Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Der Landrat wird ermächtigt, die Ausschreibung und Vergabe von mobilen Luftreinigungsgeräten gemäß „Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Förderung von Investitionen für Maßnahmen zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene an Schulen“, (Richtlinie Innenraumlufthygiene Schulen – RL Schulluft) für die Schulen in kreislicher Trägerschaft im Wege eines offenen Verfahrens nach der Vergabeordnung einzuleiten und umzusetzen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
2. Der Haushaltplan 2022 wird dahingehend geändert, dass die unter Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten zusätzlichen Aufwendungen und Erträge bzw. Auszahlungen und Einzahlungen veranschlagt werden. Dabei entfallen 311.000,00 Euro auf den Finanzhaushalt und 45.200,00 Euro auf den Ergebnishaushalt.
I. Sachverhalt:
Das Bildungsministerium des Landes Brandenburg hat mit Amtsblatt vom 1. November 2021 die RL Schulluft verbindlich veröffentlicht, nach der bis zum 24. November 2021 die Förderung mobiler Luftreinigungsgeräte für schulische Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit nach den vom Umweltbundesamt aus innenraumhygienischer Sicht gebildeten Kategorien, hier Kategorie 2, Räume deren Fenster nur gekippt geöffnet werden können, beantragt werden kann.
Die kurze Antragsfrist und das bei Bewilligung erforderliche Vergabeverfahren mit anschließender umgehender Beauftragung der Lieferung lassen eine ordnungsgemäße Befassung der Vergabe durch die zuständigen Gremien des Kreistages nicht zu, wenn die Lieferung soweit realisierbar noch in den Wintermonaten erfolgen soll.
In den Schulen in Trägerschaft des Landkreises wurden 46 Räume der genannten Kategorie ermittelt, für die eine Förderung beantragt werden kann, die sich auf höchstens 4.000,00 Euro maximal bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je erforderlichem mobilen Luftreinigungsgerät bemisst, wobei ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung nicht besteht, sondern das Ministerium für Bildung als Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entscheidet.
Da die Förderung je Gerät erst mit dem Bewilligungsbescheid und nach erfolgreicher Ausschreibung und Vergabe verbindlich feststeht, kann der zu erbringende Eigenanteil gegenwärtig nur geschätzt werden und da die Förderung noch dazu im vierten Quartal des Jahres 2021 verbindlich wurde, konnten bisher weder im Haushalt 2021 noch im Haushaltsplan 2022 entsprechende Ansätze im Investitionshaushalt sowie der laufenden Verwaltungstätigkeit veranschlagt werden.
II. Lösung:
Der Landrat wird ermächtigt die Ausschreibung und Vergabe von mobilen Luftreinigungsgeräten nach der Richtlinie Schulluft abschließend umzusetzen und den Kreistag in seiner nachfolgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren. Der Haushaltsplanentwurf 2022 wird gemäß Beschlussvorschlag geändert.
III. Alternativen:
Durchführung eines Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens unter ordnungsgemäßer Beteiligung der Gremien des Kreistages und Entscheidung im Kreisausschuss am 14. März 2022.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung:
Kreisausschuss gem. § 131 Abs. 1 i. V. m. §§ 4 Abs. 1, 28 Abs. 2 Nr. 2 BbgKVerf. I, V, m. § 4 Abs. 2, 1. Anstrich der Hauptsatzung; Kreistag gem. § 131 Abs. 1 i. V. §§ 4 Abs. 1, 28 Abs. 2 Nr. 15 BbgKVerf.
V. Bereits vorliegende Entscheidungen:
Keine
Anlagen:
keine
Rathenow, 2021-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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