Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0317/22  

 
 
Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit - Übernahme von Vergabeverfahren des Amtes Nennhausen, der Stadt Nauen sowie der Stadt Ketzin/Havel durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Havelland
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zentrale Vergabestelle
Federführend:Dezernat I Bearbeiter/-in: Kahl, Annika
Beratungsfolge:
Ausschuss Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung Vorberatung
15.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung zur Kenntnis genommen     
Kreisausschuss Vorberatung
21.11.2022 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
05.12.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Ketzin/Havel
Anlage 2 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Nauen
Anlage 3 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Amt Nennhausen

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Den öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur Übernahme von Vergabeverfahren der Städte Ketzin/Havel und Nauen sowie des Amtes Nennhausen durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Havelland wird zugestimmt.
  2. Für die Realisierung dieser Kooperationen werden ab dem 01.01.2023 im Stellenplan insgesamt 1,0 VZE für die Stabsstelle Zentrale Vergabestelle vorgesehen.

           

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Sachverhalt:

 

Mit Blick auf den gesetzlich gewährten Rechtsschutz der Bieter und finanzielle Risiken durch Vergaberügen bei den Vergabekammern oder durch Rückzahlungsforderungen von Fördermittelgebern ist eine rechtssichere Vergabe öffentlicher Aufträge unerlässlich. Diese erfordert eine genaue Kenntnis der zahlreichen Gesetze und Verordnungen, die intensive Auseinandersetzung mit aktueller Rechtsprechung, die Beobachtung und Berücksichtigung dynamischer Entwicklungen aber inzwischen auch den routinierten Umgang mit E-Vergabeplattformen.

Um die Qualität bei der Durchführung von Vergabeverfahren - auch ohne die kostenintensive Inanspruchnahme von Rechtsanwaltskanzleien - nachhaltig sichern zu können, strebt die Stadt Ketzin/Havel die Inanspruchnahme der Leistungen der Zentralen Vergabestelle der Kreisverwaltung im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit an.

 

Auch zwischen der Stadt Nauen und der Zentralen Vergabestelle der Kreisverwaltung haben in den vergangenen Monaten mehrere Sondierungsgespräche stattgefunden. Im Ergebnis hat der Bürgermeister Herr Manuel Meger am 19.09.2022 entschieden, die Chancen einer interkommunalen Zusammenarbeit längerfristig erproben zu wollen und eine entsprechende Empfehlung an die Gremien der Stadtverordnetenversammlung auszusprechen.

Ziel ist es, beide Kooperationen ab dem 01.01.2023 zu beginnen.

 

Daneben soll aber auch die Fortführung der Kooperation mit dem Amt Nennhausen gewährleistet bleiben. Das Pilotprojekt ist mit den bisher durchgeführten und erfolgreich abgeschlossenen Vergabeverfahren (u. a. Planungsleistungen Feuerwehrgerätehaus Stechow, Lieferung und Montage von elektronischen Sirenenanlagen) gelungen und das Amt Nennhausen an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert.

 

Rechtliche Voraussetzungen:

 

Der Gesetzgeber hat mit der Vergaberechtsreform 2016 die sog. zentrale Beschaffungsstelle legitimiert, über die öffentliche Auftraggeber vereinfacht Waren, Bau- und Dienstleistungen beschaffen können, ohne selbst ein Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Zentrale Beschaffungsstelle nach § 120 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein öffentlicher Auftraggeber, der für andere öffentliche Auftraggeber dauerhaft Liefer- und Dienstleistungen beschafft, öffentliche Aufträge vergibt oder Rahmenvereinbarungen schließt. Solche - auch entgeltlichen - Dienstleistungsaufträge zur Ausübung zentraler Beschaffungstätigkeiten dürfen ohne ein Vergabeverfahren zwischen öffentlichen Auftraggebern vergeben werden. Diese bloße Verlagerung öffentlich-rechtlicher Kompetenzen von einem Aufgabenträger auf einen anderen stellt einen dem Vergaberecht entzogenen Akt der Verwaltungsorganisation dar.

Die Realisierung kann über die einfachste Form interkommunaler Zusammenarbeit als kommunale Arbeitsgemeinschaft auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erfolgen. Sie führt weder zur Gründung eines neuen Rechtsträgers noch zu nennenswerten Rechtsfolgen, da insbesondere keine Aufgaben oder Befugnisse gegenüber Dritten übergehen.

