Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Fünfte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014.
Sachverhalt:
Der Landkreis Havelland hat zum 01.01.2022 die Mindestentleerungen für Restabfallbehälter eingeführt. Hintergrund ist unter anderem § 9 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der die getrennte Sammlung von Abfällen zur Verwertung vorschreibt. Um der zunehmenden Entledigung von Restabfällen in öffentlichen Papierkörben und auf öffentlich zugänglichen Flächen in den Städten und Gemeinden entgegenzuwirken, aber auch ein Ausweichverhalten bei der Restabfallentsorgung in die scheinbar kostenfreie Gelbe Tonne (kreisweite Einführung zum 01.01.2023) der Dualen Systeme zu verhindern, wurde die Mindestentleerung der Restabfallbehälter eingeführt. Ebenso ist die Bereitstellung „sortenreiner“ Verpackungsabfälle für ein hochwertiges Recycling frei von Störstoffen, insbesondere von Restabfall, wie u. a. Kinderspielzeug, Alttextilien anzustreben, um so die Umwelt nicht mit unnötigen Transporten zu belasten und Ressourcen zu schonen. Erste Regelungen zur Mindestentleerung wurden bisher nur in der Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland festgeschrieben. Die Abfallsatzung für den Landkreis Havelland muss deshalb präzisiert und um entsprechende Regelungen, z. B. in Bezug auf Fehlwürfe in Pappe-/Papierbehälter, Biotonnen und Gelbe Tonnen ergänzt werden.
Lösung:
Der Umgang mit Fehlwürfen in den Pappe-/Papierbehältern, den Biotonnen und/oder den Gelben Tonnen soll in § 7 Abs. 3 Abfallsatzung für den Landkreis Havelland festgeschrieben werden. Es ist vorgesehen, dass falsch befüllte Behälter mit einem Hinweis/Aufkleber gekennzeichnet und nicht geleert werden. Entweder wird der Behälter dann durch den angeschlossenen Haushalt nachsortiert oder es wird die Möglichkeit genutzt, durch einen Antrag gegen eine gesonderte Gebühr (Sonderleerung) diesen Behälter als Restabfall leeren zu lassen.
Alternativen:
Keine Änderung, die Satzung bleibt wie sie ist, beinhaltet aber eine rechtliche Lücke bezüglich der Handhabung bei Fehlwürfen.
Anlage 1:
Fünfte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014
Anlage 2:
Synopse
Rathenow, 2022-
Der Inhalt ist
Die Anlage 1, soweit vorhanden, ist
Die Anlage 2, soweit vorhanden, ist
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