Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Der Landkreis Havelland schließt als Träger der besonderen Einrichtung mit seinen Jobcentern Rathenow, Nauen und Falkensee und als örtlicher Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) mit der Bundesagentur für Arbeit Neuruppin zum Zweck der Gründung und Umsetzung der „Jugendberufsagentur Havelland“ eine Kooperationsvereinbarung ab.
Sachverhalt:
Im Strategiepapier des Landkreises Havelland mit dem Titel „Strategiepapier Zielstellungen für den Landkreis Havelland bis zum Jahre 2025“ hat der Kreistag seinen Willen zum Ausdruck gebracht, auch im Landkreis Havelland eine Jugendberufsagentur einzurichten. Damit hat der Kreistag ein gemeinsames Anliegen der Berufsberatung und der Jugendhilfe aufgegriffen, die Angebote für junge Menschen der wichtigen Übergangsphase von der Schule in das Berufsleben - unabhängig vom sozialen Status der Eltern - zu verbessern. Neben Schule, Jugendarbeit, Handwerk und Wirtschaftsverbänden sind in diesem wichtigen Lebensabschnitt von jungen Menschen drei Behörden nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) befasst. An erster Stelle ist die Bundesagentur für Arbeit mit dem Angebot der Berufsberatung zu benennen. Die gesetzliche Grundlage bildet das SGB III. Der Landkreis als Träger der besonderen Einrichtung (§ 6 a Abs. 5 SGB II) Jobcenter Rathenow, Nauen und Falkensee und örtlicher Träger der Jugendhilfe (§ 1 Abs. 1 AGKJHG) unterstützt ebenfalls Jugendliche und junge Erwachsene auf ihrem Weg in Ausbildung und Beruf im Rahmen der leistungsrechtlichen Vorschriften nach dem SGB II und VIII.
Die Zeiten der Jugendarbeitslosigkeit sind nicht zuletzt aufgrund der demografischen Entwicklung überwunden. Inzwischen herrscht in vielen Bereichen der beruflichen Bildung ein Mangel an Auszubildenden vor. Die Märkische Allgemeine Zeitung vermeldet in ihrer Ausgabe vom 07.09.2022, in der Region West-Brandenburg sind auch nach dem Beginn des neuen Ausbildungsjahrs noch 1.098 Ausbildungsstellen unbesetzt. In Deutschland gibt es mehr als 300 Ausbildungsberufe. Die Arbeitsagentur Neuruppin (zuständig für die Landkreise Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz) teilt mit, auf 100 unbesetzte Ausbildungsstellen kommen derzeit nur 85 unversorgte Bewerberinnen und Bewerber. Der Schulleiter des OSZ Havelland teilte unlängst mit, dass es gerade noch mal gelungen ist, eine Ausbildungsklasse für angehende Elektriker zusammen zu stellen. Der teilweise dramatische Mangel an Auszubildenden verschärft den Fachkräftemangel zusätzlich, zumal in den nächsten Jahren die geburtenstarken Jahrgänge aus dem Berufsleben ausscheiden. Die Unterstützung junger Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf ist ein wesentlicher Beitrag für die Sicherung der Fachkräfte von morgen, für das Handwerk, die Wirtschaft, die sozialen Dienstleister, die Gesundheitsversorgung und die öffentliche Verwaltung. Gleichzeitig haben die Ausbildungsabbrüche in den letzten Jahren zugenommen. Auch dem gilt es entgegenzuwirken.
„Die Gestaltung eines optimalen Übergangs junger Menschen von der Schule in das Berufsleben ist seit jeher eine wichtige sozialpolitische Aufgabe der Landkreise. Denn viele Jugendliche benötigen Unterstützung dabei, den beruflichen Einstieg hinzubekommen. Der Deutsche Landkreistag unterstützt deshalb rechtskreisübergreifende Kooperationen unserer Jobcenter, Jugendämter und Schulen mit den örtlichen Arbeitsagenturen. Alle diese Akteure ziehen gemeinsam an einem Strang, um junge Menschen in Ausbildung und Beruf zu bringen“, so der Präsident des Deutschen Landkreistages Reinhard Sager[1].
