Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0261/22  

 
 
Betreff: Förderung von Investitionen in Infrastruktur des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in den Städten und Gemeinden des Landkreises Havelland und von Fahrzeugen des ÖPNV
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat I, Amt 20 - Kämmerei Bearbeiter/-in: Eichhorn, Franziska
Beratungsfolge:
Ausschuss Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung Vorberatung
08.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
14.03.2022 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
28.03.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird ermächtigt, die nachfolgende Ausnahme von der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur des ÖPNV in den Städten und Gemeinden des Landkreises Havelland und von Fahrzeugen des ÖPNV für das Jahr 2022 zu bestätigen und mit höchstens unten genanntem Betrag durch den Landkreis Havelland zu fördern.

 

  1. für die Gemeinde Wustermark

Errichtung von 10 Park & Ride Plätzen (P&R-Plätzen) in Bahnhofsnähe Priort

Betrag der Höchstförderung durch den Landkreis bis 107.092,07 Euro

 

Die Förderung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Maßnahme allen rechtlichen Erfordernissen sowohl in Vorbereitung als auch Durchführung entspricht.

 

            

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Sachverhalt:

 

Von den Städten und Gemeinden des Landkreises Havelland wurde entsprechend der aktuellen Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur des ÖPNV in den Städten und Gemeinden des Landkreises Havelland und von Fahrzeugen des ÖPNV nach § 5 Abs. 3 und 5 die Förderung von 29 Bushaltestellen, einer P&R-Anlage mit 10 Stellplätzen und eines Software-System für die Havelbus Verkehrsgesellschaft (HVG) beantragt.

 

Neben den Maßnahmen, die explizit in der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in die Infrastruktur des ÖPNV aufgeführt sind, wie Bau von Bushaltestellen und Wendeschleifen, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auch größere, umfangreichere und kostenintensivere Förderungen zu beantragen, die einer gesonderten Beschlussfassung des Kreistages bedürfen.

Von dieser Ausnahme nach § 1 Abs. 3 der Richtlinie hat die Gemeinde Wustermark Gebrauch gemacht.

 

Gemeinde Wustermark

Errichtung einer P&R-Anlage in Bahnhofsnähe Priort mit 10 Stellplätzen für PKW. Der Bahnhof Priort hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem frequentierten Umsteigebahnhof/Verknüpfungspunkt Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und Busverkehr zwischen Elstal und Potsdam entwickelt.

 

Auf Grundlage der Anträge der Städte und Gemeinden wurde folgender Vorschlag zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur des ÖPNV und von Fahrzeugen des ÖPNV für das Jahr 2022 erarbeitet:

 

Haushaltsansatz 2022              1.000.000,00

 

zur Verfügung in 2022              1.000.000,00

 

lt. Richtlinie 29 Bushaltestellen      178.500,00

 

lt. Richtlinie Software für Onlineportal Abo- u. Schülerkunden   22.200,00

 

zur Entscheidung des Kreistages verfügbar    799.300,00

 

Gemeinde Wustermark

Errichtung P&R-Anlage       107.100,00

 

Noch verfügbar        692.200,00

 

 

Die Ermächtigung zur Entscheidung des Kreistages ergibt sich aus § 1 Abs. 3 der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Infrastruktur des ÖPNV in den Städten und Gemeinden des Landkreises Havelland.

 

 

            

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

X

 

Nein

 

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

307.800,00 €

Investitionsnummer 20.IAD.002/191222/20000/5470101

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

           

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Anlagen:

 

Anmeldungen zur Förderung von Investitionen in den ÖPNV nach kreiseigener Richtlinie

 

 

 

Rathenow, 2022-

 

 

 

…………….……………..

Landrat

…………….……………..

Beigeordneter/Dezernent                         

…………….……………..

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

X

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

X

 nicht zu veröffentlichen.

            


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   17.02.2022 09:59:26   Milla Schwaß