Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0280/22  

 
 
Betreff: Weiterführung Schulprojekt "Lernwerkstatt Perspektiven" (Model B) der Stiftung SPI, in der "J.-H.-A.-Duncker" Oberschule der Stadt Rathenow, im Rahmen des ESF-Programmes "Projekte Schule/Jugendhilfe 2030
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II 51/51.4 To
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.06.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, sich anteilig im Umfang von 1/3 der anfallenden Kosten an der Finanzierung des Schulprojektes „Lernwerkstatt Perspektiven“ (Model B) den Träger Stiftung SPI (Sozialpädagogisches Institut Berlin), in der „J.-H.-A.-Duncker“ Oberschule der Stadt Rathenow im Rahmen des ESF-Programmes „Projekte Schule/Jugendhilfe 2030“ zu beteiligen.

 

  1. Der Träger Stiftung SPI erhält im Jahr 2022 unter Vorbehalt der Antragstellung und der Prüfung der Finanzierungssumme eine Zuwendung in Höhe von maximal 65.000,00 Euro zur Finanzierung des o. g. Schulprojektes.

                  

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Sachverhalt:

In Rathenow wird seit dem Schuljahr 2005/2006 die sog. Lernwerkstatt betrieben. Die Förderperiode sollte im Sommer 2021 auslaufen. In einer Beratung beim Ministerium Bildung, Jugend und Sport (MBJS) am 04.12.2019 wurde seitens des Ministeriums erläutert, dass versucht wird, die Förderperiode bis zum Sommer 2022 zu verlängern. Danach können die Projekte nur fortgesetzt werden, wenn die Kommunen (Jugendämter) bereit sind, 1/3 der Gesamtkosten zu tragen. Weiter würde sich zu 1/3 das Land Brandenburg/Schule sowie zu 1/3 die Europäische Union (Europäischer Sozialfonds) beteiligen.

 

Die Fortführung des Projektes „Lernwerkstatt Perspektiven“ zur Vermeidung von Schulabbrüchen bei schulverweigernden Jugendlichen wird durch das Jugendamt des Landkreises Havelland befürwortet. Das Projekt ist für die Region Havelland West ein wichtiges Angebot, um schulmüden und schulverweigernden Jugendlichen

 

 

 

eine Alternative anzubieten, in der sie qualifiziert begleitet ihre Schulpflicht erfüllen können. Durch eine individuelle Förderung und intensive sozialpädagogische Begleitung wird es ermöglicht, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Schulabschluss „Berufsbildungsreife“ erreichen können und an Berufsorientierung hinzugewinnen. Der bisherige Verlauf dieses Projektes hat gezeigt, dass bei einer vorwiegenden Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Lern- und Leistungsmotivation, sowie die Beziehung zur Lehrerin, zum Lehrer oder anderen Schülerinnen und Schülern verbessert werden konnte. Durch die intensive Arbeit mit den Eltern soll eine Entlastung für die Familien insgesamt geschaffen werden. Schwierigkeiten in der Schule führen in der Regel auch zu einer starken Belastung des Familiensystems, was wiederum negative Auswirkungen auf das Verhalten der Jugendlichen haben kann. Ein regelmäßiger Besuch dieses Projektes mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Ganztagsprogramms mit Freizeit- und erlebnispädagogischen Angeboten wirkt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern positiv auf die sonst ablehnende Haltung gegenüber Lehr- und Lernprozessen aus. Dabei spielt die Kopplung außerschulischen Lernens mit produktorientierter Arbeit während wechselnden Praktika in regionalen Betrieben eine wichtige Rolle, um Schulmüdigkeit abzubauen, die Persönlichkeitsentwicklung zu stabilisieren und das Selbstvertrauen zu stärken. Hierdurch können bei diesen Schülerinnen und Schülern die Zugangsvoraussetzungen für anschließende Berufsbildungsmaßnahmen sowie deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.

 

Der Träger Stiftung SPI

 

-          ist ein im Landkreis Havelland anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.

 

-          kennt und fördert die Vernetzung im Sozialraum.

 

-          ist ein erfahrener Träger im Umgang mit Fördermitteln und bietet deshalb Gewähr für die verlässliche Nachweisführung, Beantragung und Abrechnung der Fördermittel.

 

-          hat Vereinbarungen mit dem Jugendamt nach §§ 72a Abs. 2, 8a Abs. 4 SGB VIII geschlossen.

                  

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

X

 

Nein

 

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

65.000,00 Euro

533100/51100/3630101

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

                 

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Anlagen:

 

keine

 

Rathenow, 2022-

 

 

 

…………….……………..

Landrat

…………….……………..

Beigeordneter/Dezernent                         

…………….……………..

Amtsleiterin

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

X

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

                  


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   25.05.2022 09:02:12   Milla Schwaß