Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0254/22  

 
 
Betreff: Neue Kostenbeitragssatzung für die Kindertagespflege im Landkreis Havelland ab 01.08.2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:52/TP
Federführend:Dezernat II, Referat 52 - Kinder- und Jugendförderung Bearbeiter/-in: Rettke, Gina
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
09.03.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
14.03.2022 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
28.03.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zur BV-0254/22
Anlage 2 zur BV-0254/22
Anlage 3 zur BV-0254/22
Anlage 4 zur BV-0254/22

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Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

  1. Dem Entwurf für die Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege wird zugestimmt.
  2. Die Satzung tritt ab 01.08.2022 in Kraft.

                                          

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Sachverhalt:

 

Aktuell gilt die Zweite Änderung der Satzung des Landkreises Havelland zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagespflegestelle nach dem Kita-Gesetz (Kindertagespflegebeitragssatzung). Diese wurde mit BV-0363/18 am 26.09.2018 vom Kreistag beschlossen und trat ab 01.01.2019 in Kraft.

 

Eine neue Satzung für die Kindertagespflege ist dringend erforderlich, weil:

-          es inzwischen rechtliche Änderungen gab, die in eine neue Kostenbeitragssatzung einfließen müssen, vor allem die Kostenbeitragsfreiheit für Geringverdiener und Empfänger von sozialen Leistungen nach Kita-Beitragsbefreiungsverordnung des Landes Brandenburg,

-          die letzte Kostenbeitragskalkulation auf der Grundlage der Aufwendungen aus dem Jahr 2012 erfolgte,

-          im § 24 Kita-Gesetz geregelt ist, dass neue Elternbeitragsregelungen mit aktuellem Rechtsstand zur Anwendung kommen sollen.

 

Die neu erstellte Kostenbeitragssatzung unterscheidet sich stark von der bisherigen Satzung. Die wesentlichen Änderungen werden hier gegenübergestellt.

 

Regelung

Alte Satzung

 

Neue Satzung

Einkommensbegriff

Vom Jahresbruttoeinkommen der Eltern wurden Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten pauschal abgezogen bereinigtes Bruttoeinkommen.

Entsprechend der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung des Landes vom 16.08.2019 wird nunmehr ein Netto-Jahreseinkommen der Eltern berechnet. Neben den Abzügen für Sozialversicherungen, Werbungskosten, Steuern, Altersvorsorgebeiträgen und pflichtigen Unterhaltszahlungen werden zusätzlich 3 % vom Netto für sonstige Versicherungsbeiträge abgezogen.

Erhebung des Kostenbeitrages

Für 11 Monate im Jahr

Der in der Gemeinde festgelegte beitragsfreie Monat wurde gewährt, wenn das Kind länger als 5 Monate in Betreuung war und am Fortbestand des Betreuungsvertrages keine Zweifel bestanden. Er galt als Ausgleich für Urlaub und Ausfallzeiten wegen Krankheit.

Für 12 Monate im Jahr

Der Aufwand bei der Erhebung inklusive rechtlicher Auseinandersetzungen wird damit minimiert. Bei der Kalkulation und Berechnung der Elternbeiträge und des Essengeldes wurde dies berücksichtigt. Es wird eine Inanspruchnahme der Betreuung an 16 von 21 Werktagen unterstellt.

Staffelung nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder

Bei 2 Kindern = 20 % Ermäßigung

Bei 3 Kindern = 30 % Ermäßigung

und weiter je Kind - 10 %

Bei 2 Kindern = 20 % Ermäßigung

Bei 3 Kindern = 40 % Ermäßigung

Bei 4 Kindern = 60 % Ermäßigung

Bei 5 und mehr Kindern = 80 % Ermäßigung

Eine spürbare und deutliche Entlastung ist zu gewähren.

 

Beitragstabelle - Einstiegseinkommen

Bis 14.000,00 Euro

Eltern mit einem Jahreseinkommen bis zu dieser Höhe wurde ein Kostenbeitrag im Rahmen einer „häuslichen Ersparnis“ zugemutet. 

Bis 20.000,00 Euro kein Elternbeitrag gemäß Kita-Beitragsbefreiungs-verordnung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 90 Abs. 4 Satz 2 Achtes Sozialgesetzbuch

 

Bis 22.000,00 Euro erste Einkommensstufe mit zumutbaren Beiträgen.