Im Alter zwischen 15 und 25[2] Jahren befinden sich junge Menschen in komplexen Umbruchsituationen. Einige von ihnen benötigen dabei intensive Unterstützung und Begleitung. Nicht selten geht es im Einzelfall um mehrere der folgenden Themen gleichzeitig:
Nur eine Jugendberufsagentur erfüllt diese Anforderungen in besonders geeigneter Weise. Der Begriff „Jugendberufsagentur“ sieht die Kooperationsform der Leistungsträger nach dem SGB II (Jobcenter), SGB III (Agentur für Arbeit) und SGB VIII (Jugendhilfe) vor. Mit der Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.[3] vom 21.10.2015 sind die Erfolgskriterien guter Jugendberufsagenturen präzisiert: Dazu zählen eine gemeinsame Leitidee und ein gemeinsamer Gestaltungswille, die Kooperation auf Augenhöhe, die Einbindung von Schule und weiteren Netzwerkpartnern, gemeinsame Anlaufstellen, Harmonisierung von Abläufen und Angeboten, Transparenz und ein datenschutzkonformer Informationsaustausch. Jugendberufsagenturen sind entwicklungsoffene und lernende Systeme. Zielgruppe sind zunächst alle[4] jungen Menschen, damit niemand verloren geht. Jugendberufsagenturen legen ihr spezifisches Augenmerk auf besonders förderungsbedürftige junge Menschen. Die Jugendberufsagenturen befassen sich mit den soziodemografischen Merkmalen junger Menschen vor Ort, verständigen sich auf Maßnahmen und Aktionsprogramme. Die jungen Menschen sollen aktiv in den Prozess eingebunden werden.
Grundlage der Zusammenarbeit ist die gesetzliche Verpflichtung, wie sie sich für die Jugendhilfe aus § 81 SGB VIII, für die Bundesagentur für Arbeit aus den §§ 9, 9a SGB III und den Jobcentern aus den §§ 18, 18 a SGB II ergibt.
Bereits im Jahr 2013 wurde im Koalitionsvertrag der Bundesregierung erstmals das Ziel formuliert: "Flächendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen sollen die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige bündeln." (Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zur 18. Legislaturperiode). An diesem Ziel wurde auch in den darauffolgenden Legislaturperioden festgehalten.
Die Sozialwissenschaftlerin Dr. Barbara Kiepenheuer-Drechsler vom Forschungsinstitut für Berufliche Bildung (f-bb) kommt als Projektleiterin der Evaluation der Jugendberufsagenturen zu einem eindeutigen Ergebnis: „Eine ganzheitliche Sichtweise auf den Fall und eine lösungsorientierte, abgestimmte Vorgehensweise im Sinne der jungen Menschen, das sind die Kennzeichen von Jugendberufsagenturen. Durch die Kooperation im Rahmen einer Jugendberufsagentur wird für die beteiligten Akteure ein Prozess eingeleitet, der es ihnen ermöglicht, voneinander zu lernen und Verständnis für die Arbeitsweise der jeweils anderen zu gewinnen.“ Das erläutert Barbara Kiepenheuer-Drechsler in ihrem Gastbeitrag. „Für die jungen Ratsuchenden werden dadurch die Wege in der Beratung kürzer und sie finden schneller das passende Angebot.“[5]
Im Rahmen einer Projektgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit und den Dezernaten II und V der Landkreisverwaltung, wurden zunächst die Grundlagen und Ziele der Zusammenarbeit erarbeitet, zukünftige Aufgaben definiert sowie wichtige Rahmenbedingungen, wie z. B. die Standortfrage, deren personelle und sächliche Ausstattung, die Regelungen zum Datenschutz und Datenaustausch und der externen und internen Kommunikation abgestimmt. Ebenfalls hat sich die Projektgruppe mit der Einbeziehung von wichtigen Netzwerkpartnerinnen und -partnern befasst. Dazu zählen als externe Partner u.a. das Staatliche Schulamt, die Kreishandwerkerschaft/ Innungen/ Handwerkskammer/ Verbände, die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Liga der Wohlfahrtspflege, Gesundheits- und Sozialwirtschaft, (nicht-)staatliche Fachschulen, (Weiter‑) Bildungsträger und der Jugendmigrationsdienst. Interne Netzwerkpartner sind die Wirtschaftsförderung, das Schulverwaltungsamt, das Sozialamt sowie das Amt für Ausländerangelegenheiten des Landkreises. Beim Schulverwaltungsamt ist das Projekt „Türöffner“ an den Oberstufenzentren angesiedelt.
Die Ergebnisse der Projektgruppe liegen nun in Form einer auf Leitungsebene abgestimmten Kooperationsvereinbarung vor. Die Kooperationsvereinbarung bildet die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit der Kooperationspartner für einen Zeitraum von fünf Jahren und sichert somit die Umsetzung des Projektes ab dem nächsten Jahr. Es ist beabsichtigt, dass die „Jugendberufsagentur Havelland“ zum 01.07.2023 die Arbeit aufnimmt.
