Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, § 4 b) der Haushaltsatzung 2023 des Landkreises Havelland mit den betreffenden Haushaltsansätzen der differenzierten Kreisumlage/Schulkosten entsprechend des vorliegenden Änderungsantrages ÄA-0049/22 zu ändern.
Weiterhin beschließt der Kreistag, die in Anwendung der Orientierungsdaten des Landes Brandenburg vom 15.08.2022 vorgenommenen Änderungen bezogen auf die allgemeine Kreisumlage und die allgemeinen Schlüsselzuweisungen entsprechend des Änderungsantrages ÄA-0049/22 anzupassen.
Sachverhalt:
1. Änderung des § 4 b) der Haushaltssatzung (differenzierte Kreisumlage) und Ansätze für Schulkosten (Erstattungen an die Gemeinden)
Die Aktualisierung der Schülerzahlen vom 12.09.2022 nach der Feststellung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 bedingt eine Änderung der differenzierten Kreisumlage (Anlage 1) sowie der Schulkostenerstattung (Anlage 2) an die Gemeinden.
Die Aufstellung der Schulkosten pro Gemeinde ist in Anlage 3 dargestellt. Daraus geht hervor, dass der neue Ansatz je nach Gemeinde höher oder niedriger als der bisher geplante Ansatz ist. Insgesamt ergibt sich für die differenzierte Kreisumlage/den Schulkosten ein Minderertrag von - 821.000,00 € (s. Anlage 1). Bei den Schulkostenerstattungen an die Gemeinden entsteht ein Mehraufwand von +145.200,00 € (s. Anlage 2).
2. Änderungen der Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) Leistungen in Form der allgemeinen Kreisumlage (Orientierungsdaten)
Dem Landkreis Havelland wurden mit Schreiben vom 15.08.2022 Informationen zur kommunalen Haushaltsplanung 2023 seitens des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg mitgeteilt. Für die Berechnung der allgemeinen Kreisumlage ist die in der Anlage des Rundschreibens aufgeführte Umlagegrundlage für die Umlagekraftmesszahl (§ 12 BbgFAG) Voraussetzung. Durch die Änderung der Umlagegrundlage ergeben sich nun folgende neue Ansätze zur allgemeinen Kreisumlage:
Daraus ergibt sich nach neuer Berechnung der allgemeinen Kreisumlage insgesamt ein Minderertrag von -294.700,00 € (s. Anlage 4).
3. Änderungen der Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) Leistungen in Form der allgemeinen Schlüsselzuweisungen (Orientierungsdaten)
Aus dem Schreiben vom 15.08.2022 vom Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg resultieren außerdem Änderungen für die allgemeinen Schlüsselzuweisungen.
Für die allgemeinen Schlüsselzuweisungen ergibt sich ein Mehrertrag von +3.329.600,00 € (s. Anlage 5).
4. Zusammenfassung für das ordentliche Ergebnis der Haushaltsplanung 2023
Im Ergebnis verbleibt ein Saldo von +2.068.700,00 €. Dieses steigert das ordentliche Ergebnis der Haushaltsplanung um +2.068.700,00 €.
Begründung:
Bis zur Feststellung der Haushaltsplanung 2023 standen weder Orientierungsdaten noch belastbare Schuldaten zur Verfügung. Diese sind inzwischen gemeldet und verändern somit die o. g. Ansätze.
Anlagen:
Anlage 1 Differenzierte Kreisumlage
Anlage 2 Schulkostenerstattungen
Anlage 3 Schulkosten je Gemeinde
Anlage 4 Allgemeine Kreisumlage
Anlage 5 Allgemeine Schlüsselzuweisungen
Anlage 6 Plan 2023 (Kurz)
Anlage 7 Detaillierte Planung 2023 der Schulkosten
Rathenow, 2022-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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