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Betreff: |
Änderungsantrag zur Haushaltssatzung 2022 - Änderung der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen (SPD-Fraktion; Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI; Fraktion B90/Grüne) |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Änderungsantrag |
Verfasser: | SPD-Fraktion; Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI; Fraktion B90/Grüne |
Federführend: | Büro des Kreistages |
Bearbeiter/-in: | Schwaß, Milla |
Beratungsfolge: |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: Der Kreistag möge beschließen: - Der Landrat wird beauftragt, die derzeit gültige Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten dahingehend zu ändern, dass alle notwendigen Fahrtkosten zwischen Wohnung und der besuchten Schule für Schüler*innen ohne Arbeits- und Ausbildungsvergütung in vollständiger Höhe, das heißt ohne eine Eigenbeteiligung der Eltern bzw. volljährigen Schüler*innen vom Landkreis Havelland übernommen werden. Diese eigenanteilsfreie Schülerbeförderung soll für alle notwendigen Fahrtkosten ab dem Schuljahr 2022/2023 gelten und die notwendige Satzungsänderung soll dem Kreistag im März 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
- Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 soll der Kostenträger 2410101, Sachkonto 542903, Kostenstelle 40000, um 523.000 Euro erhöht werden.
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Sachverhalt: Die Eltern bzw. volljährigen Schüler*innen sollen für die Zukunft von allen Kosten im Zusammenhang mit der Beförderung zwischen Wohnung und der besuchten Schule gänzlich freigestellt werden. Hierzu soll ab dem Schuljahr 2022/2023 auf die Erhebung von Eigenanteilen für Schüler*innen ohne Arbeits- und Ausbildungsvergütung vollständig verzichtet werden. Um die Fahrkarten zukünftig eigenanteilsfrei ausreichen zu können, muss die Satzung über die Schülerbeförderung entsprechend geändert werden.
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Finanzielle Auswirkungen: | Ja | x | | Nein | |
Kosten | Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger | 523.000,00 € | 542903 / 40000 / 2410101 | Erläuterung/Deckungsvorschlag | Gesamthaushalt Landkreis Havelland Formelle Deckung §26 II KomHKV- Fehlbeträge sind mittels Rücklagen aus Vorjahren zu decken. |
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Anlagen: Keine Rathenow, 2021-11-16 SPD-Fraktion Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI Fraktion BVB/Freie Wähler Der Beschluss ist | | | | x | vollständig zu veröffentlichen. | | | | | | mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen. | | | | | | nicht zu veröffentlichen. |
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind | | vollständig zu veröffentlichen. | | | | | | nicht zu veröffentlichen. |
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