Mit der Bundesagentur für Arbeit tritt ein starker und bedeutsamer Kooperationspartner ein. Die Bundesagentur bringt sieben Berufsberater/innen mit. Die Berufsberater sind an allen weiterführenden Schulen (in staatlicher und privater Trägerschaft) im Landkreis tätig: 7 Oberschulen, 4 Gesamtschulen, 7 Gymnasien und 1 Oberstufenzentrum. Im Schuljahr 2020/21 konnten auf diese Weise ca. 3.300 Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Die Berufsberatung der Agentur stellt folgende Fördermaßnahmen zur Verfügung: 90 Teilnehmerplätze pro Jahr für Berufsvorbereitende Maßnahmen (gemeinsame Besetzung mit den Jobcentern), 20 Teilnehmerplätze in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie mehr als 9.000 Teilnehmerstunden im Rahmen der assistierenden Ausbildung.
Der Landkreis Havelland bringt in die Kooperation mit der Bundesagentur ein:
Dezernat V, Jobcenter Havelland
Mit Datenstand von 08/2022 werden aktuell ca. 700 Jugendliche (15 – 25 Jahre) seitens der Ausbildungsvermittlung in den Jobcentern des Landkreises Havelland durch 3 Sachbearbeiter/-innen Ausbildungsvermittlung in den drei Jobcentern Rathenow, Nauen und Falkensee des Landkreises Havelland betreut: Rathenow (1), Falkensee (1) und Nauen (1). Die Anzahl der jährlichen Schulabgänger variiert je nach Jobcenter zwischen 40 – 60 Schulabgänger (Gesamt: 120 – 180 Schulabgänger)
Zu den Aufgaben gehören u.a.: - Berufsorientierung - Berufsberatung – Berufsfindung - Heranführung an den Ausbildungsmarkt - Analyse der Stärken und Schwächen (Profiling) - Analyse der Berufswünsche, Abgleich mit den Anforderungen und Fähigkeiten - Umfassende Ausschöpfung des Ausbildungspotentials - Zusammenführung von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt - Besetzung von Ausbildungsstellen - Ausgabe von Vermittlungsvorschlägen, gemeinsamer Suchlauf (JobZENTRALE) - Sichtung, Erstellung und Überarbeitung von Bewerbungsunterlagen - Beratung und Orientierungshilfe zu Auswahltests/ Vorstellungsgesprächen - ggf. Einschaltung der Fachdienste (Psychologischer Dienst/Ärztlicher Dienst), - ggf. Herstellung der Ausbildungsreife durch geeignete Maßnahmen - Unterstützung durch niederschwellige Maßnahmen - finanzielle Unterstützung (Vermittlungsbudget) - Beratung hinsichtlich Erreichung eines weiterführenden Schulabschlusses - Beratung zu Förderinstrumenten (BAB; BAföG, EQ, ASA, abH) - weitere Beratungsinhalte beziehen sich auf die jeweilige persönliche Einzelfalllage
Unter Beachtung der anteiligen Schulabgänger im Leistungsbezug des SGB II (ca. 5 – 10 % von 3.300 Schülerinnern und Schüler der Abgangs- und Vorabgangsklassen), erfordert dies eine Präsenz der drei benannten Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen Ausbildungsvermittlung in einer Größenordnung von ca. 4 Stunden je Arbeitswoche am jeweiligen Standort der Jugendberufsagentur. Darüber hinaus erfolgt die vollumfängliche Unterstützung, mit der Gesamtleistung aller Fachbereiche des Dezernat V aufgrund der ganzheitlichen Betrachtung/ Beratung der Bedarfsgemeinschaft, in den jeweiligen Jobcentern Rathenow, Nauen und Falkensee.
Dezernat II, Jugendhilfe (Jugendamt, Referat für Kinder- und Jugendförderung)
Als feste Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendberufsagentur Havelland stehen drei sozialpädagogische Fachkräfte aus dem Arbeitsfeld Jugendberufsberatung zur Verfügung.
Hinzu kommen im Rahmen der Netzwerkarbeit 52 Fachkräfte der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und Schulsozialarbeit (§ 13 a SGB VIII), drei Fachkräfte der Jugendsuchtberatung (Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.) sowie die 28 Mitarbeiter/innen aus dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD). Letzterer erreicht ca. 100 junge Menschen mit der Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung. Ergänzend kann ein sozialpädagogisches Angebot im Rahmen des EU-Fördermittelprogrammes „JUGEND STÄRKEN – Brücken in die Eigenständigkeit“ vorgehalten werden. In diesem Programm bieten sozialpädagogische Fachkräfte des Trägers „LEB e. V.“ niedrigschwellige Beratung und längerfristiges Case Management für junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren an, die entweder über übliche Angebote nicht zu erreichen sind (sog. „Entkoppelte“) oder als sogenannte „Careleaver“ ohne Anschlussperspektive aus Jugendhilfemaßnahmen oder Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII entlassen werden.
