Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sachverhalt:
Nach der Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages in der letzten Kreistagssitzung im Dezember 2021 wurde in den folgenden Ausschusssitzungen bereits mehrfach von der in § 3 (2a) 1 GO-KT geschaffenen Möglichkeit, per Videositzung teilzunehmen, wie folgt Gebrauch gemacht: im Jugendhilfeausschuss am 26. Januar waren 3 von 21 Mitgliedern per Video zugeschaltet, im Ausschuss Regionalentwicklung/Wirtschaftsförderung/ Kultur/Sport/Tourismus/Bauen am 1. März und im Ausschuss Grundsicherung und Arbeit am 3. März je 4 von 18 Mitgliedern und im Ausschuss Finanzen/ Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung 2 von 18 Mitliedern.
Laut §34 Abs. 1a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) können Abgeordnete des Kreistages auf begründeten Antrag an der Sitzung per Video teilnehmen. Das bisherige Antragsformular sieht aber nicht die Möglichkeit einer umfassenden Begründung der Teilnahme per Video vor. Aus diesem Grund wurde auf dem Formular ein neues Feld geschaffen, um den Grund der Verhinderung näher darzulegen und den Antrag somit wie von der BbgKVerf verlangt zu begründen.
Anlagen:
Antrag zur Teilnahme per Video Vers. 2
Rathenow, 2022-03-16
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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