie folgt lautet:
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages von 1,5 % der ordentlichen Aufwendungen und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 1,5 % der ordentlichen Aufwendungen und Auszahlungen festgesetzt.
Sachverhalt:
In bisherigen Haushaltssatzungen lagen die Wertgrenzen, bei deren Erreichen ein Nachtragshaushalt zu erlassen ist, bei 2,5 Mio. €. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass diese Wertgrenzen, nachdem sie trotz Erhöhung des Haushaltsvolumens jahrelang gleichblieben, erhöht werden. 2,5 % wie von der Kreisverwaltung vorgeschlagen würde jedoch mehr als eine Vervierfachung bedeuten. Da die Wertgrenzen bisher immer ausgereicht haben ohne eine Nachtragshaushaltspflicht auszulösen, erscheint eine moderatere Anpassung der Wertgrenzen sinnvoll.
Anlagen:
Keine
Rathenow, 2022-11-25
Stefan Schneider Corrado Gursch Andrea Johlige
Dr. Antje Töpfer Sascha Piur Uwe Litfin
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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