Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Der Aktualisierung der Anlage 5 zur Richtlinie Vollzeitpflege für die Zeit ab dem 01.01.2022 wird zugestimmt.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 01.09.2021 hat der Jugendhilfeausschuss die Fortschreibung der Richtlinie Vollzeitpflege beschlossen. Gemäß Ziffer G 5.1 soll sich das an die Pflegeeltern zu zahlende Pflegegeld an den Pauschalbeträgen für Vollzeitpflege, die vom Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für das Folgejahr empfohlen werden, orientieren. Am 14. September 2021 wurden die Empfehlungen des Deutschen Vereins verabschiedet und veröffentlicht. Entsprechend diesen Empfehlungen ist nunmehr die Anlage 5 der Richtlinie Vollzeitpflege neu zu fassen. Gegenüber den vorherigen Empfehlungen erhöhen sich die Kosten für Pflege und Erziehung um 6,00 Euro in allen Altersgruppen. Die Kosten für den Sachaufwand erhöhen sich in der Altersgruppe 0 bis unter 6 Jahre um 14,00 Euro, in der Altersgruppe 6 bis unter 12 Jahre um 35,00 Euro und ab 12 Jahre um 65,00 Euro.
Die Aktualisierung ist gem. Ziff. G 5.1 durch den Jugendhilfeausschuss zu beschließen.
Bereits vorliegende Beschlüsse:
BV-0240/16 JHA vom 01.03.2017 (Grundsatzbeschluss: Neufassung der Richtlinie Vollzeitpflege)
BV-0299/17 JHA vom 22.11.2017 (Folgebeschluss: Richtlinie Vollzeitpflege - Anlage 8: monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2018)
BV-0345/18 JHA vom 28.11.2018 (Folgebeschluss: Richtlinie Vollzeitpflege - Anlage 8: monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2019)
BV-0063/19 JHA vom 20.11.2019 (Folgebeschluss: Richtlinie Vollzeitpflege - Anlage 8: monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2020)
BV-0134/20 JHA vom 18.11.2020 (Folgebeschluss: Richtlinie Vollzeitpflege - Anlage 8: monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2021)
BV-0207/21 JHA vom 01.09.2021 (Grundsatzbeschluss: Fortschreibung der Richtlinie Vollzeitpflege)
Anlagen:
Anlage 5 zur Richtlinie Vollzeitpflege – monatliche Pauschalbeträge ab dem 01.01.2022
Rathenow, 2021-10-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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