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Betreff: |
Sachbericht "Pakt für Pflege" - Stand Dezember 2021 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Mitteilungsvorlage |
Federführend: | Dezernat II, Amt 50 - Sozialamt |
Bearbeiter/-in: | Keller, Ramona |
Beratungsfolge: |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Sachverhalt: I Pakt für Pflege im Landkreis Havelland Mit dem Pakt für Pflege aus dem aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung sollen über vier Säulen die Pflege vor Ort gestärkt, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlastet, Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden. Der Pakt für Pflege bündelt Aktionsfelder zur Sicherung der Pflege und ist die Fortsetzung der Pflegeoffensive des Landes Brandenburg, welche 2015 federführend durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MAGIV) gestartet ist. Der Pakt für Pflege, der mit verschiedenen Förderprogrammen untersetzt ist, besteht aus 4 Säulen: - Pflege vor Ort stärken und nachhaltig gestalten (Förderprogramm für Kommunen)
- Ausbau der Pflegeberatung (insbesondere der Pflegestützpunkte)
- Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur (Investitionsprogramm KZP und TP)
- Fachkräftesicherung (attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege)
Der Landkreis Havelland erhält unmittelbar über die Säulen 1 bis 3 Möglichkeiten der Förderung und Umsetzung. Das Förderprogramm zur „Pflege vor Ort“ sieht für die Landkreisverwaltung Fördersummen in Höhe von 150.000,00 Euro pro Jahr für 2021 und 2022 für Personal- und Sachkosten vor. Es sind 20 Prozent Eigenanteil zu erbringen. Über diese Förderung sollen Pflegestrukturplanung, Koordinierungs- und Vernetzungstätigkeiten, Unterstützung der Städte, Ämter und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung des Paktes für Pflege sowie die Umsetzung von investiven Förderungen im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege (Säule 3) realisiert werden. Die Städte, Ämter und Gemeinden im Landkreis Havelland können Fördergelder in Höhe von insgesamt 468.000,00 Euro pro Jahr für 2021 und 2022 beantragen, über welche sie spezifische Maßnahmen vor Ort umsetzen können. Auch hier sind jeweils 20 Prozent Eigenanteil aufzubringen. Die entsprechende Förderrichtlinie ist zum 01.04.2021 in Kraft getreten. - Säule 2 – Ausbau der Pflegeberatung
Der Ausbau der Pflegeberatung soll insbesondere in den Pflegestützpunkten erfolgen. Hierfür stehen dem Landkreis Havelland nach entsprechender Richtlinie Fördergelder in Höhe von 100.000,00 Euro pro Jahr für 2021 bis 2024 für Personal- und Sachkosten zur Verfügung. Es sind 20 Prozent Eigenanteil zu erbringen. Über diese Fördergelder soll auf Basis einer noch laufenden Auswertung des Instituts für Gesundheit und Sozialforschung (IGES) in Berlin eine inhaltliche Anpassung der Beratungstätigkeit erfolgen, vor allem aber eine Ausweitung der Beratungseinsätze in den ländlichen Regionen ermöglicht werden. - Säule 3 – Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege
Zur Stabilisierung/Flankierung der häuslichen Versorgung Pflegebedürftiger und Entlastung der Angehörigen sollen Kurzzeit- und Tagespflegeangebote ausgebaut werden. Dem Landkreis stehen für den Förderzeitraum von vier Jahren (2021 bis 2024) insgesamt rund 1,1 Mio. Euro zur Verfügung (rund 276.000,00 Euro pro Jahr). Die Umsetzung dieser Investitionsförderung soll über die Maßnahmen aus Säule 1 (Förderung von Personalkosten) durch die Landkreise über Weiterleitung der Fördergelder an Träger der Altenhilfe ermöglicht werden. II Umsetzungsstand Der Landkreis Havelland war 2021 sowohl Antragssteller, als auch Multiplikator für Projekte zur Stärkung pflegerischer Versorgungsstrukturen, die sich an dem vom Kreistag legitimierten Pflegebedarfsplan orientierten. Im Zuge der Zuwendungsbestimmungen kommt der Landkreis Havelland mit diesem Sachbericht seiner Berichtspflicht nach und informiert zum Sachstand „Pakt für Pflege“ im Landkreis Havelland, Zeitraum: Oktober – Dezember 2021. Zu Säule 1 - Pflege vor Ort stärken und nachhaltig gestalten Eckdaten zur Richtlinie: „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik - Pflege vor Ort“ Förderschwerpunkt: Personal- und Sachausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte oder von ihnen geförderter Dritte für die regionale Pflegestrukturplanung zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungstruktur und flankierender Unterstützungsangebote; die Umsetzung der investiven Förderungen im Rahmen der Richtlinien; Vernetzung der ambulanten, teilstationären und vollstationären Leistungen, sowie die Begleitung der Kommunen bei der Planung und Umsetzung möglicher Förderungen im Rahmen des Paktes für Pflege | antragsberechtigt: | Landkreise / kreisfreie Städte | Förderzeitraum: | April 2021 – Dezember 2022 | Fördersumme je Landkreis: | bis zu 150.000,00 Euro pro Jahr; | Sachstand bis zum 31.12.2021: Mit Veröffentlichung der Richtlinie im April 2021 wurde vom Landkreis Havelland seitens des Dezernates II einer der ersten Anträge auf Förderung im gesamten Land Brandenburg zur Einrichtung einer befristeten Stelle zur Umsetzung des Paktes für Pflege beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) eingereicht. Der Antrag wurde bewilligt, wie beantragt: „Sachbearbeiter Pflegestrukturplanung/Förderwesen“ (30h/Woche, Standort Rathenow), befristet vom 01.10.2021 bis 31.12.2022. In 2021 wurden rund 14.000,00 Euro von der bewilligten Fördersumme abgerufen. Die Stelle wurde zum 01.10.2021 im Dezernat II zur personellen Verstärkung im Sozialamt besetzt. Vor dem Hintergrund der neuen Richtlinien zum Pakt für Pflege stand 2021 die Information und Beratung von Kommunen sowie Trägern und Seniorenvertretungen, über die direkte Ansprache bzw. Thematisierung in der AG Altenhilfe und in Quartiersmanager-Sitzungen, im Vordergrund. Neben telefonischen Informationsgesprächen erfolgte je nach Bedarf eine direkte Unterstützung bei der Antragsbearbeitung. Dabei spielte die Rückkopplung mit dem LASV als auch mit der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ) eine tragende Rolle. Die Beteiligung an verschiedenen landkreisübergreifenden Workshops zum „Pakt für Pflege“ bot eine gute Basis für einen regelmäßigen Austausch von Fragen und Problemen, welche über FAPIQ und dem LASV ans MSGIV herangetragen wurden. Alle Gemeinden, Ämter und amtsfreien Städte sind informiert, einige haben bereits Anträge für 2021 eingereicht (siehe Übersicht der Kommunen). Für 2021 wurde das Fundament zur Umsetzung des „Paktes für Pflege“ gelegt und das bestehende Informationsnetzwerk des Landkreises Havelland erweitert. |
Antragsberechtigt: | Städte, Ämter und Gemeinden | Förderzeitraum: | April 2021 – Dezember 2022 | Fördersumme je Gemeinde, Amt, amtsfreie Stadt: | bis zu 468.000,00 Euro für 2021 und 2022 > die konkrete Fördersumme je Kommune ist an die regionale Pflegeprävalenz (Pflegestatistik 2019), sowie die Einwohnerzahl gekoppelt > eine Fortführung in 2023 wird diskutiert | Sachstand bis zum 31.12.2021: Mit Veröffentlichung der Richtlinie im April 2021, wurde eine Interessensabfrage im Landkreis Havelland gestartet. Dazu wurden verschiedene Netzwerke (Fachaustausch Netzwerker/Quartiersmanager, AG-Altenhilfe, Kreisseniorenbeirat-Sitzungen und weitere), sowie Kommunikationswege (E-Mail, Telefon, persönliche Fachberatung) genutzt, um möglichst viele Akteure zu erreichen. 2021 lagen dem LASV 8 genehmigte Anträge aus dem Landkreis Havelland vor: - Stadt Premnitz, Antragsinhalt: Personelle Sicherung der sozialen Anlaufstelle durch Erhöhung der Arbeitszeit (+2h/Woche), Intensivierung der Kooperation mit unabhängigen Beratungsangeboten im Landkreis (Pflegestützpunkte, Wohnraumberatung und Demenzberatung); - Gemeinde Dallgow-Döberitz, Antragsinhalt: Präventionsprojekt "Senioren unterwegs": Veranstaltungen/Aktivitäten für Pflegebedürftige mit Bringe- und Abholdienst (bspw. Theaterschifffahrt in Potsdam, Lichterfahrt mit Gänseessen in Berlin, Tenöre 4you, etc.) - Stadt Nauen, Antragsinhalt: Projekt "Gemeinsam Essen": Etablierung von Mittagstischen mit anschließendem Informations-Programm, inkl. Küchenausstattung; weitere Veranstaltungen bspw. zur Sturzprävention - Amt Friesack, Antragsinhalt: Veranstaltungsmix mit dem Ziel: Selbstbefähigung und Aufklärung durch