Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0284/22  

 
 
Betreff: Änderung des Finanzierungsverfahrens für die Horte an Verlässlichen Halbtagsgrundschulen im Landkreis Havelland ab dem 01.09.2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:52-KF
Federführend:Dezernat II, Referat 52 - Kinder- und Jugendförderung Bearbeiter/-in: Rettke, Gina
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.06.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

  1. Ab dem Schuljahr 2022/23, mit dem Stichtag 01.09.2022 wird das Verfahren zur Personalkostenbezuschussung für Horte an Verlässlichen Halbtagsgrundschulen im Landkreis Havelland geändert.

 

  1. Der Finanzierung werden folgende Parameter zugrunde gelegt:

 

- Anzahl der Hortverträge für das aktuelle Schuljahr zum jeweils 01.09.

- Für 40 % der Hortkinder wird unterstellt, dass sie längere Betreuungszeiten (über 4 Stunden) in Anspruch nehmen.

- 60 % der Hortkinder werden für einen Betreuungsumfang von bis zu 4 Stunden finanziert.

 

  1. Die Meldungen jeweils zum 01.09. gelten als verbindlich für die Finanzierung im 4. Quartal des laufenden Jahres und 1.-3. Quartal des kommenden Jahres.

 

  1. Alle bisherigen Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses über Betreuungsquotienten an Verlässlichen Halbtagsgrundschulen treten damit außer Kraft.

 

Vorbehalt:

 

Der Grundsatzbeschluss BV-0091/09 zur Finanzierung von Horten an Verlässlichen Halbtagsgrundschulen aus dem Jahr 2009 wird vom Kreistag in seiner Sitzung am 04.07.2022 aufgehoben (BV-0281/22).

 

                      

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Am 30.11.2009 hat der Kreistag darüber beschlossen, wie die Horte an Verlässlichen Halbtagsgrundschulen finanziert werden sollen. Nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Brandenburg über Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen (VV-Ganztag) sollte die Finanzierung des Hortes an Verlässlichen Halbtagsgrundschulen im gleichen Maße weiter erfolgen wie vor Entstehung der Verlässlichen Halbtagsgrundschule. Daher wurde beschlossen, dass sich die Personalkostenbezuschussung aus einem Betreuungsquotienten ergibt, der einmalig vor Entstehung der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) ermittelt wird. Die Anzahl der Hortkinder mit Mindest- und Mehrbetreuungszeit wurde ins Verhältnis zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Schule gestellt.

 

Schon bald zeigte sich jedoch, dass diese Finanzierung nicht den tatsächlichen Entwicklungen standhält. In der Folge musste der Jugendhilfeausschuss mehrere Male Betreuungsquotienten für einzelne Horte neu festlegen. Das Erfordernis entstand insbesondere, wenn - entgegen der Prognose des Landes Brandenburg - mehr Hortverträge geschlossen wurden als zuvor.

 

Zuletzt wurde der Betreuungsquotient vom Jugendhilfeausschuss am 07.03.2018 für die Graf-von-Arco-Grundschule Nauen angehoben und mit Beschluss vom 22.05.2019 für die Europa-Grundschule in Ketzin/Havel.

 

Aktuell muss festgestellt werden, dass im laufenden Schuljahr erneut 3 Horte unterfinanziert und 7 Horte überfinanziert sind. So ist zum Beispiel der Hort der VHG Paulinenaue im Amt Friesack unterfinanziert, für 13 von 82 Hortkindern wird kein Personalkostenzuschuss gewährt. Gleichzeitig ist der Hort der VHG Kooperationsschule Friesack überfinanziert. Ein Personalkostenzuschuss wird für 108 Kinder gewährt, 84 Hortverträge gibt es aber nur.

 

Die Verfahrensweise muss grundsätzlich so angepasst werden, dass die Personalkostenzuschüsse den gesetzlichen Erfordernissen an die Kita-Finanzierung entsprechen.

 

Dafür ist zunächst der Grundsatzbeschluss aus 2009 vom Kreistag (BV-0091/09) aufzuheben.

 

Die Verantwortung für eine passgenaue Finanzierung liegt beim Jugendhilfeausschuss des Landkreises Havelland. Die Verfahrensweise muss den Erfordernissen der Paragrafen 16 Absatz 2 Kita-Gesetz des Landes Brandenburg und der VV-Ganztag entsprechen. Eine flexible jährliche Anpassung muss ermöglicht werden.

 

Die Verwaltung schlägt ein Verfahren ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand vor:

 

Jährlich zum 01. September melden die Hortträger die Anzahl der betreuten Kinder mit gültigen Betreuungsverträgen Da die Betreuungszeiten durch die Verzahnung von Schule und Hort ständig variieren, wird ein Anteil von Kindern mit 40 % der betreuten Kinder mit Mehrbetreuungszeit (über 4 Stunden täglich) unterstellt. Damit wird zum Beispiel der Einsatz der Horterzieherinnen und Horterzieher in den individuellen Lernzeiten und im Mittagsband der VHG gegenfinanziert.

 

 

Beispiel:

 

Die Grundschule in Paulinenaue meldet zum 01.09.2022 erneut 84 Hortverträge.

Für 40 Prozent der Hortkinder, also 34 Kinder, werden höhere Personalkostenzuschüsse für Mehrbetreuungszeit gewährt. Für 60 Prozent der Hortkinder, also 50 Kinder werden Personalkostenzuschüsse für die Mindestbetreuungszeit gewährt.

 

Zum 01.09.2023 erfolgt die nächste Meldung der Hortverträge.                  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

X

 

Nein

 

 

Mit dem neuen Finanzierungsverfahren kommt es zu einer Umverteilung der Personalkostenzuschüsse, es entstehen jedoch keine Mehrkosten.

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

4.036.700,00 Euro

531200 51000 3650101

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

                     

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

keine

 

Rathenow, 2022-

 

 

 

…………….……………..

Landrat

…………….……………..

Beigeordneter/Dezernent                         

…………….……………..

Referatsleitung 52

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

X

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

X

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

                      


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   17.05.2022 15:33:21   Gina Rettke