Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den Beitritt des Landkreises in die EnergieGenossenschaft Westhavelland eG und in diesem Zuge den Erwerb von bis zu 100 Anteilen (entspricht 10.000,00 Euro).
Sachverhalt:
Die aktuelle Energieknappheit macht deutlich, dass der dezentrale Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter vorangetrieben werden muss. Gleichzeitig gilt es vor allem beim Ausbau von Windkraft- und PV-Freiflächenanlagen einige Hürden, Interessen- und Nutzungskonflikte zu überwinden. Hinzu kommt, dass die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort oft fehlt, wenn sich etwa das Landschaftsbild durch die Erneuerbare-Energien-Anlagen verändert. Dies liegt auch daran, dass die Bevölkerung selbst nicht von der Stromerzeugung vor der eigenen Haustür profitiert. Stattdessen fließen die Gewinne häufig zu Investoren, die nicht aus der Region stammen. Gleichzeitig steckt sich der Landkreis Havelland in seinem Klimaschutzkonzept das Ziel, bis 2030 den Anteil Erneuerbarer Energien auf 50 Prozent im Strom- und Wärmebereich zu erhöhen und partizipative (Bürger-) Energieprojekte zu fördern. Derzeit liegt der Anteil Erneuerbarer Energien im Landkreis bei gut 30 Prozent.
Lösung:
Energiegenossenschaften gestalten aktiv die Energiewende vor Ort und die Wertschöpfung bleibt in der Region. Durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen kann jeder Mitglied werden. Die Gewinne werden entweder als Dividenden an die Genossenschaftsmitglieder ausgeschüttet oder sie werden investiert – etwa in die Errichtung neuer Anlagen oder auch in Strukturen und Vorhaben der Daseinsvorsorge. Mitglieder sind zudem stimmberechtigt, sodass strittige Projekte in der Regel gar nicht erst zustandekommen. Durch diese Form der Beteiligung kann die Akzeptanz für die Energiewende vor Ort in der Bevölkerung maßgeblich gesteigert werden.
Im Havelland gibt es seit 2012 die EnergieGenossenschaft Westhavelland (EGW eG). Diese hat seitdem mithilfe der Genossenschaftsanteile sieben Photovoltaik (PV)-Anlagen auf kommunalen Gebäuden und Wohnhäusern errichtet. Die bisherigen Anlagen konzentrieren sich auf das westliche Havelland. Die Genossenschaft ist gegenüber einer erweiterten Gebietskulisse, etwa Richtung östliches Havelland, aufgeschlossen. Für neue Anlagen ist sie auf der Suche nach weiteren (Dach-) Flächen und Mitgliedern beziehungsweise Finanzierungsmitteln.
Eine Beteiligung an der EGW eG durch den Landkreis führt der Genossenschaft Eigenkapital zu, das zur Finanzierung weitere PV-Anlagen eingesetzt werden kann. Somit würde der Landkreis einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Energiewende vor Ort voranzutreiben. Eine Beteiligung hätte außerdem den Vorteil, dass der Landkreis innerhalb der Genossenschaft stimmberechtigt ist und die Vorhaben der Genossenschaft so mitgestalten und eigene Ideen einbringen kann.
Die EGW eG selbst würde es ausdrücklich begrüßen, wenn der Landkreis sich finanziell oder mit der Bereitstellung von (Dach-) Flächen an der Genossenschaft beteiligt und bezieht sich dabei auch auf das Klimaschutzkonzept des Landkreises.
Das im Dezember 2021 beschlossene Klimaschutzkonzept beinhaltet zwei Maßnahmen, die mit einer Beteiligung an der EGW eG teilweise umgesetzt werden können. Die Maßnahme E05 „Beteiligung des Landkreises bei partizipativen Energieprojekten“ und E07 „Förderung von Bürgerenergieprojekten“. Beide Maßnahmen sehen es als Ziel an, eine Vorbildwirkung durch die Förderung solcher Projekte zu erzielen. In der Maßnahme E09 heißt es zudem, „der Landkreis Havelland unterstützt die Entwicklung von Energiegenossenschaften aktiv“. Insofern ist es nur folgerichtig, sich an der bisher einzigen Energiegenossenschaft im Landkreis zu beteiligen.
Alternativen:
Mit der Beteiligung an der Energiegenossenschaft entstehen für den Landkreis keine Investitionskosten (siehe „Finanzierung“). Gleichzeitig wird dadurch die partizipative Energiewende vor Ort gefördert und es wird sichergestellt, dass die Wertschöpfung aus der Energieerzeugung in der Region bleibt.
So gibt es viele gute Gründe für eine Beteiligung an der Energiegenossenschaft und nichts, was dagegenspricht.
Zudem wurde im Dezember 2022 die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts Landkreis Havelland beschlossen, das die Förderung solcher Projekte vorsieht. Insofern erscheint eine Beteiligung an der EGW eG alternativlos.
Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen:
Beschluss Klimaschutzkonzept des Landkreis Havelland (06.12.2021) (siehe Maßnahmen E05 und E09)
Anlagen: Vorstellung EnergieGenossenschaft Westhavelland eG Satzung EnergieGenossenschaft Westhavelland eG Beitrittserklärung
Rathenow, 2022-08-
Der Inhalt ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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