Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
Die Haushaltsansätze für nachfolgende Projekte werden im Ergebnishaushalt geändert:
1. Das Vereinsförderprogramm zur Stärkung von Vereinen und gemeinnützigen Trägern im Landkreis Havelland (Kostenstelle 41000, Kostenträger 3420102, E-BUGG0021) wird in Höhe von 1.200.000 € fortgeführt.
2. Das Feuerwehrförderprogramm zur Förderung von Maßnahmen in Technik und Einsatzbekleidung für Freiwillige Feuerwehren des Landkreises Havelland (Kostenstelle 32000, E-BUDG0006) wird in Höhe von 500.000 € fortgeführt. Der Landrat wird beauftragt, die Richtlinie zur Vergabe derart anzupassen, dass u.a. eine Aktualisierung aufgrund von neu entstandenen Förderbedarfen erfolgt.
Sachverhalt:
Der Landkreis Havelland nimmt im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten neben den ihm zugewiesenen pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben, Auftragsangelegenheiten und Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung mit seinen freiwilligen Aufgaben eine wichtige Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion wahr.
Das kreisliche Vereinsförderprogramm hat sich in den vergangenen Jahren zu einer festen Größe entwickelt und einen nachhaltigen Effekt zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen im gesamten Kreisgebiet beigetragen. Während in den ersten Jahren der arbeitsmarktpolitische Aspekt im Vordergrund stand, wurde mit der Neuausrichtung der Förderung der Schwerpunkt auf die Unterstützung der ehrenamtlichen Vereinsarbeit gelegt. Die Arbeit in den Vereinen ist auf Kontinuität angewiesen, daher sollte das Programm mit dem angepassten Niveau fortgeführt werden, um alle Stellen weiter zu finanzieren.
Auch im Bereich des Brandschutzes liegt es im Interesse des Landkreises Havelland als Träger des Katastrophenschutzes, dass die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhalten bleibt. Das im Jahr 2019 erstmalig aufgelegte Programm zur Förderung von Maßnahmen in Technik und Einsatzbekleidung wurde erfolgreich umgesetzt und hat gerade in kleineren Wehren Investitionen ermöglicht, die ohne Hilfe des Landkreises nicht zu realisieren gewesen wären. Um nachhaltige Erfolge zu erzielen, soll dieses Programm fortgeführt werden. Der reduzierte Haushaltsansatz berücksichtigt das Konsolidierungserfordernis für den Kreishaushalt. Eine Anpassung der Richtlinie soll den Zuwendungsempfängern die Möglichkeit eröffnen, auf veränderte Bedarfe zu reagieren aber auch um weiterhin dringend benötigte Einsatzmittel mit dieser Förderung beschaffen zu können.
Anlagen: Keine
Rathenow, 2021-11-23
Fraktion CDU/Bauern/LWN
SPD-Fraktion
Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI
Fraktion B90/Grüne
FDP-Fraktion
Fraktion BVB/Freie Wähler
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |