Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Die aus Anlage 1 der BV -0316/22 ersichtlichen Einwendungen werden zurückgewiesen.
Sachverhalt:
Die Begründung ergibt sich aus Anlage 2.
Zur Ermittlung und Darstellung des Finanzbedarfs der umlagepflichtigen Gemeinden gem. § 130 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden in der Anlage die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden als Power-Point-Präsentation, die Haushaltsdaten in einer 10-Jahres-Übersicht sowie die Indikatoren der gegenwärtigen Haushaltssituation beigefügt.
Die vollständigen Daten für die Darstellung des Finanzbedarfes i.S.d. § 130 BbgKVerf Abs.1 BbgKVerf werden dem Kreistag gesondert mit Mitteilungsvorlage MV-0056/22 zusätzlich vorgelegt. In dieser Mitteilungsvorlage werden auch Auswertungen der Planungsdaten beigefügt. Auf die Mitteilungsvorlage MV-0056/22 wird an dieser Stelle verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1- Einwendungen 2023 Schwerpunkte
Anlage 2- Begründung über die Einwendungen 2023
Anlage 3- die Entwicklung der Rücklage der kreisangehörigen Gemeinden – absolute Werte Anlage 3a -Grafiken Entwicklung der Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden
Anlage 4- Investitionsquoten
Anlage 5- Indikatoren 2022
Anlage 6- 12-Jahres-Übersicht
Anlage 7- Darstellung der ordentlichen Aufwendungen und freiwilligen Aufgaben
Anlage 8- Einwendungen der Gemeinden
Anlage 9 – Wirtschaftsplan BTC
Rathenow, 2022-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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