Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag benennt folgende durch die örtlichen Seniorenbeiräte der Ämter sowie amtsfreien Städte und amtsfreien Gemeinden vorgeschlagenen Personen in den Kreisseniorenbeirat:
Sachverhalt:
Gemäß § 18 der Hauptsatzung des Landkreises Havelland vom 11. März 2019 wird im Landkreis Havelland zur Vertretung der besonderen Interessen und gesellschaftlichen Belange älterer Menschen ein Kreisseniorenbeirat gebildet, der sich aus 17 Mitgliedern zusammensetzt.
Gemäß § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Havelland werden die Mitglieder des Kreisseniorenbeirates von den örtlichen Seniorenbeiräten vorgeschlagen und durch den Kreistag benannt. Anzustreben ist dabei, dass jeder örtliche Seniorenbeirat durch mindestens ein Mitglied vertreten ist. Diesem Ansinnen wurde mit der Benennung der Mitglieder des Kreisseniorenbeirates durch den Kreistag am 30.09.2019 Rechnung getragen.
In der Zwischenzeit sind einige Mitglieder des Kreisseniorenbeirates aus persönlichen Gründen ausgeschieden.
Ausgeschieden sind:
Eine Nachbesetzung ist erforderlich.
Nach § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Havelland müssen die Mitglieder des Kreisseniorenbeirates das 55. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Havelland haben.
Die mit anliegender Liste von den örtlichen Seniorenbeiräten der Ämter, amtsfreien Städte und amtsfreien Gemeinden vorgeschlagenen Mitglieder für die Nachbesetzung des Kreisseniorenbeirates erfüllen die formellen Zugangsvoraussetzungen.
Die Amtszeit des Kreisseniorenbeirates entspricht der Wahlperiode des Kreistages.
Im Landkreis Havelland gibt es elf Seniorenbeiräte der Ämter, amtsfreien Städte und amtsfreien Gemeinden. In den Ämtern Rhinow und Nennhausen gibt es keine Seniorenbeiräte.
Durch die Benennung der Mitglieder des Kreisseniorenbeirates entstehen keine Kosten.
Anlagen:
Rathenow, 2021-05-
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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