Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt zur Erlangung von Fördermitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)“ eine Erhöhung von Kostenstellen für den Bereich des Tourismus im Bereich der Einzahlungen um 200.000,00 Euro und im Bereich der Auszahlungen um 220.000,00 Euro.
Sachverhalt:
Der Landkreis, Referat 41, hatte sich am 03.08.2020 an einem Landesprogramm zur Installation von Informationsgeräten (digitale Displays und Stelen im öffentlichen Raum und in Tourist-Informationen), die der Darstellung touristischer geo-referenzierter Gästeinformationen dienen, beteiligt. Die notwendigen Investitionskosten inkl. Installation beabsichtigte das Land aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit bis zu 90% zu fördern, den notwendigen Eigenanteil wollte der Landkreis Havelland tragen. Die anschließenden laufenden Kosten wie Strom usw. müssen von den Gemeinden übernommen werden. 11 Gemeinden meldeten sich für insgesamt 17 Stelen/Displays an. Der entsprechende Antrag an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) beauftragter Projektpartner betrug ein Volumen von insg. ca.195.000,00 Euro Fördermittel bei ca. 22.000,00 Euro Eigenmittel aus dem Programm zur Förderung touristischer Infrastruktur in den Kommunen des Landkreises.
Mit einer E-Mail vom 07.07.2021 wurde das Projekt von Seiten des MWAE aufgehoben, da aufgrund eines hohen Antragsaufkommens in der wirtschaftsnahen Infrastrukturförderung die bisher gestellten Anträge von der ILB wegen fehlender Finanzmasse nicht bearbeitet werden können.
Im Amtsblatt für Brandenburg (Nr. 38) vom 29.09.2021 nimmt eine Richtlinie Infrastruktur „Digitalisierung Tourismus“ den Förderinhalt zu gleichen Bedingungen auf, Finanzquelle ist nun der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).“ Gemäß Punkt 7.3 der Richtlinie „erfolgt die Auszahlung als Zuwendung nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises. Nach den „Allgemeinen Grundsätzen der EFRE-Förderung“ wird der Zuwendungsempfänger „verpflichtet, für die Einnahmen und Ausgaben Ihrer Maßnahme ein separates Buch- und Kontoführungssystem zu verwenden. Der Sachverhalt ist dem Finanzhaushalt mit der Investitionsnummer 41.BGA.001 zuzuordnen (SK 082102 Zugang BGA und 231201 Sonderposten Land).
Anlagen:
Keine
Rathenow, 2021-10-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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