Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BA-0059/22  

 
 
Betreff: Antrag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (AfD-Fraktion)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussantrag
Verfasser:AfD-Fraktion
Federführend:Büro des Kreistages Bearbeiter/-in: Schwaß, Milla
Beratungsfolge:
Ausschuss Soziales/Bildung/Gesundheit Vorberatung
29.08.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales/Bildung/Gesundheit abgelehnt   
Kreisausschuss Vorberatung
05.09.2022 
Sitzung des Kreisausschusses abgelehnt   
Kreistag Entscheidung
19.09.2022 
Sitzung des Kreistages abgelehnt   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

Die Kreisverwaltung wird aufgefordert,

 

  1. das Gesundheitsamt anzuweisen, den Ermessensspielraum, den § 20a Infektionsschutzgesetz gewährt, voll umfänglich auszuschöpfen, so dass Betretungs- und Tätigkeitsverbote aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen nicht ausgesprochen werden;
  2. sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass sich diese mithilfe einer Bundesratsinitiative auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die seit dem 15. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal unverzüglich aufgehoben wird.

     

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Sachverhalt:

 

Im Landkreis Oder-Spree wurden Ende Juni die ersten Tätigkeits- und Betretungsverbote gegen zwei ungeimpfte Mitarbeiter eines Hospizes ausgesprochen.[1] Das steht im krassen Widerspruch zur Zusage der Regierungskoalition in der Sitzung des Landtages am 24. Juni 2022, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht „de facto“ ausgesetzt sei.

 

Mit den derzeitigen Impfstoffen gegen Covid-19 kann keine sterile Immunität erreicht werden. Die Übertragungswahrscheinlichkeit der aktuell vorherrschenden Varianten ist nahezu unabhängig vom Impfstatus. Damit ist das wesentliche Argument für die einrichtungsbezogene Impfpflicht, der Schutz von Risikogruppen durch eine verringerte Übertragungswahrscheinlichkeit aufgrund einer Corona-Impfung ohne Evidenz.

Der Gesetzgeber verlangt, dass kommunale Gesundheitsämter die einrichtungsbezogene Impfpflicht als Bundesgesetz durchsetzen. Dem Gesundheitsamt müssen nicht nur die ungeimpften Mitarbeiter gemeldet werden, es muss auch prüfen, ob eine problematische Versorgungssituation im Tätigkeitsbereich des Nichtgeimpften besteht. Für das Procedere hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg einen entsprechenden Umsetzungsleitfaden herausgegeben.[2] Es liegt im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob es ein Betretung- und Tätigkeitsverbot gegenüber ungeimpften Mitarbeitern ausspricht.

 

Dieses Verfahren belastet das Gesundheitsamt in unzumutbarer Weise. Es ist auch unredlich, existenzielle Entscheidungen über das berufliche und finanzielle Schicksal von Beschäftigten im Gesundheitswesen auf das kommunale Gesundheitsamt abzuwälzen.

 

Ab dem 1. Oktober 2022 droht zudem eine Verschärfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Eine Dreifachimpfung wird dann für Mitarbeiter im Gesundheitswesen verpflichtend. Es ist absehbar, dass dadurch die „Verstöße“ gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht im letzten Quartal 2022 steigen werden, da aufgrund mangelnden Nutzens und hoher Nebenwirkungsrate die Impfbereitschaft fallen wird. Die Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hinsichtlich eines möglichen Tätigkeits- und Betretungsverbotes ist zudem unverhältnismäßig, wenn, Stand heute, das Gesetz zum 31. Dezember 2022 erlischt.

 

Seit Jahren herrscht ein erheblicher Pflegenotstand. Bereits jetzt können keine ungeimpften Mitarbeiter im Gesundheitswesen neu eingestellt werden. Ein Gesetz aber, dass geeignet ist, den Pflegenotstand zu verschärfen, zum Schutz von Risikogruppen nicht taugt[3] und unverhältnismäßig erscheint, ist unverzüglich abzuschaffen.

 

Daher wird die Verwaltung aufgefordert, den Ermessensspielraum des § 20a Infektionsschutzgesetz voll auszuschöpfen und sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass sich diese durch eine Bundesratsinitiative für die unverzügliche Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einsetzt.

 

 

 

 

     


[2] Vgl. „Verfahrensablauf zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG im Land Brandenburg“, in: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/071_22_Anlage_Uebersicht_Verfahrensablauf_Umsetzung_Stand_18022022.4209010.pdf (18.02.2022), abgerufen am 31.05.2022.

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja  

 

 

Nein  

 

 

Kosten
     

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger
     

Erläuterung/Deckungsvorschlag
     

     

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Anlagen:

 

Keine

 

Rathenow, 2022-08-01

 

AfD-Fraktion

 

Der Inhalt ist

  

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nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

  

 

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  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   11.08.2022 11:31:21   Milla Schwaß