Regelung

Alte Satzung

Neue Satzung

 

Beitragstabelle - Einkommensstufen

In 2.000,00 Euro Schritten, Höchstbeitrag bei über 50.000,00 Euro Jahreseinkommen

In 3.000,00 Euro Schritten, Höchstbeitrag bei über 79.000,00 Euro Jahreseinkommen

 

Die Vergröberung der Tabelle spart Verwaltungsaufwand, eine Neuberechnung wird nicht so häufig erforderlich.

Die Einkommen sind gestiegen.

 

Kalkulierter Höchstbeitrag

395,00 Euro zuzüglich 27,00 Euro Essengeld

504,00 Euro zuzüglich 24,00 Euro Essengeld

Kalkulationsverfahren

Alle Aufwendungen des Landkreises für die Tagespflege im Jahr 2012 wurden herangezogen.

 

 

Die Kosten wurden durch die Anzahl der betreuten Kinder und 12 Monate geteilt.  

 

 

Die Staffelung nach dem Betreuungsumfang orientierte sich an der Staffelung der ausgereichten Aufwandsentschädigung an Tagespflegepersonen. Bei der Inanspruchnahme von täglich 3 bis 5 Stunden Betreuung wurde bereits ein recht hoher Beitrag fällig.

 

Es wurden nur die Aufwendungen aus 2020 herangezogen, die unmittelbar an die Tagespflegepersonen ausgereicht wurden: Aufwandsentschädigungen und Versicherungserstattungen.

Diese Kosten wurden durch die Anzahl der betreuten Kinder und 12 Monate geteilt und auf die Betreuungsstunde heruntergebrochen.

 

Die Staffelung nach dem Betreuungsumfang wurde mit einem Kostensatz je Stunde vorgenommen. Dadurch werden im geringe Betreuungsumfänge im Beitrag günstiger und die Last verschiebt sich zu den hohen Betreuungsumfängen.

 

Im Ergebnis liegt ein Satzungsentwurf vor, der den rechtlichen Vorgaben entspricht und in seiner Gesamtheit sozialverträglich ist. Viele Familien mit niedrigen Einkünften werden weniger Elternbeitrag zahlen. Eltern mit einem hohen Jahresnettoeinkommen (über 67.000,00 Euro) werden mehr aufwenden müssen. Dies ist ihnen aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit jedoch zuzumuten.

 

Um Zustimmung wird gebeten.

 

Zum weiteren Verfahren:

 

Die Satzung soll nicht kurzfristig in Kraft treten. Die Erhebung der Kostenbeiträge erfolgt letztlich durch die kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden gemäß öffentlich-rechtlichem Vertrag Kindertagesbetreuung. Die Kommunen haben begrenzte personelle Ressourcen. Bei einem Inkrafttreten ab 01.08.2022 haben alle Bearbeiterinnen und Bearbeiter ausreichend Zeit, sich selbst mit dem geänderten Verfahren vertraut zu machen, Fragen mit dem Landkreis zu klären, die Eltern zu informieren, Einkommensbelege einzufordern, die Kostenbeiträge festzulegen und zu bescheiden. Zum Beginn des Kita-Jahres ist das Inkrafttreten sinnvoll, da viele Betreuungsverhältnisse neu geschlossen werden und Elternbeiträge dann erstmalig erhoben werden 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

x

 

Nein

 

 

Kosten 2022

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

2.384.000,00 €

531200 und 531806/51000/3610101

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

 

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Mit der neuen Satzung werden die Erträge nicht steigen. Die Vorgaben für Sozialverträglichkeit und Entlastung der Mehrkindfamilien sind einzuhalten.

 

Anlagen:

 

  1. Entwurf der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege im Landkreis Havelland
  2. Kostenbeitragstabellen 1- bis 5-Kind-Familie
  3. Tabelle zur Ermittlung des maßgeblichen Einkommens
  4. Kalkulation der Kostenbeiträge

 

 

Rathenow, 2022-

 

 

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Landrat

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Beigeordneter/Dezernent                         

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Referatsleiterin 52

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

x

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlagen, soweit vorhanden, sind

 

x

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

   

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 Anlage 1 zur BV-0254/22 (562 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV-0254/22 (1310 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur BV-0254/22 (430 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 zur BV-0254/22 (583 KB)