Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0231/21  

 
 
Betreff: Jugendförderplan des Landkreises Havelland - Fortschreibung 2022 (Haushalterischer Teil)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/52-JHP
Federführend:Dezernat II, Referat 52 - Kinder- und Jugendförderung Bearbeiter/-in: Rettke, Gina
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
17.11.2021 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss Vorberatung
22.11.2021 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
06.12.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zur BV-0231_21_1. Entwurf Jugendförderplan 2022

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

Der Jugendförderplan des Landkreises Havelland, Fortschreibung 2022 (Haushalterischer Teil), wird beschlossen.

            

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) die allgemeine Planungsverantwortung.

 

Mit Beschluss BV-0268/17 vom 09.10.2017 stimmte der Kreistag des Landkreises Havelland dem Jugendförderplan 2017/2018 zu. Es handelte sich um eine ausführliche Fassung mit Darstellung der Ziele und Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII, ausgehend von der aktuellen Bedarfssituation.

Diese Planung behält hinsichtlich der Ziele und Aufgaben weiterhin Ihre Gültigkeit. Eine Fortschreibung des Jugendförderplanes – Teil Ziele und Aufgaben ist für das Jahr 2022 geplant.

 

Gemäß § 24 Abs. 1 Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) hat der örtliche Träger der Jugendhilfe zudem jährlich einen Jugendförderplan aufzustellen, in dem der Jugendhilfebedarf und die Aufwendungen für die Jugendarbeit auszuweisen sind.

Die Aufwendungen müssen für das laufende und das darauffolgende Jahr sowie für zwei weitere Haushaltsjahre dargestellt werden. Für diesen Zeitraum sollen auch die Aufwendungen der kreisangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden abgebildet werden. Dieser Plan ist gemäß § 24 Abs. 2 AGKJHG von der Vertretungskörperschaft mit der Verabschiedung des Haushaltsplans zu beschließen.

 

Der Jugendförderplan für das Jahr 2021 wurde in die Kreistagssitzung am 07.12.2020 eingebracht (BV-0132/20).

 

Bei dem hier vorliegenden Entwurf handelt es sich um die Fortschreibung des Jugendförderplanes – Haushalterischer Teil für das Jahr 2022. Der aktuelle Entwurf des Jugendförderplans zeigt auf, welche Aufwendungen in den einzelnen Aufgabenbereichen im Haushalt des Landkreises Havelland und in den Haushalten der kreisangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden zur Umsetzung der Maßnahmen bereitgestellt werden.

 

Die amtsangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 AGKJHG im Jugendhilfeausschuss am 17.11.2021 umfassend unterrichtet. 

 

 

            

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja

X

 

Nein

 

 

Es entstehen die im Jugendförderplan 2022 aufgeführten Kosten, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2022.

           

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

Entwurf des Jugendförderplans des Landkreises Havelland - Fortschreibung 2022 (Haushalterischer Teil)

 

Rathenow, 2021-10-

 

 

 

…………….……………..

Landrat

…………….……………..

Beigeordneter/Dezernent                         

…………….……………..

Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

x

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

x

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

            

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV-0231_21_1. Entwurf Jugendförderplan 2022 (487 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   11.11.2021 09:41:57   Milla Schwaß