Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Der Träger P.E.B.-Pflege, Erziehen, Bilden gUG (haftungsbeschränkt) wird als Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Havelland unbefristet anerkannt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.08.2021 beantragte der Träger P.E.B.-Pflege, Erziehen, Bilden gUG (haftungsbeschränkt) die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII). Für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist die Richtlinie des Landkreises Havelland vom 26.03.2018 anzuwenden. Für die Entscheidung zuständig ist der Jugendhilfeausschuss gemäß § 71 (2) Nr. 3 SGB VIII.
Die P.E.B.-Pflege, Erziehen, Bilden gUG (haftungsbeschränkt) hat sich in der Region Rathenow in den zurückliegenden Jahren zu einem verlässlichen Träger in der Kindertagesbetreuung entwickelt. Die P.E.B.-Pflege, Erziehen, Bilden gUG (haftungsbeschränkt) trägt im Wesentlichen zur Erweiterung der Betreuungsangebote sowie zur bedarfsgerechten Betreuung von Kindern im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt bei. Die P.E.B.-Pflege, Erziehen, Bilden gUG (haftungsbeschränkt) begann Ihre Tätigkeit im Landkreis Havelland am 01.01.2016 mit der Betreibung einer Kindertagesstätte in der Stadt Rathenow. Mittlerweile betreibt sie 2 Kindertagesstätten in der Stadt Rathenow.
Im Sinne des Auftrages nach § 1 Absatz 3 SGB VIII trägt die P.E.B. gUH außerdem durch ihre Angebote im Bereich der Kindertagesbetreuung dazu bei, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen sowie Kinder zu pflegen und zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen.
Für die Anerkennung des Trägers ist relevant, dass der Zweck und die Ziele des Trägers auf die Ziele der Jugendhilfe gerichtet sind. Dies ist erfüllt.
Der Träger hat mit einem Tätigkeitsbericht nachgewiesen, dass er mit einem gewichtigen Schwerpunkt Angebote bereithält, welche auf die Ziele der Jugendarbeit ausgerichtet sind.
Um als Träger der freien Jugendhilfe unbefristet anerkannt zu werden, ist mindestens eine dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe im und für den Landkreis Havelland notwendig. Da die P.E.B.-Pflege, Erziehen, Bilden gUG (haftungsbeschränkt) seit mehr als 3 Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe im und für den Landkreis Havelland tätig ist, kann eine unbefristete Anerkennung erfolgen.
Es entstehen keine Kosten.
Anlagen:
Keine
Rathenow, 2021-11-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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