Die beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen regeln die Aufgaben und Leistungen der Zentralen Vergabestelle des Landkreises Havelland sowie die Rechte und Pflichten der Kooperationspartner.

Der Abschluss solcher öffentlich-rechtlichen - in diesem Fall mandatierenden - Vereinbarungen im Sinne des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) ist gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 24 BbgKVerf den Entscheidungen der beteiligten Gemeindevertretung/-en vorbehalten.

Gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde besteht lediglich eine formlose Anzeigepflicht (Beteiligte, Form der Zusammenarbeit, Aufgaben, die erfüllt werden), vgl. § 41 Abs. 2 GKGBbg.  

 

Personelle Ausstattung:

 

Der personellen Ausstattung der Zentralen Vergabestelle liegt ein Mittelwert von 0,17 Voll­zeiteinheiten (VZE) je 10 Vergabevorgängen[1] zugrunde. Das entspricht 59 Vergaben pro VZE im Jahr. Der derzeitige Stellenbestand von 5,0 VZE „Sachbearbeitung Zentrale Vergabe“ wird durch die Fallzahlen der Zentralen Vergabestelle regelmäßig bestätigt. So wurden im Jahr 2021 ca. 300 Verfahren, davon 6 EU-weite und 60 Öffentliche Ausschreibungen, bewältigt.

Für die Realisierung der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Städten Nauen und Ketzin/Havel sowie dem Amt Nennhausen, die einen bedeutsamen Meilenstein in der zukunftsorientierten, potentialreichen Strategie der Zentralen Vergabestelle darstellen würde, ist daher ein Stellenaufwuchs notwendig. Nur so können - trotz der Erweiterung der Dienstleistungsspanne - die kurzen Bearbeitungszeiten der Zentralen Vergabestelle, die zur Etablierung und einer breiten Akzeptanz verholfen haben, weiterhin gewährleistet und auch Kapazitäten für eine ständige Weiterentwicklung und Optimierung genutzt werden.

 

Für die angestrebten Kooperationen wurde insgesamt eine Fallzahl von ca. 50-60 Vergabeverfahren jährlich ermittelt, die der Zentralen Vergabestelle des Landkreises künftig übergeben werden. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um kostenintensive, komplexe und größtenteils durch Fördermittel finanzierte Maßnahmen handelt. Entsprechend müssen in der Zentralen Vergabestelle 1,0 VZE für diese Vergabeverfahren vorgehalten werden. Diese finden auch im Änderungsantrag ÄA-0050/22 Berücksichtigung.

 

           


[1] vgl. Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2016

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja  

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Nein  

 

 

Kosten
90.430,- Euro

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger
diverse//01001/1110403

Erläuterung/Deckungsvorschlag
Mit dem Stellenaufwuchs von 1,0 VZE gehen Personal-, Sach- und Gemeinkosten in Höhe von voraussichtlich 90.340,- Euro einher.

Die beabsichtigten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen sehen aber vor, dass für die Leistungen, welche die Zentrale Vergabestelle im Auftrag der Städte Nauen, Ketzin/Havel und des Amtes Nennhausen erbringt, dem Landkreis Havelland die Kosten für die Durchführung der übernommenen Tätigkeiten in Form der tatsächlich entstandenen Arbeitgeberpersonalkosten inklusive Gemein- und Sachkosten durch die jeweilige Kommune erstattet werden.

Somit erfolgt der Stellenaufwuchs kostenneutral.

Im Übrigen können im Rahmen der Zusammenarbeit sinnvolle gemeinsame Beschaffungsprojekte (vergleichbar mit der Umsetzung des TV-Fahrradleasing) besser identifiziert und realisiert werden. Diese bieten allen Kooperationspartnern die Chance, als Mitglied einer Einkaufsgemeinschaft aus den erzielbaren Preisvorteilen monetären Nutzen zu ziehen.

 

           

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Anlagen:

 

Anlage 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Ketzin/Havel

 

Anlage 2 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Nauen

 

Anlage 3 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Amt Nennhausen

 

 


 

Rathenow, 2022-

 

 

 

Landrat

 

Erste Beigeordnete                         

 

Leiterin Zentrale Vergabestelle

 

 

Der Inhalt ist

 

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zu veröffentlichen.

  

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

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zu veröffentlichen.

  

 

nicht zu veröffentlichen.

           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Ketzin/Havel (50 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Nauen (49 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Amt Nennhausen (50 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   26.10.2022 10:41:52   Annika Kahl