Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Sachverhalt:
Am 30.11.2009 hat der Kreistag darüber beschlossen, wie die Horte an Verlässlichen Halbtagsgrundschulen finanziert werden sollen. Durch die enge Kooperation von Grundschule und Hort war die reguläre Kita-Personalkosten-Finanzierung auf der Grundlage der Anzahl der betreuten Kinder und Betreuungszeiten zu festgelegten Stichtagen nicht mehr umsetzbar.
Nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Brandenburg über Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen (VV-Ganztag) sollte die Finanzierung des Hortes an Verlässlichen Halbtagsgrundschulen im gleichen Maße weiter erfolgen wie vor Entstehung der Verlässlichen Halbtagsgrundschule. Daher wurde beschlossen, dass sich die Personalkostenbezuschussung aus einem Betreuungsquotienten ergibt, der einmalig vor Entstehung der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) ermittelt wird. Die Anzahl der Hortkinder mit Mindest- und Mehrbetreuungszeit wurde ins Verhältnis zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Schule gestellt.
Schon bald zeigte sich jedoch, dass diese Finanzierung nicht den tatsächlichen Entwicklungen standhält. In der Folge musste der Jugendhilfeausschuss mehrere Male Betreuungsquotienten für einzelne Horte neu bestimmen.
Das Erfordernis entstand insbesondere, wenn entgegen der Prognose des Landes Brandenburg mehr Hortverträge geschlossen wurden als zuvor.
Zuletzt wurde der Betreuungsquotient vom Jugendhilfeausschuss am 07.03.2018 für die Graf-von-Arco-Grundschule Nauen angehoben und mit Beschluss vom 22.05.2019 für die Europa-Grundschule in Ketzin/Havel.
Aktuell muss festgestellt werden, dass im laufenden Schuljahr erneut 3 Horte unterfinanziert und 7 Horte überfinanziert sind.
Die Verfahrensweise muss grundsätzlich so angepasst werden, dass die Personalkostenzuschüsse den gesetzlichen Erfordernissen an die Kita-Finanzierung entsprechen.
Dafür ist zunächst der Grundsatzbeschluss aus 2009 aufzuheben.
Die Verantwortung für eine rechtskonforme und realitätsnahe Finanzierung liegt beim Jugendhilfeausschuss des Landkreises Havelland, der am 15.06.2022 mit BV-0284/22 einer passgenauen und flexiblen Verfahrensweise zugestimmt hat, die ab dem 01.09.2022 zur Anwendung kommt.
Die Aufhebung des Beschlusses BV-0091/09 hat keine finanziellen Auswirkungen. Durch die Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses BV-0284/22 kommt es zu einer Umverteilung der Personalkostenzuschüsse, es entstehen jedoch keine Mehrkosten.
Anlagen:
keine
Rathenow, 2022-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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