Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Erste Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte und ‑bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland zum 01.03.2023 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Der Landrat des Landkreises Havelland ist gemäß § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verpflichtet, die für das Pflichtfahrgebiet Landkreis Havelland festgesetzten Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie für das Taxigewerbe unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen auskömmlich sind.
Seit dem 01. Juni 2020 gilt im Taxigewerbe die am 09. Dezember 2019 vom Kreistag beschlossene Verordnung über die Beförderungsentgelte und –bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland.
Im August 2022 stellten die Vertreter der Taxiinnungen Rathenow, Nauen sowie ein Unternehmer aus Falkensee einen Antrag auf Änderung der Taxientgelte zum 1. Oktober 2022. Dazu reichten sie einen Vorschlag zur Änderung der entsprechenden Beförderungsentgelte ein.
Mit der starken Erhöhung der Kraftstoff- und Energiepreise sowie der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns, letztlich zum 01. Oktober 2022, konnte das Taxigewerbe nicht mehr wirtschaftlich ausgeübt werden, die Existenz der Unternehmen war gefährdet.
Um der existenzgefährdenden Situation des Taxigewerbes entgegen zu wirken, erließ der Landkreis Havelland eine „Sondervereinbarung für die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland“. In der Sondervereinbarung wurden Zuschläge für Beförderungsfahrten in Anlehnung der zu erwartenden neuen Entgelte festgelegt. Die Sondervereinbarung gilt seit dem 01. Oktober 2022 und tritt am 28. Februar 2023 außer Kraft.
Grundsätzlich lässt der Landkreis Havelland die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes, gemäß § 13 (4) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gutachterlich beurteilen. Mit dem Gutachten hat der Landkreis eine unterstützende Entscheidungsgrundlage für die zu treffenden Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung des Taxigewerbes dienen.
Ein entsprechendes Gutachten soll noch dieses Jahr mit den Zielstellungen beauftragt werden, die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes im Landkreis Havelland zu beurteilen und daraus eine Empfehlung für die Höchstzahl an Genehmigungen abzuleiten sowie eine Begutachtung der örtlichen Tarifsituation vorzunehmen und daraus eine Empfehlung für die Beförderungsentgelte abzuleiten.
Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass ein gutachterliches Ergebnis nach ca. einem Jahr vorliegt.
Da eine Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und –bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland letztlich der Zustimmung des Kreistages bedarf, war die Umsetzung zum 1. Oktober 2022 aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit nicht möglich.
Lösung
Gemäß § 51 Abs. 1 PBefG i. V. m. § 6 Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefGZV) wird der Landkreis Havelland ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen.
Mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes weiterhin aufrecht zu erhalten und zu sichern, sind die Beförderungsentgelte wie folgt zu ändern:
Übersicht Beförderungsentgelte: aktuell neu
- Grundbetrag 3,60 € 3,90 €
- Beförderungspreis (Besetztfahrten je km): werktags 06:00 – 22:00 Uhr bis 7 km 2,40 € bis 10 km 2,50 € jeder weitere km 1,90 € 2,00 €
werktags 22:00 – 06:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 7 km 2,50 € bis 10 km 2,60 € jeder weitere km 2,20 € 2,30 €
- Leeranfahrten je km 1,50 € 1,60 €
- Zuschlag für Großraumtaxen 1,70 € 1,90 €
Die Entgelte, die durch die Taxiunternehmer ermittelt und beantragt wurden, stellen moderate Steigerungen dar. Der Landkreis Havelland geht davon aus, dass durch die erhöhten Entgelte die Taxiunternehmen zumindest kostendeckend agieren können und das Taxigewerbe in seiner Funktion nicht gestört wird.
Aufgrund des zeitlichen Aufwands für die technische Umsetzung, Programmierung des Tarifs und die anschließende Eichung der Taxameter, kann die Erste Änderungsverordnung frühestens zum 01. März 2023 in Kraft treten, sofern diese durch den Kreistag am 05. Dezember 2022 beschlossen wird.
Anlagen:
Anlage 1: Erste Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte und –bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland
Anlage 2: Erste Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte und –bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland - Synopse -
Rathenow, 2022-10-17
Der Inhalt ist
Die Anlage 1 ist
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