Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0312/22  

 
 
Betreff: Richtlinie Vollzeitpflege - Anlage 5: monatliche Pauschalbeträge ab 01.01.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II 51/51.3 SGL
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.11.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zur BV-0312_22 Anlage 5 monatliche Pauschalbeträge ab 2023
Anlage 2 zur BV-0312_22 Empfehlungen des DV_9-22_Vollzeitpflegesaetze 23

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Vorbehaltlich des Kreistagsbeschlusses über die Haushaltssatzung des Landkreises Havelland wird dem Vorschlag der Aktualisierung der Anlage 5 zur Richtlinie Vollzeitpflege für die Zeit ab dem 01.01.2023 zugestimmt.

                          

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 01.09.2021 hat der Jugendhilfeausschuss die Fortschreibung der Richtlinie Vollzeitpflege beschlossen. Gemäß Ziffer G 5.1 soll sich das an die Pflegeeltern zu zahlende Pflegegeld an den Pauschalbeträgen für Vollzeitpflege, die vom Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für das Folgejahr empfohlen werden, orientieren. Am 20.09.2022 wurden die Empfehlungen des Deutschen Vereins verabschiedet und veröffentlicht. Entsprechend diesen Empfehlungen ist nunmehr die Anlage 5 der Richtlinie Vollzeitpflege neu zu fassen. Gegenüber den vorherigen Empfehlungen erhöhen sich die Kosten für Pflege und Erziehung um 20,00 Euro in allen Altersgruppen. Die Kosten für den Sachaufwand erhöhen sich in der Altersgruppe 0 bis unter 6 Jahre um 54,00 Euro, in der Altersgruppe 6 bis unter 12 Jahre um 91,00 Euro und ab 12 Jahre um 132,00 Euro.

 

Die Aktualisierung ist gem. Ziff. G 5.1 durch den Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

 

Bereits vorliegende Beschlüsse:

 

BV-0240/16 JHA vom 01.03.2017 (Grundsatzbeschluss: Neufassung der Richtlinie Vollzeitpflege)

 

BV-0299/17 JHA vom 22.11.2017 (Folgebeschluss: Richtlinie Vollzeitpflege - Anlage 8: monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2018)

 

BV-0345/18 JHA vom 28.11.2018 (Folgebeschluss: Richtlinie Vollzeitpflege - Anlage 8: monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2019)

 

BV-0063/19 JHA vom 20.11.2019 (Folgebeschluss: Richtlinie Vollzeitpflege - Anlage 8: monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2020)

 

BV-0134/20 JHA vom 18.11.2020 (Folgebeschluss: Richtlinie Vollzeitpflege - Anlage 8: monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2021)

 

BV-0207/21 JHA vom 01.09.2021 (Grundsatzbeschluss: Fortschreibung der Richtlinie Vollzeitpflege)

 

BV-0233/21 JHA vom 17.11.2021 (Folgebeschluss: Richtlinie Vollzeitpflege – Anlage 5: monatliche Pauschalbeträge ab 01.01.2022)

                           

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Ja  

X

 

Nein  

 

 

Kosten
2.541.000,00 Euro

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger
51100/3630306/533200

Erläuterung/Deckungsvorschlag
Die Kosten sind in dem genannten Kostenträger eingeplant.

                           

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

Anlage 1 Aktualisierte Anlage 5 zur Richtlinie Vollzeitpflege – monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2023

Anlage 2 Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023

 

Rathenow, 2022-

 

 

 

Landrat

 

Beigeordneter/Dezernent                         

 

Amts-/Referatsleiter

 

 

Der Inhalt ist

  

X

zu veröffentlichen.

  

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

  

X

zu veröffentlichen.

  

 

nicht zu veröffentlichen.

                           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur BV-0312_22 Anlage 5 monatliche Pauschalbeträge ab 2023 (96 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV-0312_22 Empfehlungen des DV_9-22_Vollzeitpflegesaetze 23 (153 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   27.10.2022 13:02:59   Liane Graber