Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung des Landkreises Havelland und unter dem Vorbehalt der Antragsprüfung und des zu erlassenden Zuwendungsbescheides wird dem Familien- und Generationenzentrum (FGZ) - Stadt Nauen für die Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 zur Finanzierung eines Elternberatungsangebotes eine Zuwendung in Höhe von bis zu 35.000,00 Euro gewährt.
Sachverhalt:
Das Familien- und Generationenzentrum (FGZ) - Stadt Nauen hält seit 01.08.2017 ein Angebot der Elternberatung im frühkindlichen Bereich mit sogenannter Schreiambulanz als niedrigschwelliges und präventives Angebot vor. Das Angebot befasst sich inhaltlich mit der Umsetzung der o. g. Aufgabe, nämlich (werdenden) Eltern frühzeitig, schon während der Schwangerschaft, nach der Geburt eines Kindes und in den ersten Lebensjahren, niedrigschwellig und ressourcenorientiert Unterstützung anzubieten.
Mit der Geburt des Nachwuchses ändert sich das Leben der Eltern nachhaltig. Das Baby steht im Mittelpunkt und gibt den Takt an, es bindet Kraft, Zeit und Energie der Eltern. Das Beratungsangebot verfolgt das Ziel einer möglichen Hilflosigkeit der Eltern frühzeitig entgegenzuwirken, in dem die Erziehungs- und Fürsorgekompetenz für das Kind, die Kinder gestärkt wird und für die Entwicklung förderlich ist.
Die Finanzierung des Angebotes erfolgt über den Ausgleich der Mehrbelastungen auf der Grundlage der Verordnung über den Mehrbelastungsausgleich zum Bundeskinderschutzgesetz (BKSchG). Gemäß § 2 der Verordnung über den Mehrbelastungsausgleich zum BKSchG erstattet das Land den örtlichen Trägern der Jugendhilfe die Kosten für den Einsatz von Fachkräften, zuzüglich eines Sachkostenzuschlags in Höhe von 25 % der Personalkosten.
Maßgeblich für die Verteilung des Kostenausgleichs auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe sind gemäß § 3 der Verordnung über den Mehrbelastungsausgleich zum BKSchG je zur Hälfte die Anzahl der Minderjährigen sowie die Anzahl der Minderjährigen mit Bezug zum Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II). Dadurch wird den unterschiedlichen Bedarfen in den Landkreisen und kreisfreien Städten Rechnung getragen.
Für den Landkreis Havelland wird ein Betrag von 180.000,00 Euro für das Jahr 2022 festgesetzt.
Das Beratungsangebot findet im Familien- und Generationszentrum (FGZ) als offenes Beratungsangebot statt. Das Angebot ist freiwillig, präventiv, niedrigschwellig, familienorientiert- und unterstützend. Es soll in der Regel ortsgebunden im FGZ stattfinden. In besonderen Fällen ist eine aufsuchende Tätigkeit möglich. Das Beratungsangebot ergänzt in sinnvoller Weise die breite Angebotspalette für Eltern und Familien im FGZ.
Anlagen:
keine
Rathenow, 2021-10-
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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