Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, der Umstufungsvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen, und dem Landkreis Havelland über die Abstufung der Landesstraße L 161 zwischen der Einmündung L 16 und der Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel zur Kreisstraße (K 6333) zuzustimmen.
Sachverhalt:
Im Jahr 2021 wurde dem Landkreis Havelland durch den Landesbetrieb Straßenwesen mitgeteilt, dass die Abstufung des oben genannten Straßenabschnittes zur Kreisstraße geplant sei. Die Umstufung ist nach Landesrecht geboten, da dieser Streckenabschnitt keine regionale Funktion hat und zukünftig zusammen mit dem übrigen Teil der L 161 dem überörtlichen Verkehr zwischen dem Landkreis Havelland und dem Landkreis Oberhavel dient. Darüber hinaus liegt bereits eine Umstufungsvereinbarung zwischen dem Land und dem angrenzenden Landkreis Oberhavel für den weiteren Verlauf der L 161 vor.
Das Land Brandenburg stellte einen Ausgleichsbetrag für rückständige Unterhaltung (sog. Einstandspflicht gemäß § 11 Abs. 4 Brandenburgisches Straßengesetz – BbgStrG) in Höhe von 130.587,84 € in Aussicht. Der Landkreis Havelland konnte dieses Angebot aufgrund des teilweise desolaten Straßenzustandes der L 161, insbesondere in der Ortslage Perwenitz, der Höhe nach nicht akzeptieren. Nach einer gemeinsamen Ortsbegehung zur Feststellung des Schadensbildes im August 2021 und weiteren Verhandlungsrunden mit dem Landesbetrieb Straßenwesen ist nunmehr einvernehmlich eine Einstandspflicht des Landesbetriebs Straßenwesen in Höhe von 692.527,81 € festgestellt worden und in den Vertragsentwurf, der bereits durch den Landesbetrieb Straßenwesen unterschrieben vorliegt, aufgenommen worden.
Im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 12 vom 30.03.2022 wurde die Verfügung zur (Teil-) Umstufung der Landesstraße L 161 im Landkreis Havelland bekannt gemacht. Gegen diese Verfügung hat der Landkreis Havelland fristgemäß Widerspruch eingelegt, welcher aufschiebende Wirkung hat. Mit Unterzeichnung der Umstufungsvereinbarung erklärt der Landkreis Havelland die Rücknahme des Widerspruchs, wodurch die Umstufung rückwirkend zum 01.05.2022 bestandskräftig wird.
Die Prüfung der vorliegenden Umstufungsvereinbarung im Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement ergab keine Beanstandungen.
Alternativen:
Aufrechterhaltung des Widerspruchs gegen die Umstufungsverfügung, ggf. verwaltungsgerichtliche Entscheidung und ggf. Zwangsabstufung des Straßenabschnitts.
Anlagen:
Umstufungsvereinbarung
Rathenow, 2022-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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