Die relevante Altersgruppe (15-25 Jahre) umfasst ca. 14.080 junge Menschen, die sich auf die Sozialräume wie folgt aufteilen:
Sozialraum Rathenow (Rathenow, Premnitz, Milower Land, Ämter Nennhausen und Rhinow) 3.360 Personen
Sozialraum Nauen (Nauen, Wustermark, Ketzin/Havel, Amt Friesack) 3.270 Personen
Sozialraum Falkensee (Falkensee, Dallgow-Döberitz, Brieselang, Schönwalde-Glien) 7.450 Personen
Um eine möglichst gute Erreichbarkeit zu erlangen, sind für die Jugendberufsagentur drei Standorte (Rathenow, Nauen und Falkensee) vorgesehen. Dazu ist es möglich, die Räume der Bundesagentur in Nauen und Rathenow für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und des Jugendamtes zu erweitern. In Falkensee stehen geeignete Räume im Dienstgebäude des dortigen Jobcenters zur Verfügung. Alle Standorte liegen zentral und sind sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar.
Die Kooperationspartner erarbeiten ein Konzept für die Öffnungszeiten und den gemeinsamen öffentlichen Auftritt. Dazu zählt selbstverständlich die Präsenz im Internet.
Bei der Zusammenarbeit der drei Leistungsträger sind die Datenschutzbestimmungen zu beachten. Dazu liegt eine zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Bundesagentur für Arbeit, des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, allen Bundesländern, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. eine abgestimmte Arbeitshilfe zum Sozialdatenschutz in Jugendberufsagenturen mit Stand vom September 2021 vor. An deren Erstellung waren die Landesdatenschutzbeauftragten beteiligt.
Die strategische Koordination der Jugendberufsagentur Havelland erfolgt durch einen Koordinierungskreis. Dieser ist zuständig für alle übergeordneten, geschäftspolitischen Angelegenheiten der Jugendberufsagentur Havelland, insbesondere für Angelegenheiten der gemeinschaftlichen Aufgaben, Beratung über die Ergebnisse der Jugendberufsagentur, insbesondere der Evaluationsberichte. Das Gremium setzt sich paritätisch aus Vertretern der Kooperationspartner zusammen. Dabei verfügen die von den jeweiligen Kooperationspartnern entsandten Vertreterinnen und Vertreter über die notwendige Entscheidungsbefugnis ausschließlich für den jeweiligen Rechtskreis bzw. die jeweilige Behörde. Die Mitglieder informieren den Jugendhilfeausschuss des Landkreises, den Fachausschuss für Arbeit und Grundsicherung, den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit und den Beirat des Landkreises nach § 18 d SGB II regelmäßig über die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung und die Ergebnisse.
Die Koordination des täglichen Geschäfts an den Standorten der Jugendberufsagentur obliegt den zuständigen Führungskräften der Kooperationspartner. Die Führungskräfte stimmen sich regelmäßig ab über gemeinsame Geschäftsprozesse und Schnittstellen, Planung und Abstimmung von Aktivitäten und Maßnahmen, insbesondere mit dem Ziel, Angebotslücken und Doppelförderungen zu vermeiden sowie Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Jugendberufsagentur besitzt keine eigene Rechtsfähigkeit. Der finanzielle Aufwand beläuft sich für den Landkreis auf ca. 20.000 Euro pro Geschäftsjahr und umfasst im Wesentlichen Aufwendungen für Sachkosten (Raummieten- und Nebenkosten, IT-Aufwand, Öffentlichkeitsarbeit). Alle Träger bringen ihr Personal entsprechend ihrer Aufgabenwahrnehmung ein. Für den Landkreis Havelland ist, gemessen an der Aufgabenwahrnehmung, keine Stellenplanerweiterung erforderlich.
[2] Das SGB VIII findet Anwendung für jungen Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (§ 7 Abs. 1 SGB VIII). [3] Der Deutsche Verein ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit und der Sozialpädagogik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklung in allen relevanten Arbeitsfelder der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird aus Mittel des Bundes gefördert. [4] Damit wird dem Inklusionsgedanken entsprochen. Selbstverständlich werden Sonderzuständigkeiten, z.B. Integrationsfachdienst davon nicht berührt. Die Jugendberufsagentur kann hier als Anlaufstelle zur Weitervermittlung dienen.
Anlage: Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Havelland
Rathenow, 2022-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |