Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0302/22  

 
 
Betreff: Zuwendung für die Jugendsuchtberatung des Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. für 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II 51/51.4 Ku
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.11.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Vorbehaltlich des Kreistagsbeschlusses über die Haushaltssatzung des Landkreises Havelland, der Zuweisung der Mittel nach der Mehrbelastungsausgleichsverordnung und unter dem Vorbehalt des zu erlassenden Zuwendungsbescheides wird dem Vorschlag zugestimmt, dem Träger Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. für das Jahr 2023 eine Zuwendung in Höhe von bis zu 100.000,00 Euro zur Finanzierung der Jugendsuchtberatungsstellen in Rathenow und Nauen zu gewähren.

                               

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Sachverhalt:

 

Das vorgelegte Konzept befasst sich inhaltlich mit der Umsetzung der o. g. Aufgabe. Das Beratungsangebot verfolgt das Ziel einer Suchtberatung speziell für Kinder und Jugendliche. Das Angebot soll niedrigschwellig erfolgen und für die jungen Menschen gut erreichbar sein.

 

Allgemeines Ziel der Arbeit ist es, riskanten, schädlichen und abhängigen Gebrauch psychoaktiver Substanzen sowie verhaltensbezogene Störungen möglichst zu verhindern, zu reduzieren bzw. daraus resultierende Schäden zu minimieren.

 

Die Finanzierung des Angebotes erfolgt über den Ausgleich der Mehrbelastungen auf der Grundlage der Verordnung über den Mehrbelastungsausgleich zum Bundeskinderschutzgesetz (BKSchG). Gemäß § 2 der Verordnung über den Mehrbelastungsausgleich zum BKSchG erstattet das Land den örtlichen Trägern der Jugendhilfe die Kosten für den Einsatz von Fachkräften.

 

Maßgeblich für die Verteilung des Kostenausgleichs auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe sind gemäß § 3 der Verordnung über den Mehrbelastungsausgleich zum BKSchG je zur Hälfte die Anzahl der Minderjährigen sowie die Anzahl der Minderjährigen mit Bezug zum Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Dadurch wird den unterschiedlichen Bedarfen in den Landkreisen und kreisfreien Städten Rechnung getragen.

 

Für den Landkreis Havelland wird ein Betrag i. H. von gesamt 260.000,00 Euro (Mehrbelastungsausgleich) für das Jahr 2023 festgesetzt.

 

Der Träger stellt diese Beratung für den Landkreis über die Jugendsuchtberatungsstelle Rathenow und Nauen sicher. Er deckt mit seinem Angebot den Raum Ketzin/Havel, Nauen, Amt Friesack, Premnitz, Rathenow, Gemeinde Milower Land, Amt Rhinow und Amt Nennhausen ab.

                               

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja  

X

 

Nein  

 

 

Kosten
100.000,00 Euro

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger
527102/51100/3630201

Erläuterung/Deckungsvorschlag
Für das Angebot der Jugendsuchtberatungsstellen wurden in den Haushalt des Jahres 2023 insgesamt Mittel in Höhe von 100.000,00 Euro eingeplant.

Der zur Verfügung stehende Haushaltsansatz deckt die entstehenden Kosten.     

                               

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Anlagen:

 

keine

 

Rathenow, 2022-

 

 

 

Landrat

 

Beigeordneter/Dezernent                         

 

Amts-/Referatsleiter

 

 

Der Inhalt ist

 

X

zu veröffentlichen.

  

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

X

zu veröffentlichen.

  

 

nicht zu veröffentlichen.

                               


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   01.11.2022 08:42:05   Liane Graber