Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0332/22  

 
 
Betreff: Umstufungsvereinbarung der Landesstraße L161 zwischen der Einmündung L 16 und der Kreisgrenze Oberhavel zur Kreisstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat IV, Amt 65 - Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Nehls, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss Regionalentwicklung/Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus/Bauen Vorberatung
08.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung/Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus/Bauen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
21.11.2022 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
05.12.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Umstufungsvereinbarung

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Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, der Umstufungsvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen, und dem Landkreis Havelland über die Abstufung der Landesstraße L 161 zwischen der Einmündung L 16 und der Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel zur Kreisstraße (K 6333) zuzustimmen.

           

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Sachverhalt:

 

Im Jahr 2021 wurde dem Landkreis Havelland durch den Landesbetrieb Straßenwesen mitgeteilt, dass die Abstufung des oben genannten Straßenabschnittes zur Kreisstraße geplant sei. Die Umstufung ist nach Landesrecht geboten, da dieser Streckenabschnitt keine regionale Funktion hat und zukünftig zusammen mit dem übrigen Teil der L 161 dem überörtlichen Verkehr zwischen dem Landkreis Havelland und dem Landkreis Oberhavel dient.

Darüber hinaus liegt bereits eine Umstufungsvereinbarung zwischen dem Land und dem angrenzenden Landkreis Oberhavel für den weiteren Verlauf der L 161 vor.

 

Das Land Brandenburg stellte einen Ausgleichsbetrag für rückständige Unterhaltung (sog. Einstandspflicht gemäß § 11 Abs. 4 Brandenburgisches Straßengesetz – BbgStrG) in Höhe von 130.587,84 € in Aussicht.

Der Landkreis Havelland konnte dieses Angebot aufgrund des teilweise desolaten Straßenzustandes der L 161, insbesondere in der Ortslage Perwenitz, der Höhe nach nicht akzeptieren.

Nach einer gemeinsamen Ortsbegehung zur Feststellung des Schadensbildes im August 2021 und weiteren Verhandlungsrunden mit dem Landesbetrieb Straßenwesen ist nunmehr einvernehmlich eine Einstandspflicht des Landesbetriebs Straßenwesen in Höhe von 692.527,81 € festgestellt worden und in den Vertragsentwurf, der bereits durch den Landesbetrieb Straßenwesen unterschrieben vorliegt, aufgenommen worden.

 

Im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 12 vom 30.03.2022 wurde die Verfügung zur (Teil-) Umstufung der Landesstraße L 161 im Landkreis Havelland bekannt gemacht. Gegen diese Verfügung hat der Landkreis Havelland fristgemäß Widerspruch eingelegt, welcher aufschiebende Wirkung hat.

Mit Unterzeichnung der Umstufungsvereinbarung erklärt der Landkreis Havelland die Rücknahme des Widerspruchs, wodurch die Umstufung rückwirkend zum 01.05.2022 bestandskräftig wird.

 

Die Prüfung der vorliegenden Umstufungsvereinbarung im Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement ergab keine Beanstandungen.

 

Alternativen:

 

Aufrechterhaltung des Widerspruchs gegen die Umstufungsverfügung, ggf. verwaltungsgerichtliche Entscheidung und ggf. Zwangsabstufung des Straßenabschnitts.

           

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja  

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Nein  

 

 

Kosten
692.527,81 € (Einnahme)

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger
448100 /65000 /5420101

Erläuterung/Deckungsvorschlag
     

           

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Anlagen:

 

Umstufungsvereinbarung

 

Rathenow, 2022-

 

 

 

Landrat

 

Beigeordneter/Dezernent                         

 

Amts-/Referatsleiter

 

 

Der Inhalt ist

  

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zu veröffentlichen.

  

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

  

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Umstufungsvereinbarung (792 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   26.10.2022 11:39:37   Sabine Nehls