Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, einen Landschaftsrahmenplan für das Havelland aufzustellen.
Sachverhalt:
Natur und Landschaft im Havelland haben in den vergangenen Jahren erhebliche negative Veränderungen erfahren. Um Natur wirksam zu schützen, soll der Landkreis seiner gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung eines Landschaftsrahmenplanes nachkommen.
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist das zentrale Instrument des Naturschutzes der Landkreise in Deutschland. In ihm werden die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Havelland aufgestellt, die aus dem Landschaftsprogramm Brandenburg heraus entwickelt werden. Der LRP bildet die Grundlage für die Naturschutzpläne der Städte und Gemeinden (Landschaftspläne und Grünordnungspläne). Mit der Aufstellung des LRP Havelland kann der Landkreis den Kommunen eine wichtige Unterstützung für eine nachhaltige Entwicklung geben.
Der LRP ist gemäß § 10 Absatz 2 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die Landkreise verpflichtend aufzustellen. Der Landkreis Havelland besitzt bis heute keinen gültigen, durch den Kreistag beschlossenen Landschaftsrahmenplan. Seit 2015 liegt ein Entwurf des LRP Havelland vor, der jedoch nicht dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Ferner liegen ebenfalls nur Entwürfe für Landschaftsrahmenpläne für die Altkreise Nauen und Rathenow aus dem Jahr 2000 vor. Damit kam der Landkreis zu keinem Zeitpunkt seiner gesetzlichen Pflicht im Naturschutz nach.
Ferner besteht die Pflicht zur Fortschreibung eines bestehenden LRP, wenn wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Landkreis eingetreten sind. Das Landesumweltministerium bestätigte auf eine Anfrage, dass aufgrund der anhaltenden Veränderungen von Natur und Landschaft im Havelland von einer Pflicht zur Fortschreibung auszugehen ist.
Am 01.03.2022 treten Änderungen des BNatSchG in Kraft. Demnach sind Landschaftsrahmenpläne mindestens alle zehn Jahre fortzuschreiben.
Zusammengefasst besteht sowohl die Pflicht für die Neuaufstellung als auch die Fortschreibung eines LRP. Bei der Aufstellung des Landschaftsrahmenplanes soll die sich im Prozess befindliche Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Brandenburg berücksichtigt werden.
Anlagen:
Anlage 1 - Antwort Umweltministerium Landschaftsrahmenplan Anlage 2 - Beantwortung Anfrage A-0060/21 Anlage 3 - Karte Landschaftsrahmenplanung
Rathenow, 2022-02-28
Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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