Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Vorbehaltlich des Kreistagsbeschlusses über die Haushaltssatzung des Landkreises Havelland wird dem Vorschlag zugestimmt, dass der Träger Stiftung SPI (Sozialpädagogisches Institut Berlin) für das Jahr 2023 eine Zuwendung in Höhe von maximal 74.639,16 Euro zur Finanzierung des Schulprojektes „Lernwerkstatt Perspektiven“ (Model B) in der „J.-H.-A.-Duncker“ Oberschule der Stadt Rathenow erhält.
Sachverhalt:
In Rathenow wird seit dem Schuljahr 2005/2006 die sogenannte „Lernwerkstatt“ vom Träger Sozialpädagogisches Institut Berlin (SPI) betrieben.
Die derzeitige Förderperiode umfasst die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024. Das Gesamtaufwandsvolumen für den Landkreis Havelland beträgt 149.840,12 Euro und teilt sich auf die Kalenderjahre wie folgt auf:
01.08.2022 – 31.12.2022 30.573,30 Euro 01.01.2023 – 31.12.2023 74.639,16 Euro 01.01.2024 – 31.07.2024 44.627,66 Euro
Damit wird dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses BV-0280/22 vom 15.06.2022 Rechnung getragen sich anteilig entsprechend der „1/3 Finanzierungslösung“ an dem Projekt, im Rahmen des ESF-Programmes „Projekte Schule/Jugendhilfe 2030“ zu beteiligen.
Die Fortführung des Projektes „Lernwerkstatt Perspektiven“ zur Vermeidung von Schulabbrüchen bei schulverweigernden Jugendlichen wird durch das Jugendamt des Landkreises Havelland befürwortet. Das Projekt ist für die Region des westlichen Havellandes ein wichtiges Angebot, um schulmüden und schulverweigernden Jugendlichen eine Alternative anzubieten, in der sie qualifiziert begleitet ihre Schulpflicht erfüllen können.
Durch eine individuelle Förderung und intensive sozialpädagogische Begleitung wird es ermöglicht, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Schulabschluss „Berufsbildungsreife“ erreichen können und an Berufsorientierung hinzugewinnen. Der bisherige Verlauf dieses Projektes hat gezeigt, dass bei einer vorwiegenden Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Lern- und Leistungsmotivation, sowie die Beziehung zur Lehrerin, zum Lehrer oder anderen Schülerinnen und Schülern verbessert werden konnte. Durch die intensive Arbeit mit den Eltern soll eine Entlastung für die Familien insgesamt geschaffen werden. Schwierigkeiten in der Schule führen in der Regel auch zu einer starken Belastung des Familiensystems, was wiederum negative Auswirkungen auf das Verhalten der Jugendlichen haben kann.
Ein regelmäßiger Besuch dieses Projektes mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Ganztagsprogramms mit Freizeit- und erlebnispädagogischen Angeboten wirkt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern positiv auf die sonst ablehnende Haltung gegenüber Lehr- und Lernprozessen aus. Dabei spielt die Kopplung außerschulischen Lernens mit produktorientierter Arbeit während wechselnden Praktika in regionalen Betrieben eine wichtige Rolle, um Schulmüdigkeit abzubauen, die Persönlichkeitsentwicklung zu stabilisieren und das Selbstvertrauen zu stärken. Hierdurch können bei diesen Schülerinnen und Schülern die Zugangsvoraussetzungen für anschließende Berufsbildungsmaßnahmen sowie deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.
Der Träger Stiftung SPI
- ist ein im Landkreis Havelland anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
- kennt und fördert die Vernetzung im Sozialraum.
- ist ein erfahrener Träger im Umgang mit Fördermitteln und bietet deshalb Gewähr für die verlässliche Nachweisführung, Beantragung und Abrechnung der Fördermittel.
- hat Vereinbarungen mit dem Jugendamt nach §§ 72a Abs. 2, 8a Abs. 4 SGB VIII geschlossen.
Finanzierung:
Im Rahmen des neu avisierten Finanzierungsmodells (ab August 2022) wurde bereits 2020 auf Grundlage durchschnittlicher Projektkosten der Förderperiode 2014-2020 und der „1/3 Finanzierungslösung“ der Planansatz mit 65.000,00 Euro pro Jahr beziffert.
Projektkosten:
Diese wurden umfangreich geprüft und die Personalkosten (und die damit verbundene Sachkostenpauschale) im Rahmen eines Vergleichs mit dem TVöD als angemessen bewertet.
„1/3 Finanzierungslösung“:
Die im Rahmen des neu avisierten Finanzierungsmodells vereinbarte 1/3 Finanzierung (ESF+, Land, Kommune) hat sich im Prüfverfahren als keine rein mathematische Aufteilung herausgestellt. Die „1/3“ beziehen sich auf die drei Beteiligten, die sich wie folgt die Projektkosten teilen:
- Lehrkraft: 1 VZE Stelle (ohne Sachkostenanteil!) = 100 % Land Brandenburg
- Personal: 1,5 VZE sozialpädagogische Fachkräfte = 50 % ESF+ und 50 % Kommune
- 27 % Sachkostenpauschale: (1 VZE Lehrkraft + 1,5 VZE soz.Päd = 50 % ESF+ und 50 % Kommune)
Aus Gründen veränderter Personalkosten und der konkretisierten „1/3 Finanzierungslösung“ kommt es zu der untenstehenden Differenz zwischen dem Planansatz und der aktuellen Kostenaufstellung.
Anlagen:
keine
Rathenow, 2022-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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