Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Verfahren zur Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendförderfachplanung 2022.
Sachverhalt:
Gemäß § 80 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Planungsverantwortung u. a. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und der Erziehungsberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln. Hierfür hat der örtliche Träger laut § 24 Abs. 1 Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) einen Jugendförderplan zu erstellen, der den festgestellten Jugendhilfebedarf und die dafür vorgesehenen Aufwendungen ausweist.
Der Landkreis Havelland wird dem gerecht, indem er jährlich einen Jugendförderplan (Haushalterischer Teil) zusammen mit dem Kreishaushalt beschließen lässt, der sowohl die Aufwendungen des Landkreises als auch die Aufwendungen der kreisangehörigen Kommunen darstellt. Der Jugendförderplan (Haushalterischer Teil) für das Jahr 2022 wurde in die Kreistagssitzung am 06.12.2021 eingebracht (BV-0231/21).
Darüber hinaus gibt es eine ausführliche Fassung des Jugendförderplans mit Darstellung der Ziele und Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII, ausgehend von der aktuellen Bedarfssituation. Mit Beschluss BV-0268/17 vom 09.10.2017 stimmte der Kreistag des Landkreises Havelland dem Jugendförderplan 2017/2018 zu. Diese Planung behält hinsichtlich der Ziele und Aufgaben ihre Gültigkeit bis zur nächsten Aktualisierung.
Nunmehr soll die Jugendförderfachplanung aus dem Jahr 2017/2018 fortgeschrieben werden. Für die Ermittlung der Bedarfe gibt es verschiedene Handlungsansätze. In der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII wurden diese bereits mit den Trägern der Jugendhilfe erörtert. Die Träger haben über die Vorstellungen der Verwaltung hinausgehende Wünsche geäußert und Vorschläge formuliert (Anlage 1, Spalte 2).
Unter Berücksichtigung der Anregungen wurde das vom Landkreis Havelland angestrebte Verfahren zur Bedarfsermittlung nochmals überprüft und angepasst. (Anlage 1, Spalten 1 und 3).
Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Nach der Beschlussfassung soll das Verfahren schnellstmöglich eingeleitet werden. Auch bei einem ressourcenorientierten Ansatz wird die Bedarfsermittlung einen Zeitraum bis Sommer 2023 in Anspruch nehmen – vorbehaltlich der Verordnung von Kontaktbeschränkungen.
Bei einem ressourcenorientierten Ansatz für die Bedarfsermittlung entstehen dem Landkreis keine Mehraufwendungen. Die technische Umsetzung der Online-Umfrage und Kosten der Sozialraumkonferenzen können aus Mitteln des Beratungsprogramms des Landes Brandenburg, aus Haushaltsmitteln der Jugendhilfeplanung und ggf. aus Mitteln der Partnerschaft für Demokratie (Lokaler Aktionsplan – Jugendbeteiligung) finanziert werden.
Anlagen:
Verfahren zur Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendförderfachplanung 2022
Rathenow, 2022-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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