Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0250/21  

 
 
Betreff: Eilentscheidung über die Beschaffung von 200.000 Corona-Selbsttests für die Ausstattung der Kommunen und kommunalen Testzentren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Büro des Landrates Bearbeiter/-in: Schwaß, Milla
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
06.12.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Eilbedürftigkeit BV-0250_21
Eilentscheidung BV-0250_21

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Um die Bedarfsträger (Kommunen, Landkreisverwaltung, kommunale Testzentren) zeitnah, noch vor den Weihnachtsfeiertagen, mit den benötigten Tests auszustatten und um eine strategische Reserve für die Winter- und Frühlingsmonate 2021/2022 aufzubauen, wird die Beschaffung von 200.000 Corona-Selbsttest bewilligt.

                                  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

  1. Aufgrund der Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vom 12. November 2021, in der die Bürgertestung in § 4a wiederaufgenommen wurde, haben nunmehr asymptomatische Personen wieder Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Tests. Dieser Umstand bedingt einen signifikanten Anstieg der täglichen Testungen in den kommunalen Testzentren.          

 

  1. Aufgrund der 3G-Regelung am Arbeitsplatz gem. des § 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung steigen die Testbedarfe in den kommunalen Verwaltungen. Hierbei hat sich der Landkreis aufgrund der schwierigen Marktlage als „Generalbeschaffer“ für die Kommunen bereit erklärt, eine zentrale Beschaffung der Selbsttest zu organisieren und somit die Bedarfe an Selbsttests der Kommunen und seiner eigenen Verwaltung zu decken. Die Kommunen haben im Umkehrschluss die von Ihnen beim Landkreis abgenommenen Selbsttests zu bezahlen.

 

  1. Derzeit liegen die Bedarfe in den Kommunen, den Testzentren und der Landkreisverwaltung bei:

Testbedarf bis April 2022 durch die Kommunen gemeldet: 23.000 Stück.

 

Testbedarf der Landkreisverwaltung bis April 2022: 40.000 Stück bei 2.000 Tests pro Woche.

 

Testbedarf bis April 2022 durch kommunale Testzentren gemeldet: 24.000 Stück.

 

Derzeitiger geschätzter Gesamtbedarf (Stand: 30.11.2021): 87.000 Stück bis April 2022.

 

Aufgrund der zu erwartenden Verschärfung für nichtgeimpfte Personen und der damit verbundenen Testerfordernisse ist jedoch schon jetzt von einem deutlich höheren Bedarf von Corona-Selbsttests auszugehen, weshalb auch eine strategische Reserve aufgebaut werden soll.

 

Die Beschaffung wird so geregelt, dass zum schnellstmöglichen Zeitpunkt 25.000 Selbsttests angeschafft werden. Die Kosten belaufen sich dabei auf 73.482,50 Euro.

 

Im zweiten Schritt, Lieferzeit ab Bestellung 12 Tage, können die übrigen 175.000 Selbsttest zu 372.767,50 Euro beschafft werden.

                               

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

x

 

Nein

 

 

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

446.250,00 €/brutto

527100 / 53000 / 4140301

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

 

                                 

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Anlagen:

 

Eilentscheidung

Eilbedürftigkeit

 

Rathenow, 2021-12-

 

 

 

…………….……………..

Landrat

…………….……………..

Beigeordnete/Dezernentin                         

…………….……………..

Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

x

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

                                    

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eilbedürftigkeit BV-0250_21 (281 KB)    
Anlage 2 2 Eilentscheidung BV-0250_21 (156 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   06.12.2021 09:11:43   Milla Schwaß