Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird ermächtigt, mit den kreisangehörigen Gemeinden öffentlich-rechtliche Verträge über die Einführung und Nutzung einer gemeinsamen Applikation auf der Grundlage des anliegenden Mustervertrages zu schließen.
Redaktionelle und auf den jeweiligen Bedarf der kreisangehörigen Gemeinde erforderliche Änderungen bleiben vorbehalten.
Sachverhalt:
Den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Havelland soll eine schnelle strukturierte und bürgernahe Applikation (Smart Village App) zur Verfügung gestellt werden, die durch digitale Dienste den Alltag der Menschen vor Ort erleichtern und gleichzeitig die Kommunen attraktiver machen soll.
Das Projekt verfolgt die kreisweite Einführung einer gemeinsamen Applikation, mit dem Ziel Verwaltungsangebote, Nachbarschaftshilfen, Mobilitätsangebote, lokale und regionale Informationen, der Landkreisverwaltung sowie aller kreisangehörigen Kommunen vereint für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Touristeninnen und Touristen digital anzubieten.
Ein auf dem als Open-Source von der Stadt Bad Belzig entwickeltes „Grundgerüst“ der Smart Village App wird dem Landkreis Havelland für die Nachnutzung zur Verfügung gestellt und vom Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) mit dem Programm „Modelltyp Online-Interaktion“ gefördert. Die Förderrichtlinie des MIK verpflichtet unter anderem den Weiterbetrieb der Applikation nach Auslaufen der Landesförderung für mindestens fünf Jahre im Sinne des Zuwendungszwecks sowie zur Übernahme der Folgekosten durch den Zuwendungsempfänger. Der Antrag auf Zuwendung zur Förderung der Nachnutzung der Smart Village App für Brandenburger Kommunen wurde vom Landkreis Havelland gestellt und für die Übernahme, Anpassung und gemeinsame Entwicklung einer Applikation am 27.08.2021 positiv mit einer Förderhöhe von 20.000,00 Euro beschieden.
Das MIK empfiehlt ausdrücklich die Übernahme und Modifikation dieser Applikation durch andere Gebietskörperschaften. Die Installation und Modifikation der Applikation würde den Landkreis gerechnet auf sechs Jahre ca. 45.000,00 Euro kosten.
Der Landkreis bietet den kreisangehörigen Gemeinden die kostenlose Einbindung und Nutzung der Applikation als einen Beitrag zur gesetzlich geforderten Digitalisierung an.
Für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung zu einer gemeinsamen Applikation wurde eine paritätische Arbeitsgruppe, besetzt aus Vertretern des Landkreises und aus Ansprechpartnern der Kommunen, zur Abstimmung über das weitere Vorgehen sowie den Soll-Stand der Applikation (Funktionen, Inhalte, Kooperationen) gebildet.
Interesse an einer Zusammenarbeit in der Weiterentwicklung der Smart Village App haben folgende Kommunen signalisiert: Amt Nennhausen, Amt Rhinow, Gemeinde Brieselang, Gemeinde Dallgow-Döberitz, Gemeinde Milower Land, Gemeinde Schönwalde Glien, Stadt Falkensee, Stadt Ketzin/Havel, Stadt Nauen, Stadt Premnitz.
In diesem Fall fällt die Zusammenarbeit nicht unter den unbestimmten Rechtsbegriff der laufenden Verwaltung und erfordert trotz ausreichender Wertgrenzen gemäß § 28 Abs. 2 Nr 14 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) die Verpflichtung der Beteiligung des Kreistages mit der Befassung über den öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Im § 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages sind von den jeweiligen vertragsbeteiligten Kommunen gemeindespezifische Zuarbeiten gefordert, die im Mustervertrag nicht abschließend aufgeführt werden können. Deshalb wird vorgeschlagen, dass der Landrat die Ermächtigung erhält, in den jeweiligen Verträgen mit den Kommunen die erforderlichen bzw. gewünschten gemeindespezifischen Zuarbeiten zu vereinbaren, die dem Inhalt des anliegenden Mustervertrages entsprechen. Daraus erwachsen keine betraglichen Veränderungen.
Lösung:
Es wird der Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den jeweils interessierten kreisangehörigen Gemeinden auf der Grundlage des anliegenden Mustervertragsentwurfes empfohlen.
Anlagen:
Mustervertrag
Rathenow, 2021-10-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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