Landkreis Havelland
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Vorlage - ÄA-0041/21  

 
 
Betreff: Änderungsantrag zur Haushaltssatzung 2022 - Ausschreibung, Vergabe und Lieferung mobiler Luftreinigungsgeräte für Schulen in kreislicher Trägerschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Änderungsantrag
Verfasser:Dezernat I, Amt 40 - Schulverwaltungsamt
Federführend:Dezernat I, Amt 40 - Schulverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Pietrus, Susan
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
06.12.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

1.

Der Landrat wird ermächtigt, die Ausschreibung und Vergabe von mobilen Luftreinigungsgeräten gemäß „Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Förderung von Investitionen für Maßnahmen zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene an Schulen“, (Richtlinie Innenraumlufthygiene Schulen – RL Schulluft) für die Schulen in kreislicher Trägerschaft im Wege eines offenen Verfahrens nach der Vergabeordnung einzuleiten und umzusetzen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

2.

Der Haushaltplan 2022 wird dahingehend geändert, dass die unter Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten zusätzlichen Aufwendungen und Erträge bzw. Auszahlungen und Einzahlungen veranschlagt werden. Dabei entfallen 311.000,00 Euro auf den Finanzhaushalt und 45.200,00 Euro auf den Ergebnishaushalt.

       

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I. Sachverhalt:

 

Das Bildungsministerium des Landes Brandenburg hat mit Amtsblatt vom 1. November 2021 die RL Schulluft verbindlich veröffentlicht, nach der bis zum 24. November 2021 die Förderung mobiler Luftreinigungsgeräte für schulische Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit nach den vom Umweltbundesamt aus innenraumhygienischer Sicht gebildeten Kategorien, hier Kategorie 2, Räume deren Fenster nur gekippt geöffnet werden können, beantragt werden kann.

 

Die kurze Antragsfrist und das bei Bewilligung erforderliche Vergabeverfahren mit anschließender umgehender Beauftragung der Lieferung lassen eine ordnungsgemäße Befassung der Vergabe durch die zuständigen Gremien des Kreistages nicht zu, wenn die Lieferung soweit realisierbar noch in den Wintermonaten erfolgen soll.

 

In den Schulen in Trägerschaft des Landkreises wurden 46 Räume der genannten Kategorie ermittelt, für die eine Förderung beantragt werden kann, die sich auf höchstens 4.000,00 Euro maximal bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je erforderlichem mobilen Luftreinigungsgerät bemisst, wobei ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung nicht besteht, sondern das Ministerium für Bildung als Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entscheidet.

 

Da die Förderung je Gerät erst mit dem Bewilligungsbescheid und nach erfolgreicher Ausschreibung und Vergabe verbindlich feststeht, kann der zu erbringende Eigenanteil gegenwärtig nur geschätzt werden und da die Förderung noch dazu im vierten Quartal des Jahres 2021 verbindlich wurde, konnten bisher weder im Haushalt 2021 noch im Haushaltsplan 2022 entsprechende Ansätze im Investitionshaushalt sowie der laufenden Verwaltungstätigkeit veranschlagt werden.

 

II. Lösung:

 

Der Landrat wird ermächtigt die Ausschreibung und Vergabe von mobilen Luftreinigungsgeräten nach der Richtlinie Schulluft abschließend umzusetzen und den Kreistag in seiner nachfolgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren. 

Der Haushaltsplanentwurf 2022 wird gemäß Beschlussvorschlag geändert.

 

III. Alternativen:

 

Durchführung eines Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens unter ordnungsgemäßer Beteiligung der Gremien des Kreistages und Entscheidung im Kreisausschuss am 14. März 2022. 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Kreisausschuss gem. § 131 Abs. 1 i. V. m. §§ 4 Abs. 1, 28 Abs. 2 Nr. 2 BbgKVerf. I, V, m. § 4 Abs. 2, 1. Anstrich der Hauptsatzung; Kreistag gem. § 131 Abs. 1 i. V. §§ 4 Abs. 1, 28 Abs. 2 Nr. 15 BbgKVerf.

 

V. Bereits vorliegende Entscheidungen:

 

Keine

       

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

x

 

Nein

 

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

300.400,00 Euro

  10.600,00 Euro

  32.300,00 Euro

    1.200,00 Euro

  11.200,00 Euro

       500,00 Euro

082102/40000/2170101

082102/40000/2210103

524100/40000/2170101

524100/40000/2210103

524100/65000/2170101

524100/65000/2210103

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Formale Deckung der im Ergebnishaushalt befindlichen 45.200,00 € über § 26 Abs. II KomHKV – Fehlbeträge sind mittels Rücklage aus Vorjahren zu decken.

 

       

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Anlagen:

 

keine

 

Rathenow, 2021-

 

 

 

…………….……………..

Landrat

…………….……………..

Beigeordnete/Dezernentin                         

…………….……………..

Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

x

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

        


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   25.11.2021 08:27:22   Milla Schwaß