Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Vorbehaltlich des Kreistagsbeschlusses über die Haushaltssatzung des Landkreises Havelland und unter dem Vorbehalt der Antragsprüfung und des zu erlassenden Zuwendungsbescheides wird dem Vorschlag zugestimmt, dem Träger Evangelisches Johannesstift Jugendhilfe gGmbH für das Jahr 2022 eine Zuwendung in Höhe von bis zu 499.393,20 Euro zur Finanzierung der Erziehungs- und Familienberatungsstelle und der aufsuchenden Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Falkensee und Nauen zu gewähren.
Sachverhalt:
Das Jugendamt ist verpflichtet, im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gem. § 28 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Erziehungsberatungsstellen vorzuhalten. Ferner hat das Jugendamt die Verpflichtung, Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, zur Einschätzung eines Gefährdungsrisikos im Sinne des § 8a SGB VIII zur Beratung gem. § 8b SGB VIII zur Seite zu stehen. Der Träger stellt diese Beratung für den Landkreis über die Erziehungsberatungsstelle Falkensee und Nauen sicher. Im östlichen Havelland ist der Träger der Erziehungsberatungsstelle die Evangelische Johannesstift Jugendhilfe gGmbH. Sie deckt mit Ihrem Angebot den Raum Falkensee, Ketzin/Havel, Nauen, Amt Friesack, Gemeinde Brieselang, Gemeinde Dallgow-Döberitz, Gemeinde Schönwalde-Glien und Gemeinde Wustermark ab. Der Träger hat folgende Zuwendung beantragt:
Evang. Johannesstift Jugendhilfe gGmbH EFB 489.393,20 Euro § 8b 10.000,00 Euro
Anlagen:
keine
Rathenow, 2021-10-
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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