Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Der Jugendförderplan des Landkreises Havelland, Fortschreibung 2022 (Haushalterischer Teil), wird beschlossen.
Sachverhalt: Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat gemäß § 80 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) die allgemeine Planungsverantwortung.
Mit Beschluss BV-0268/17 vom 09.10.2017 stimmte der Kreistag des Landkreises Havelland dem Jugendförderplan 2017/2018 zu. Es handelte sich um eine ausführliche Fassung mit Darstellung der Ziele und Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII, ausgehend von der aktuellen Bedarfssituation. Diese Planung behält hinsichtlich der Ziele und Aufgaben weiterhin Ihre Gültigkeit. Eine Fortschreibung des Jugendförderplanes – Teil Ziele und Aufgaben ist für das Jahr 2022 geplant.
Gemäß § 24 Abs. 1 Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) hat der örtliche Träger der Jugendhilfe zudem jährlich einen Jugendförderplan aufzustellen, in dem der Jugendhilfebedarf und die Aufwendungen für die Jugendarbeit auszuweisen sind. Die Aufwendungen müssen für das laufende und das darauffolgende Jahr sowie für zwei weitere Haushaltsjahre dargestellt werden. Für diesen Zeitraum sollen auch die Aufwendungen der kreisangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden abgebildet werden. Dieser Plan ist gemäß § 24 Abs. 2 AGKJHG von der Vertretungskörperschaft mit der Verabschiedung des Haushaltsplans zu beschließen.
Der Jugendförderplan für das Jahr 2021 wurde in die Kreistagssitzung am 07.12.2020 eingebracht (BV-0132/20).
Bei dem hier vorliegenden Entwurf handelt es sich um die Fortschreibung des Jugendförderplanes – Haushalterischer Teil für das Jahr 2022. Der aktuelle Entwurf des Jugendförderplans zeigt auf, welche Aufwendungen in den einzelnen Aufgabenbereichen im Haushalt des Landkreises Havelland und in den Haushalten der kreisangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden zur Umsetzung der Maßnahmen bereitgestellt werden.
Die amtsangehörigen Ämter und amtsfreien Gemeinden sowie die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 AGKJHG im Jugendhilfeausschuss am 17.11.2021 umfassend unterrichtet.
Es entstehen die im Jugendförderplan 2022 aufgeführten Kosten, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2022.
Anlagen:
Entwurf des Jugendförderplans des Landkreises Havelland - Fortschreibung 2022 (Haushalterischer Teil)
Rathenow, 2021-10-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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