Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0233/21  

 
 
Betreff: Richtlinie Vollzeitpflege - Anlage 5: monatliche Pauschalbeträge ab 01.01.2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II 51/Pet
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
17.11.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage zur BV-0233_21 Anlage 5 monatliche Pauschalbeträge ab 2022

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Der Aktualisierung der Anlage 5 zur Richtlinie Vollzeitpflege für die Zeit ab dem 01.01.2022 wird zugestimmt.

                                                  

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Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 01.09.2021 hat der Jugendhilfeausschuss die Fortschreibung der Richtlinie Vollzeitpflege beschlossen. Gemäß Ziffer G 5.1 soll sich das an die Pflegeeltern zu zahlende Pflegegeld an den Pauschalbeträgen für Vollzeitpflege, die vom Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für das Folgejahr empfohlen werden, orientieren. Am 14. September 2021 wurden die Empfehlungen des Deutschen Vereins verabschiedet und veröffentlicht. Entsprechend diesen Empfehlungen ist nunmehr die Anlage 5 der Richtlinie Vollzeitpflege neu zu fassen. Gegenüber den vorherigen Empfehlungen erhöhen sich die Kosten für Pflege und Erziehung um 6,00 Euro in allen Altersgruppen. Die Kosten für den Sachaufwand erhöhen sich in der Altersgruppe 0 bis unter 6 Jahre um 14,00 Euro, in der Altersgruppe 6 bis unter 12 Jahre um 35,00 Euro und ab 12 Jahre um 65,00 Euro.

 

Die Aktualisierung ist gem. Ziff. G 5.1 durch den Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

 

Bereits vorliegende Beschlüsse:

 

BV-0240/16 JHA vom 01.03.2017 (Grundsatzbeschluss: Neufassung der Richtlinie Vollzeitpflege)

 

 

BV-0299/17 JHA vom 22.11.2017 (Folgebeschluss: Richtlinie Vollzeitpflege - Anlage 8: monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2018)

 

BV-0345/18 JHA vom 28.11.2018 (Folgebeschluss: Richtlinie Vollzeitpflege - Anlage 8: monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2019)

 

BV-0063/19 JHA vom 20.11.2019 (Folgebeschluss: Richtlinie Vollzeitpflege - Anlage 8: monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2020)

 

BV-0134/20 JHA vom 18.11.2020 (Folgebeschluss: Richtlinie Vollzeitpflege - Anlage 8: monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2021)

 

BV-0207/21 JHA vom 01.09.2021 (Grundsatzbeschluss: Fortschreibung der Richtlinie Vollzeitpflege)

                                                  

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

X

 

Nein

 

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

2.420.000,00 Euro

51100/3630306/533200

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Die Kosten sind in dem genannten Kostenträger eingeplant.

                                                 

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Anlagen:

 

Anlage 5 zur Richtlinie Vollzeitpflege – monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2022

 

Rathenow, 2021-10-

 

 

 

…………….……………..

Landrat

…………….……………..

Beigeordneter/Dezernent                         

…………….……………..

Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

X

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

X

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

                                                  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV-0233_21 Anlage 5 monatliche Pauschalbeträge ab 2022 (96 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   25.10.2021 13:28:28   Liane Graber