Landkreis Havelland
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Vorlage - MV-0039/22  

 
 
Betreff: Kreisweite Einführung Gelbe Tonne
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Dezernat III, Amt 66 - Umweltamt Bearbeiter/-in: Wilke, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Anhörung
02.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Anhörung
14.03.2022 
Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Kreistag Anhörung
28.03.2022 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

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Sachverhalt:

Der Landkreis Havelland hat gemäß § 22 Abs. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG) mit den Dualen Systemen eine Abstimmungsvereinbarung (AbstV) abgeschlossen. § 1 Abs. 2 AbstV schreibt fest, dass „die Systeme die Sammlung von restentleerten Verpackungen gemäß § 14 Abs. 1 Verpackungsverordnung (VerpackV) im Einvernehmen mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) unter besonderer Berücksichtigung der Belange des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (örE) betreiben.“ Der örE ist andererseits verpflichtet, auf die berechtigten Interessen der Systeme Rücksicht zu nehmen.

 

Auf Sitzungen der Amtsdirektoren/Bürgermeister und dem Landrat und seinen Beigeordneten wurde angeregt, die Gelbe Tonne anstelle des Gelben Sackes kreisweit einzuführen.

 

Mit der Beschlussvorlage BV-0167/21, die am 22.03.2021 durch den Kreistag verabschiedet wurde, hat der örE den Auftrag bekommen, mit den Dualen Systemen über die kreisweite Einführung der Gelben Tonne zu verhandeln. Der örE hat mit dem Auftrag vom Kreistag Kontakt mit dem gemeinsamen Vertreter der Dualen Systeme aufgenommen. Wie in der Beschlussvorlage BV-0167/21 dargelegt, haben die Dualen Systeme aufgrund von Kosten für die Behälterbeschaffung, höheren Logistikkosten und auch den höheren Anteil an Störstoffen, die Einführung der Gelben Tonne abgelehnt. Die Zunahme an Störstoffen (Fehlwürfen) wird seitens der Systeme durch eine Studie des Umweltbundesamtes untermauert. Während beim Gelben Sack 8,8 kg/ EW*a an Fehlwürfen ermittelt wurden, sind es bei der Gelben Tonne 17,3 kg/ EW*a. Somit sehen sich die Dualen Systeme in ihrer Pflicht gemäß § 16 Abs. 2 VerpackG zur Einhaltung der erheblich verschärften Anforderungen zur Erreichung der Verwertungsquoten in unzulässiger Art und Weise in der Wahrnehmung ihrer verpackungsrechtlichen Verantwortlichkeiten behindert.

 

Das im Landkreis Havelland praktizierte Ident-Verfahren bei der Restmüllentsorgung ohne Vorgabe einer Mindestnutzung der Behälter hat nach Aussage der Vertreter der Dualen Systemen zu einer ungewöhnlich hohen Mengenverschiebung vom Hausmüll in die LVP-Sammlung geführt. Die Dualen System wollen sich nicht als „Ersatzmüllabfuhr“ sehen.

 

Durch die Einführung der Mindestentleerung in die Abfallgebührensatzung zum 01.01.2022 wurde dieses Argument entkräftet.

 

Die Dualen Systeme haben ihrerseits die Einführung einer Wertstofftonne vorgeschlagen. Der Landkreis Havelland würde dann Teil der Systeme werden. Im Unterschied zur Gelben Tonne könnten neben den Leichtverpackungen dann auch Gegenstände aus Metall, Kunststoff oder Verbundstoff eingeworfen werden. Dafür ist die Wertstofftonne aber nicht kostenfrei. Der Landkreis und letztendlich der Bürger würde für die entstehenden Sammlungs-, Transport-, Sortier- und Entsorgungskosten anteilig aufkommen. Nach den beim örE bisher ermittelten Kosten, abzüglich der zu erzielenden Erlöse aus der Wertstofftonne, ist mit einer Gebührensteigerung pro Kopf von etwa 3,70 EUR zu rechnen. In Anbetracht des Auftrages, den der örE vom Kreistag erhalten hat und der Tatsache, dass der Bürger die Wertstofftonne dann über die Abfallgebühren mitbezahlt, kann das Ergebnis der Verhandlungen nicht die Wertstofftonne sein.

 

Die jeweiligen Positionen wurden mehrfach ausgetauscht und führten zu dem Ergebnis, dass eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 VerpackG kann der örE durch Rahmenvorgabe gegenüber den Dualen Systemen festlegen, wie die durchzuführende Sammlung der restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen bei privaten Haushalten auszugestalten ist. Aufgrund des bestehenden Verhandlungsergebnisses ist die Rahmenvorgabe der notwendige Teil, um die Einführung der Gelben Tonne umzusetzen. Im ersten Schritt ist die Anhörung der Dualen Systeme erfolgt. Die eingehenden Stellungnahmen werden dann in der Rahmenvorgabe berücksichtigt. Im zweiten Schritt ergehen dann die Verwaltungsbescheide als Rahmenvorgabe an die Dualen Systeme.

                      

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

X

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

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Erläuterung/Deckungsvorschlag

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Anlagen:

 

keine

 

 

Rathenow, 2022-

 

 

…………….……………..

Landrat

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Beigeordneter/Dezernent                         

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Amtsleiter

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

X

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

                      


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   16.02.2022 13:20:55   Milla Schwaß