Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Erste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 06.12.2021.
Sachverhalt:
Nach § 6 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) sind Abfallgebühren spätestens alle zwei Jahre zu überprüfen. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hat die Abfallgebühren überprüft und für das Jahr 2023 neu kalkuliert (Anlage 1). Im Ergebnis sind die Gebühren für die privaten Haushaltungen anzuheben. Steigende Entsorgungskosten und insbesondere die massiv gestiegenen Energiekosten für die zu sammelnden Abfallfraktionen sind bestimmend. Des Weiteren ergeben sich Preissteigerungen bei der heizwertreichen Fraktion, der Deponierung des Rotteproduktes aus der mechanisch-biologischen Behandlung von Abfällen, dem Ausbau der rechtlich vorgeschriebenen Bioabfallsammlung sowie der Sammlung und Beseitigung herrenloser Abfälle. Es kommt zu einer Erhöhung der Basisgebühr in Höhe von 3,18 EUR pro Einwohner und Jahr sowie zur Steigerung der Entleerungsgebühren (Bsp.: Hausmüll 120 Liter um 0,80 EUR). Für die an die Abfallentsorgung angeschlossenen Gewerbetreibenden steigen die Basis- und Leerungsgebühren ebenfalls. Die geringe Höhe der Basisgebühren in den Vorjahren resultierte aus dem Abbau der Überschüsse, die im Gewerbebereich entstanden waren. Diese Überschüsse sind mit Ablauf dieses Jahres 2022 vollständig aufgelöst, so dass für das Jahr 2023 nur noch die kalkulierten Kosten in die Berechnung mit eingehen. Insbesondere sind die gestiegenen Energiekosten ausschlaggebend. Wie bei den privaten Haushalten sind die gestiegenen Preise für die Entsorgung der heizwertreichen Fraktion gebührensteigernd. Im Bereich der Abfallanlieferungen auf den Wertstoffhöfen ergeben sich ebenfalls Preissteigerungen. Hier sind die signifikant gestiegenen Energiepreise der Grund. Ebenfalls schlagen die gestiegenen Verbrennungspreise für die heizwertreiche Fraktion zu Buche. Die Kosten für die Entsorgung von Sonderabfällen, wie unter anderem mit Flammhämmern versehenes Styropor und künstliche Mineralfasern (KMF) sind gestiegen. Dies muss der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger an den Abfallerzeuger weitergeben.
Lösung:
Beschluss der Änderungen zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland
Alternativen:
Keine. Bleibt die Satzung wie sie ist, führt das zu einer Unterfinanzierung der Abfallentsorgung. Diese muss dann durch den allgemeinen Haushalt ausgeglichen werden.
Anlage 1:
Erste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 06.12.2021
Anlage 2:
Synopse
Rathenow, 2022-
Der Inhalt ist
Die Anlage 1, soweit vorhanden, ist
Die Anlage 2, soweit vorhanden, ist
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