Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0208/21  

 
 
Betreff: Bestellung einer Prüferin/eines Prüfers des Amtes für Kommunalaufsicht, Rechnungs- und Gemeindeprüfung, Innenrevision
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat I, Amt 10 - Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Tebling, Berit
Beratungsfolge:
Ausschuss Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung Vorberatung
31.08.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
06.09.2021 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
20.09.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt

 

    Frau Jenny Fleischer

 

ab dem 1. Oktober 2021 zur Prüferin des Amtes für Kommunalaufsicht, Rechnungs- und Gemeindeprüfung, Innenrevision zu bestellen.

  

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Sachverhalt:

 

Die Stelle „Prüfer (m/w/d)“, Kennziffer 0 15 02 09, im Sachgebiet 15.2 Rechnungs- und Gemeindeprüfung im o. g. Amt, die seit dem 1. April 2020 vakant war, wurde ab dem 1. April 2021 mit Frau Jenny Fleischer im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens besetzt.

 

Frau Fleischer absolvierte im Jahr 2000 erfolgreich ein Studium zur Diplom-Kauffrau. Bis zum 31.03.2021 war sie als Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes in der Stadt Nauen beschäftigt und ist somit bestens mit der Materie vertraut. Sie hat in der zurückliegenden Zeit ihrer Tätigkeit als Prüferin im o. g. Amt unter Beweis gestellt, dass sie für die Aufgabenwahrnehmung außerordentlich gut geeignet ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

 

Nein

X

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

 

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Anlagen:

 

 

 

Rathenow, 2021-

 

 

 

…………….……………..

Landrat

…………….……………..

Beigeordneter/Dezernent                         

…………….……………..

Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

x

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.