Informationsveranstaltungen in Kooperation mit unabhängigen Beratungsangeboten im Landkreis (Pflegestützpunkte, Wohnraumberatung und Demenzberatung); - Stadt Ketzin/Havel, Antragsinhalt: Projekt Gemeinschaftsgarten, Seniorenwerkstatt im Haus der Musterausstellung; Veranstaltungsfonds für Kernstadt und Ortsteile; mobiler Seniorenkoffer für digitale Sprechstunden; - Stadt Falkensee, vereint mehrere Antragsteller: ASB-Kontaktstelle Demenz/Familiencafé, Gemeindeaufbauverein Seegefeld, Volkssolidarität, Kirchengemeinde Heilig-Geist, SV Falkensee-Finkenkrug e.V., Seniorenforum Falkensee; Antragsinhalte: mehrere Kleinstprojekte mit Stellenaufbau; Ausbau des Seniorentreffs "Bäumchen", Aktionstag Wohnen, Mobilität und Sicherheit im Alter, Pflegelotsen, Begegnungshaus "GeistReich", Sturzprävention, Nachbarschaftstreff, etc. - Gemeinde Milower Land, Antragsinhalt: Durchführung einer Sozialraumanalyse zur konkreten Bedarfsermittlung; - Stadt Rathenow, Antragsinhalt: Schaffung einer Seniorenkontaktstelle „Gegen die Einsamkeit“ (Anlaufstelle für Hilfesuchende/Koordinierungsstelle für niederschwellige Veranstaltungsangebote); |
Nachfolgend zwei Schaubilder zu den beantragten Fördermitteln zum Stand 31.12.2021. 
Abb.1 
Abb. 2 Nicht alle Städte, Ämter und Gemeinden haben in 2021 eine Antragsstellung auf den Weg bringen können. Zum einen ist dies dem anhaltenden kritischen Corona-Geschehen geschuldet, zum anderen stellt der aufzubringende Eigenanteil von 20 Prozent für einige Kommunen ein Hindernis dar. Dies ist auch ein Grund dafür, warum die potentiellen Fördersummen nicht in Gänze abgerufen wurden. In den Schaubildern wird zudem der Begriff „beantragte Fördermittel“ verwendet, da wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen können, welche Gelder tatsächlich in 2021 abgerufen wurden. Eine Auswertung der angelaufenen Projekte ist zum Stand 31.12.2021 (Berichtszeitraum) ebenfalls noch nicht möglich. Dies wird vom Sachbericht des Jahres 2022 erfasst werden. Zu Säule 2 - Ausbau der Pflegeberatung Eckdaten zur Richtlinie: „Richtlinie zur Förderung des Ausbaus und der Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten nach dem SGB XI – PSP Richtlinie“ | Antragsberechtigt: | Landkreise/kreisfreie Städte | Förderzeitraum: | Juni 2021 – Dezember 2024 | Fördersumme: | bis zu 100.000,00 Euro pro Jahr / je Landkreis | Sachstand bis zum 31.12.2021: Bereits seit 2011 ist der Landkreis Havelland als örtlicher Träger der Sozialhilfe mit der Pflegekasse der AOK Nordost gemeinsam Träger des Pflegestützpunktes Havelland mit Sitz in Falkensee. In der Folgezeit wurde der Pflegestützpunkt um Außenstellen in Rathenow und Nauen erweitert. Der Pflegestützpunkt hat sich als Beratungsangebot rund um das Thema Pflege gut etabliert, sodass der „Pakt für Pflege“ eine willkommene Gelegenheit war, vorhandene Strukturen zu erweitern. Dazu beantragte der Landkreis Havelland aus dieser Säule des „Pakts für Pflege“ 1,5 Stellen für die Sozialberatung. Eine Stelle konnte für das östliche Havelland zum 01.12.2021 besetzt werden. Für das westliche Havelland ist das Auswahlverfahren zwischenzeitlich erfolgreich verlaufen, mit der Stellenbesetzung wird zum 01.03.2022 gerechnet. Der Schwerpunkt wurde daraufgelegt, mehr Beratung im häuslichen Umfeld anzubieten. Das optimiert Bürgerfreundlichkeit und erhöht Passgenauigkeit der Beratung durch das Wahrnehmen ganz persönlicher Umstände und Gegebenheiten. Gleichzeitig können durch Personalzuwachs mehr Präsenzzeiten an den Standorten realisiert werden und beispielsweise für terminierte Beratungen genutzt werden. Auch damit wurden gute Erfahrungen gemacht, da terminierte Beratungen mit sorgfältiger Vorbereitung verbunden sind und das Gefühl von Zeitdruck entfällt, was der Kundenfreundlichkeit zuträglich ist. Zudem wurden zwei Fahrräder angeschafft, um gerade im städtischen Bereich zügig und unkompliziert zum Ort der Beratung zu gelangen. In 2021 wurden rund 15.000,00 Euro von der bewilligten Fördersumme abgerufen. |
Nachfolgend ein Schaubild zu den beantragten Fördermitteln im Rahmen der Richtlinie „Ausbau und Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten“ zum Stand 31.12.2021.
