Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen: In der Hauptsatzung wird ein neuer §18a eingefügt: § 18a Kreiskitaelternbeirat Kreiskitaelternbeirat Im Landkreis Havelland wird gem. §6a Kindertagesstättengesetz ein Kreiskitaelternbeirat gebildet. Dieser ist gem. §6a Abs. 3 Kindertagesstättengesetz in allen wesentlichen die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen ihres Zuständigkeitsgebietes vom Jugendhilfeausschuss anzuhören. Seine Zusammensetzung regelt die Landesgesetzgebung. Dem Kreiskitaelternbeirat werden jährlich finanzielle Mittel zur Ausübung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Im August 2019 hat sich ein Kreiskitaelternbeirat gegründet. Dieser soll in der Hauptsatzung verankert werden.
Anlagen:
Keine
Rathenow, 2021-09-01
Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI
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