Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sachverhalt:
Dem Landkreis Havelland wurde mit dem Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2022, die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe übertragen, für sein Gebiet eine Schulentwicklungsplanung aufzustellen und fortzuschreiben.
Nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Schulgesetzes ist mit den kreisangehörigen Schulträgern, benachbarten bzw. betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Bundesländern zur aufgestellten Schulentwicklungsplanung Benehmen herzustellen (§ 102 Absatz 4 BbgSchulG). Weiterhin sind die betroffenen Schulkonferenzen (§ 91 Absatz 3 BbgSchulG) und der Kreisschulbeirat (§ 137 Absatz 3 BbgSchulG) anzuhören. Zusätzlich zu den Vorgaben des Schulgesetzes über die pflichtig am Benehmensverfahren zu Beteiligenden wurde zur umfänglichen Gewährleistung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dem Kreisschülerrat sowie den bestehenden Jugendparlamenten der kreisangehörigen Kommunen die Möglichkeit der Beratung und Stellungnahme eingeräumt, von der jedoch kein Gremium Gebrauch gemacht hat.
Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Erfordernisse wurde der Entwurf der Schulentwicklungsplanung mit Möglichkeit der Stellungnahme an alle zu Beteiligenden überreicht. Das Benehmensverfahren lief vom 13. Mai 2022 bis zum 23. Juni 2022.
Das staatliche Schulamt Neuruppin, die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages sowie das für Schulentwicklungsplanung zuständige Referat im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erhielten den Entwurf vorab zur Kenntnisnahme, waren jedoch nicht Beteiligte im Benehmensverfahren.
Der Kreisschulbeirat hat sich in seiner Sitzung am 22. Juni 2022 mit dem Entwurf der Schulentwicklungsplanung beschäftigt.
Insgesamt sind bis zum 07. Juli 2022 33 Stellungnahmen beim Landkreis Havelland eingegangen:
Die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen zum Verwaltungsentwurf der Schulentwicklungsplanung wurden von der Verwaltung, wie in der Anlage dargestellt, bewertet. Die Darstellung beinhaltet auch sich aus der inhaltlichen Berührung ergebende Konflikte sowie die sachgerechte Abwägung der Interessen der Beteiligten.
Anlagen: Darstellung des Ergebnisses des Benehmensverfahrens zur Schulentwicklungsplanung 2022/2023 bis 2026/2027
Die Anlage ist im ALLRIS eingestellt und einsehbar.
Rathenow, 2022-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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