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Abb. 3 Zu Säule 3 - Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur Eckdaten zur Richtlinie: „Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021 – 2024“ | Antragsberechtigt: | Landkreise/kreisfreie Städte | Förderzeitraum: | August 2021 – Dezember 2024 | Fördersumme: | Gesamtbudget LK HVL 2021-2024 1.102.758,68 € jährliche Fördermittel LK HVL 275.689,67 € | Sachstand bis zum 31.12.2021: Mit Veröffentlichung der Pflegezukunftsinvestitionsrichtlinie im August 2021, wurde eine Interessensabfrage im Landkreis Havelland per Mail sowie im Rahmen der AG-Altenhilfe gestartet. Aus dieser Abfrage gingen 5 grobe Interessenbekundungen hervor. In Folgegesprächen konnte das Interesse eines Trägers soweit konkretisiert werden, dass sich eine Antragstellung unter Berücksichtigung der Fördermittel des Jahres 2021 aktuell in Vorbereitung befindet. Alle anderen Projekte befinden sich noch in der weiteren Planung. Bei dem besagten Projekt handelt sich um die Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung mit 12 Plätzen in einer Region mit einer schwachen pflegerischen Versorgungsstruktur, verbunden mit langen Anfahrtswegen. Der Bedarf dieser Region wurde bereits im Pflegebedarfsplan 2018 festgestellt und durch den Kreistag 2019 legitimiert. Eine Benachteiligung bestehender Strukturen der Tages-/Nachtpflege ist durch die neuen Investitionen nicht angezeigt. Im Rahmen der Pflegezukunftsinvestitionsrichtlinie würde der Zuschuss als Anteilfinanzierung für ein Bauvorhaben zum Tragen kommen. Da bis zum Jahresende 2021 keine Förderanträge zur Investitionsrichtlinie gestellt wurden und eine Übernahme der Fördermittel von 2021 auf 2022 möglich ist, wurde dem Träger die Fördersumme in Höhe von 275.689,67 € in Aussicht gestellt, sofern alle Förderkriterien erfüllt und die erforderlichen Unterlagen fristgerecht beigebracht werden. |
Im Jahr 2021 sind keine Anträge im Zuge der Pflegezukunftsinvestitionsrichtlinie eingereicht worden. An dieser Stelle ist der Zeitpunkt der Bekanntmachung der Richtlinie im August 2021 im Brandenburger Amtsblatt zu berücksichtigen. Die Schaffung neuer Tages-, Nacht- bzw. Kurzzeitpflegeplätze bedarf einer umfassenden Projektplanung, je nach Schwerpunkt Förderung einer Baumaßnahme oder Förderung der Ausstattung, sodass ein Antrag in 2021 ohne bereits vorhandenes Projektkonzept kaum zu erwarten war. Für das Förderjahr 2022 wird den Zuwendungsbestimmungen entsprechend ein separater Sachbericht erstellt, der sich dem vorliegenden Bericht anschließt. Der Kreistag wird auch über den Folgebericht in geeigneter Form informiert. Finanzielle Auswirkungen: | Ja | | | Nein | x |
Kosten | Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger | | | Erläuterung/Deckungsvorschlag | |
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Anlagen: keine Rathenow, 2022-02- …………….…………….. Landrat | …………….…………….. Beigeordneter/Dezernent | …………….…………….. Amtsleiter |
Der Beschluss ist | | | | x | vollständig zu veröffentlichen. | | | | | | mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen. | | | | | | nicht zu veröffentlichen. |
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind | | vollständig zu veröffentlichen. | | | | | | nicht zu veröffentlichen. |
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